LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5397 13.03.2019 Datum des Originals: 13.03.2019/Ausgegeben: 18.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2053 vom 15. Februar 2019 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5136 Bau der L 364n in Hückelhoven Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Bau der Landesstraße 364n als Ortsumgehung Hückelhoven und neue Verbindung zwischen dem Autobahnanschluss Hückelhoven-Ost und der L 117 ist vor Ort hoch umstritten. Kritisiert werden neben dem Eingriff in das Naherholungsgebiet „Am Junkersberg“ auch die hohen Kosten des Straßenneubaus, ohne dass sich hinsichtlich Lärm oder Verkehrsaufkommen tatsächlich eine bedeutende Entlastung ergeben würde. Zu befürchten ist, dass nach Fertigstellung des 1. Bauabschnitts sich mehr Verkehr auf die L 117 verlagert und diese überlastet, was zu Beeinträchtigungen der Anwohnerinnen und Anwohner in Doveren führt. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2053 mit Schreiben vom 13. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie ist der gegenwärtige Sachstand bzgl. des Baus des 1. Bauabschnitts der L 364n? Die Bauvorbereitungen für die Realisierung des ersten Abschnittes laufen. Gegen den Bau der L 364n ist eine Klage anhängig. Die vorlaufenden Bautätigkeiten betreffen ein erstes Baulos im Bereich der Anschlussstelle Hückelhoven-Ost. Dieses erste Baulos schafft eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit der bisher provisorischen Anbindung der L 364 (alt) an die A 46 in Fahrtrichtung Hückelhoven. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5397 2 2. Wie ist der gegenwärtige Sachstand bzgl. der Planung des 2. Bauabschnitts der L 364n? Die Maßnahme ist in Stufe 1 des Landesstraßenbedarfsplanes enthalten und Schritt 1 im Landesstraßenplanungsprogramm. Aktuell wird die Umweltverträglichkeitsstudie erstellt, nach Vorliegen der Ergebnisse werden dann die möglichen Varianten einer Trassenführung untersucht. 3. Wann ist mit einer Fertigstellung des gesamten Neubaus der L 364n zu rechnen? Vor dem Hintergrund der aktuellen Sachstände (siehe Antworten zu 1 und 2) sind keine belastbaren Aussagen zur Fertigstellung möglich. 4. Welche Vorteile bietet aus Sicht der Landesregierung der Neubau der Landesstraße für die Anwohnerinnen und Anwohner? Über die neugebaute L 364n mit den Umgehungen von Hilfarth und Hückelhoven soll eine Entlastung der verkehrlich stark belasteten Ortsdurchfahrten erreicht werden. Für die Anwohner der heutigen Ortsdurchfahrten verringern sich Lärm- und Luftschadstoffbelastung und es erhöht sich die Verkehrssicherheit. Zusätzlich werden sie vom Verkehr des geplanten Industriegebietes Geilenkirchen-Lindern abgeschirmt. 5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Konflikte durch die Zerstörung des Waldgebiets „Am Junkersberg“? Bislang sind keine gesicherten Erkenntnisse zu Konflikten bezüglich des Artenschutzes bekannt. In diesem Jahr wird im Bereich der Maßnahme eine faunistische Kartierung mit Artenschutzprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse der Kartierung bleiben abzuwarten.