LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5391 13.03.2019 Datum des Originals: 12.03.2019/Ausgegeben: 18.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2034 vom 12. Februar 2019 des Abgeordneten Marcus Pretzell FRAKTIONSLOS Drucksache 17/5084 Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bestechung von Abgeordneten ist in Deutschland seit 1994 ein Straftatbestand, der in § 108e StGB geregelt ist. Abgeordnetenbestechung verletzt das freie, unabhängige Mandat des Abgeordneten und zielt gegen den parlamentarischen Meinungsbildungsprozess sowie Wahlen und Abstimmungen. Zuvor beschränkt auf den Kauf von Stimmen, bezieht sich der Straftatbestand seit 2014 auf jede Handlung in Wahrnehmung des Mandats1. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 2034 mit Schreiben vom 12. März 2019 im Einvernehmen mit dem Minister des Innern namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Anzeigen gab es gegen Mandatsträger nach § 108e StGB seit 2014 in Nordrhein-Westfalen? (Bitte ausführen nach Mandat, Parteizugehörigkeit und Kurzbeschreibung des Tatvorwurfs.) Der Landesregierung sind die folgenden sechs Anzeigevorgänge gegen Mandatsträger wegen des Vorwurfs einer Straftat gemäß § 108e StGB seit 2014 bekannt: Aktenzeichen Mandat Partei Kurzbeschreibung Tatvorwurf 1. 3 OJs 6/16 GStA Düsseldorf Ratsmitglieder (2 Personen) jeweils Pro NRW Vorwurf des Stimmenverkaufs bzw. -kaufs im Zusammenhang mit einer Mandatsnachfolge LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5391 2 2. 3 OJs 7/16 GStA Düsseldorf Ratsmitglieder (2 Personen) a) CDU b) BBX (Bürgerbasis Xanten) Vorwurf des Stimmenverkaufs bzw. -kaufs für alle entscheidungserheblichen Abstimmungen zugunsten der CDU-Ratsfraktion 3. 3 OJs 16/17 GStA Düsseldorf Ratsmitglied (1 Person) SPD Vorwurf der bezahlten Einflussnahme auf ein Bebauungsplanverfahren 4. 3 OJs 7/18 GStA Düsseldorf (3 OJs 9/17 GStA Düsseldorf wurde hinzuverbunden ) Ratsmitglieder (3 Personen) jeweils CDU Vorwurf der bezahlten Einflussnahme auf die Änderung eines Flächennutzungs- und Bebauungsplans 5. 555 Js 291/16 StA Bonn Ratsmitglieder (2 Personen) jeweils Pro- NRW Vorwurf der Mandatsniederlegung zugunsten des Listennachfolgers gegen Erhalt der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder 6. 1 Js 963/14 StA Aachen sämtl. Abgeordnete des BT, BK a. D. Helmut Kohl Pauschalvorwurf korruptiven Handelns 2. Wie viele Verurteilungen gab es gegen Mandatsträger nach § 108e StGB seit 2014 in Nordrhein-Westfalen? (Bitte ausführen nach Mandat, Parteizugehörigkeit und Kurzbeschreibung der Straftat.) In sämtlichen zu Frage 1 aufgeführten Anzeigevorgängen wurde die Aufnahme von Ermittlungen mangels zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Straftat nach § 108e StGB gemäß §§ 170 Abs. 2, 152 Abs. 2 StPO abgelehnt. 3. Gibt es in Nordrhein-Westfalen aktuell ein oder mehrere laufende Verfahren mit dem Straftatbestand aus § 108e StGB? Wenn ja, wie viele? (Bitte ausführen nach Mandat, Parteizugehörigkeit und Kurzbeschreibung des Tatvorwurfs.) Der Landesregierung ist kein aktuell anhängiges Verfahren wegen des Vorwurfs einer Straftat gemäß § 108e StGB bekannt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5391 3 4. In welchen Oberlandesgerichtsbezirken laufen die Verfahren? (Bitte ausführen nach Mandat, Parteizugehörigkeit und Kurzbeschreibung des Tatvorwurfs.) Auf die Antwort zu Frage 3 wird Bezug genommen. Im Übrigen wird auf die seit dem 01.09.2014 bestehende landesweite Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf gemäß §§ 120b Satz 1, 142 Abs. 1 Nr. 2, 143 Abs. 1 GVG für die Verfolgung von Straftaten nach § 108e StGB hingewiesen. 5. Welches Landgericht ist zuständig? (Bitte ausführen nach Mandat, Parteizugehörigkeit und Kurzbeschreibung des Tatvorwurfs.) Auf die Antworten zu Fragen 3 und 4 wird Bezug genommen.