LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5393 13.03.2019 Datum des Originals: 13.03.2019/Ausgegeben: 18.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1985 vom 31. Januar 2019 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/4978 Wie werden die Empfehlungen der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung in der Braunkohlenplanung Nordrhein-Westfahlen umgesetzt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bundesregierung hat eine Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung eingesetzt, die am 26.01.2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Nach diesem sollen zwischen 2019 und 2022 zusätzliche 3 GW Einsparung bei der Braunkohle und 7,7 GW bei der Steinkohle erreicht werden. Der Abbaupfad zwischen 2023 und 2030 soll so gestaltet sein, dass in 2030 9 GW Braunkohle und 8 GW Steinkohle im Markt verbleiben. Wobei der Pfad zwischen 2023 und 2030 möglichst stetig gestaltet sein soll. Zudem hält es die Kommission für „wünschenswert“, die Teile des Hambacher Restforstes zu erhalten. Ein endgültiges Ausstiegsdatum wurde für 2038 angegeben. Die Landesregierung hat das Kommissionsergebnis umfassend begrüßt und sieht es als Grundlage für die nun anstehenden Gesetzgebungsverfahren und Verhandlungen mit den Akteuren der Energiewirtschaft. Jedoch ergeben sich aus diesen Rahmendaten auch umfassende Veränderungsbedarfe der Braunkohlenplanung in NRW. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1985 mit Schreiben vom 13. März 2019 im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und der Ministerin in Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz namens der Landesregierung beantwortet. 1. Plant die Landesregierung neue Leitentscheidungen für die Tagebaue Hambach und Garzweiler? 2. Wird der Wunsch nach einem Erhalt des Hambacher Restforstes von der Landesregierung übernommen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5393 2 3. Kann die Landesregierung erkennen, dass der Verzicht auf anstehende bzw. laufende Umsiedlungen möglich wäre? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (WSB-Kommission) wird die Bundesregierung mit den betroffenen Energieunternehmen Verhandlungen zur schrittweisen Reduzierung von Kraftwerkskapazitäten führen. Die Landesregierung erwartet dann vom Unternehmen eine Tagebauplanung, die die Empfehlungen der WSB-Kommission – auch zum Erhalt des Hambacher Forstes - bestmöglich umsetzt. Der Landesregierung liegt die schriftliche Zusage des Unternehmens vor, mit der das Unternehmen einen Verzicht auf Rodungen für diese und für die nächste Rodungsperiode erklärt, so dass bis Herbst 2020 keine Rodungen stattfinden. Die Landesregierung hat weiterhin das Ziel, die Leitentscheidung aus der letzten Legislaturperiode auf Basis der dann vorgelegten Tagebauplanung anzupassen. Sie wird auch den bereits begonnenen Dialog über die Umsiedlungen mit den Betroffenen vor Ort fortsetzen, um soziale und wirtschaftliche Härten zu vermeiden. Dabei sollen alle Möglichkeiten geprüft und Spielräume ausgenutzt werden, um auch für die Tagebaurandgemeinden einen größeren Abstand zum Tagebau zu erwirken. 4. Wie wird die Landesregierung bei den Beurteilungen der Lagerstätten die Nutzungsmöglichkeiten des Rohstoffs jenseits der Energiewirtschaft mitberücksichtigen? Kohlenstoff ist unverzichtbarer Rohstoff für die nordrhein-westfälische (Chemie-)Industrie. Braunkohle kann einerseits durch Verbrennung energetisch genutzt werden, andererseits der (petro)chemischen Industrie zur Gewinnung von Plattformchemikalien als Basis eines breiten Produktspektrums dienen. In diesem Zusammenhang ist die Technologieentwicklung zur stofflichen Nutzung von Braunkohle eine wichtige Option, welche die Landesregierung im Rahmen der Arbeit der Kommission eingebracht hat. Auch die Enquetekommission des Landtags „Zukunft der chemischen Industrie in Nordrhein- Westfalen“ hat die Bedeutung der alternativen Nutzungsmöglichkeit neben der Energiewirtschaft bestätigt. Die Landesregierung unterstützt die Stiftungsprofessur „Carbon Sources and Conversion“ (Kohlenstoffquellen und -umwandlung) sowie den Aufbau eines Virtuellen Innovations- und Technologiezentrums (ITZ) zur stofflichen Nutzung nachhaltiger Kohlenstoffquellen (Carbon Conversion CC).