LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5398 13.03.2019 Datum des Originals: 12.03.2019/Ausgegeben: 18.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2035 vom 8. Februar 2019 des Abgeordneten Marc Herter SPD Drucksache 17/5100 Millionen für den Neu- und Ausbau von Landstraßen in 2019 in NRW – doch nicht für die L 669 im Süden der Stadt Hamm Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus dem vorläufigen Landstraßenbauprogramm für 2019 geht hervor, dass 175 Millionen Euro für den Erhalt von Landstraßen in NRW eingeplant sind. Darüber hinaus ist der Etat für den Neu- und Ausbau von Landstraßen in 2019 in NRW um 10 Millionen Euro auf 47 Millionen Euro erhöht worden (http://www.vm.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Archiv-des-VM- 2018/2018_11_16_Landesstrassen/index.php, Stand: 04.02.2019). Trotz des schlechten Zustands der L 669 im Süden der Stadt Hamm wird diese Landstraße nicht saniert. Dies sorgt schon seit Jahren bei den Verkehrsteilnehmern für Ärger. Die L 669 liegt in der Zuständigkeit von Straßen.NRW, Niederlassung Ruhr und ist als freie Strecke ausgewiesen. Durch die geringe Fahrbahnbreite an einigen Stellen kommt es oft zu heiklen Verkehrssituationen, die glücklicherweise meist unfallfrei enden. Nicht zuletzt auf Grund der durchgehenden Unebenheit und der Risse im Asphalt fühlen sich insbesondere Anwohner weder mit dem PKW noch auf dem Fahrrad auf dieser Straße sicher. Laut Straßen.NRW ist eine großflächige Sanierung für die L 669, obwohl nötig, aktuell nicht vorgesehen. Es gäbe in dem Zuständigkeitsbereich der Regionalniederlassung Ruhr aktuell Landstraßenabschnitte, die einen dringenderen Sanierungszustand hätten. Die L 669 hat vorerst keine Priorität und soll in diesem schlechten und lebensgefährlichen Zustand belassen werden. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2035 mit Schreiben vom 12. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister des Innern beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5398 2 Vorbemerkung der Landesregierung Ziel der Landesregierung ist es, der weiteren Verschlechterung der Qualität des Landesstraßennetzes im noch stärkeren Maße als in der Vergangenheit entgegen zu wirken. Dazu sind bereits ab 2018 erheblich mehr Finanzmittel als in der Vergangenheit bereitgestellt worden, die sukzessiv weiter erhöht werden sollen. So war der Ansatz für Erhaltungsmaßnahmen im Landeshaushalt 2018 (Titel 77711) auf 160,85 Mio. € angehoben worden und lag um 33,35 Mio. € deutlich über dem des Jahres 2017 (127,5 Mio. €). Im Jahr 2019 beträgt der Ansatz für Erhaltungsmaßnahmen 175,0 Mio. € und liegt um 14,15 Mio. € über dem des Jahres 2018. Die Auswahl der in die jährlichen Landestraßenerhaltungsprogramme aufzunehmenden Projekte erfolgt anhand verschiedener Kriterien wie Straßenzustand, Verkehrsbedeutung, Verkehrsbelastung, Verkehrssicherheit und sonstiger fachlicher Belange. 1. Wie viele Unfälle gab es auf der L 669 in der Stadt Hamm in den letzten 5 Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Sachschäden und Personenschäden.) Eine Unfallauswertung für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2018 ergab, dass auf den in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen liegenden Abschnitten der L 669 in Hamm insgesamt 27 Verkehrsunfälle aufgenommen wurden. Dabei sind 5 der Verkehrsunfälle der Unfallkategorie 2 (Unfälle mit Schwerverletzten) und 6 Unfälle der Unfallkategorie 3 (Unfälle mit Leichtverletzten) zuzuordnen. Bei den Unfällen sind insgesamt 5 Personen schwer- und 7 Personen leichtverletzt worden. Bei den restlichen 16 Verkehrsunfällen sind keine Personenschäden entstanden. Sie unterteilen sich in 4 Unfälle der Kategorie 4 (schwerwiegender Unfall mit Sachschaden) und 12 Unfälle der Kategorie 5 (sonstige Sachschadensunfälle ohne Einwirkung von Alkohol oder anderer berauschender Mittel). 2. Wer war an den Unfällen beteiligt? (Bitte aufschlüsseln nach LKW, landwirtschaftlichem Fahrzeug, PKW, Fahrrad und Fußgängern.) Die 27 Verkehrsunfälle lassen sich wie folgt nach ihrer Unfallbeteiligung aufschlüsseln: 3 Verkehrsunfälle mit der Beteiligung von Krafträdern (Alleinunfälle) 1 Verkehrsunfall mit der Beteiligung eines Leichtkraftrades (Alleinunfall) 16 Verkehrsunfälle mit der Beteiligung von PKW o 11 Unfälle unter Beteiligung eines weiteren PKWs o 1 Alleinunfall o 1 Unfall unter Beteiligung eines Liefer- oder Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t ohne Anhänger o 1 Unfall unter Beteiligung eines Liefer- oder Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t ohne Anhänger o 1 Unfall unter Beteiligung einer Sattelzugmaschine o 1 Unfall unter Beteiligung eines Fußgängers mit Sport- oder Spielgerät LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5398 3 1 Verkehrsunfall mit einem Schulbus unter Beteiligung eines PKWs 2 Verkehrsunfälle unter Beteiligung zweier Liefer- oder Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t ohne Anhänger 3 Verkehrsunfälle unter Beteiligung einer Sattelzugmaschine, davon ein Alleinunfall und 2 Unfälle mit PKW 1 Alleinunfall eines Radfahrers 3. Wie ist der Stand der Priorisierung für die Erhaltungsmaßnahmen von Landstraßen in NRW? Das Landesstraßenerhaltungsprogramm für das laufende Jahr 2019 ist am 08. März dem Landtag zugestellt worden. 4. Wann wird die Landesregierung die L 669 im Süden der Stadt Hamm sanieren? Das Vorhaben konnte aufgrund anderer, dringlicherer Landesstraßenerhaltungsmaßnahmen nicht in das Erhaltungsprogramm 2019 aufgenommen werden. Das Projekt wird in den Dispositionen zur Aufstellung des Landesstraßenerhaltungsprogramms 2020 erneut einbezogen. Der Streckenabschnitt wird von der zuständigen Straßenmeisterei intensiv überwacht, um ggf. mit geeigneten punktuellen Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Verkehrssicherheit stets gewährleistet ist. 5. Wann wird das Landstraßenerhaltungsprogramm der Landesregierung NRW für 2019 vorgelegt? Das Landesstraßenerhaltungsprogramm 2019 ist am 08. März veröffentlicht worden.