LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5396 13.03.2019 Datum des Originals: 13.03.2019/Ausgegeben: 18.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2057 vom 15. Februar 2019 der Abgeordneten Arndt Klocke und Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5140 Fast Verdoppelung des Luftfrachtverkehrs am Flughafen Köln/Bonn bis zum Jahr 2030? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Kölner Stadtanzeiger berichtete am 7. Februar 2019, dass laut Aussage von Flughafenchef Johan Vanneste der Luftfrachtverkehr im Flughafen Köln/Bonn bis ins Jahr 2030 auf ein Volumen von rund 1,5 Millionen Tonnen erhöht werden solle. Dies wäre gegenüber dem Stand von 2017 mit 838.000 Tonnen fast eine Verdoppelung der transportierten Güter. Angeblich soll dies nicht mit einer signifikanten Erhöhung der Luftbewegungen einhergehen, da die Airlines immer größere Transportmaschinen einsetzen würden. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2057 mit Schreiben vom 13. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Auf Grund welcher Annahmen wird von einer Erhöhung auf 1,5 Mio Tonnen Luftfracht am Flughafen Köln/Bonn ausgegangen? Die Annahme, dass sich das Frachtaufkommen bis zum Jahr 2030 auf 1,5 Mio. Tonnen Fracht am Flughafen Köln/Bonn erhöhen wird, ergibt sich aus der Verkehrsprognose der Airport Research Center GmbH sowie der Intraplan Consult GmbH, die als Anlage 4 Bestandteil des Planfeststellungsantrages der Flughafen Köln/Bonn GmbH vom 09.12.2016 ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5396 2 2. Wie gedenkt die Landesregierung diese Erhöhung in der demnächst anstehenden Verlängerung der Betriebsgenehmigung abzubilden? 3. Wie wird sich das erhöhte Frachtflugaufkommen auf die Nachtruhe der durch Fluglärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafens Köln/Bonn auswirken? 4. Hätte die Erhöhung der Flugbewegungen auch in der Nacht eine Reduzierung der Passiernachtflüge zur Folge? 5. Wie bewertet die NRW-Landesregierung die Zunahme der Flugbewegungen und die Erhöhung der Flugzeuggröße sowie den damit einhergehenden höheren Verbrauch an Kerosin unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der Hintergrundbelastung mit Stickstoffdioxid und Feinstaub? Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die Beurteilung und Bewertung der Verkehrsprognose und dessen Auswirkungen erfolgen durch die Genehmigungsbehörde im Rahmen der Prüfung des Planfeststellungsantrages. Zur Gewährleistung eines rechtssicheren Verfahrens kann vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens keine Stellungnahme hierzu ergehen.