LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5414 14.03.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2052 vom 15. Februar 2019 der Abgeordneten Matthi Bolte-Richter und Sigrid Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5135 Wie sieht die Entwicklung beim studentischen Wohnraum aus? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Wohnungsmarkt für Studierende, die außerhalb der elterlichen Wohnung leben, ist vor allem geprägt durch die günstigen und attraktiven Angebote der Studierendenwerke. Die Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen bieten den weitaus größten Teil der speziell für Studierende ausgewiesenen Wohnplätze an. Daneben gibt es auch Angebote von privaten Anbietern. In einigen Städten des Landes haben in den letzten Jahren die allgemeine Entwicklung des Wohnungsmarkts und ein starker Studierendenanstieg zu einem erhöhten Bedarf an zusätzlichem und kostengünstigem Wohnraum für Studierende geführt. Aktuelle Studienanfängerprognosen weisen darauf hin, dass der Bedarf über einen langen Zeitraum hoch bleiben wird. Daher ist, neben einem Blick auf den aktuellen Stand, auch ein Blick auf die künftige Entwicklung wichtig. Zudem sind viele Wohnheime derzeit in die Jahre gekommen. In einigen Städten besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf, der jeweils zusätzlich zum Studierendenanstieg und der schwierigen Wohnungsmarktsituation die Lage für die Studierenden deutlich erschweren könnte. Wird der Sanierungsbedarf nicht abgearbeitet, drohen Wohnplätze verloren zu gehen. Deshalb ist es wichtig zu unterscheiden, wie viele Wohnplätze tatsächlich bewohnbar sind und wie viele auf Grund von Sanierungen oder Sanierungsbedarf nicht zur Verfügung stehen. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 2052 mit Schreiben vom 14. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Über wie viele Wohnplätze für Studierende verfügten die Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen jeweils in den Jahren 2005-2018? (Bitte differenzieren nach a) bewohnbaren bzw. bewohnten Wohnplätzen und b) Datum des Originals: 14.03.2019/Ausgegeben: 19.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5414 Wohnplätzen, die in Sanierung befindlich sind bzw. wegen Sanierungsbedarf nicht zur Verfügung stehen.) Für 2018 liegen noch keine Zahlen vor. Wohnplätze in Nordrhein-Westfalen auf Basis der jährlichen Statistik des Deutschen Studentenwerks 2005 36.610 2011 36.947 2006 36.789 2012 36.784 2007 37.005 2013 37.054 2008 37.303 2014 37.959 2009 37.390 2015 38.546 a) Bewohnte Wohnplätze in Nordrhein-Westfalen 2005 2006 2007 2008 36.180 36.131 36.673 36.986 2011 36.237 2012 35.049 2013 36.665 2014 37.877 2. 2012 1.243 2013 642 2014 87 2016 38.916 2009 36.737 2015 38.560 b) Wohnplätze in Sanierung in Nordrhein-Westfalen 2005 2006 2007 2008 333 412 544 547 2011 1.975 2010 36.283 2010 35.392 2016 38.664 2009 763 2015 29 2017 38.405 2017 38.318 2010 2.110 2016 147 2017 867 Über wie viele öffentlich geförderte Wohnplätze für Studierende verfügten private Anbieter in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2005-2018? (Bitte differenzieren nach a) bewohnbaren bzw. bewohnten Wohnplätzen und b) Wohnplätzen, die in Sanierung befindlich sind bzw. wegen Sanierungsbedarf nicht zur Verfügung stehen.) Eine Differenzierung der Wohnplätze für Studierende nach bewohnten und in Sanierung befindlichen Wohnplätzen von privaten Anbietern liegt der Landesregierung nicht vor. Für 2018 liegen noch keine Zahlen vor. 2005 11.110 2011 12.448 3. 2 2006 11.110 2012 12.190 2007 11.110 2013 12.393 2008 10.547 2014 12.523 2015 13.705 2009 11.726 2016 11.720 2010 12.966 2017 11.398 Wie viele Wohnplätze für Studierende planen die Studierendenwerke in NordrheinWestfalen in den Jahren 2019-2025 jeweils zu haben? (Bitte differenzieren nach a) in Bau befindlichen, b) in Planung befindlichen und c) in Sanierung befindlichen Wohnplätzen.) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5414 Derzeit befinden sich 737 Wohnplätze für Studierende in Nordrhein-Westfalen im Bau. Die aktuellen Planungen der Studierendenwerke zum Neubau und zur Sanierung von Wohnplätzen gehen von folgenden Wohnplätzen aus: Bauplanung von Wohnplätzen in Nordrhein-Westfalen 2019 850 2024 1.010 2025 1.020 Sanierungsplanung von Wohnplätzen in Nordrhein-Westfalen 2019 2020 2021 2022 2023 2024 1.589 2.146 1.360 1.179 930 1.138 2025 628 4. 2020 870 2021 1.228 2022 850 2023 850 Kann die Landesregierung mittlerweile die Frage beantworten, wie viele öffentlich geförderte Wohnplätze für Studierende private Anbieter in Nordrhein-Westfalen planen in den Jahren 2019-2025 jeweils anzubieten zu können? Planungszahlen von privaten Anbietern liegen der Landesregierung nicht vor. 5. Wie unterstützt die Landesregierung die Studierendenwerke und private Anbieter beim Ausbau von öffentlich geförderten Wohnplätzen für Studierende? Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung studentischen Wohnraum mit stark zinsverbilligten Darlehen und Tilgungsnachlässen. Neben Wohnungen für Studierende werden auch explizit Studierendenwohnheime gefördert. Die Darlehensförderung richtet sich an Studierendenwerke und private Anbieter. Grundlage für die Förderung von Studierendenwohnheimen sind die Studierendenwohnheimbestimmungen (SWB), die jährlich fortgeschrieben werden. Gefördert werden hier an Standorten von staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Nordrhein-Westfalen neben dem Neubau auch die Aufstockung/Anbau und der Umbau mit wesentlichem Bauaufwand von bestehenden Studierendenwohnheimen oder von Gebäuden, die bisher nicht Wohnzwecken dienen oder dienten. Für die Förderung von studentischem Wohnraum (Neubau und Bestandsertüchtigung) steht mit dem mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramm im Zeitraum von 2018 bis 2022 ein Sonderkontingent in Höhe von jährlich 50 Mio. Euro zur Verfügung. Zudem wurden ab 2018 die Förderkonditionen für die Studierendenwohnheimförderung verbessert. So wurden die Förderpauschalen als auch die Mietobergrenzen angehoben. Für den Bau von Studierendenwohnheimen gewährt die Landesregierung im Rahmen der Objektförderung zusätzlich zur Darlehensförderung Tilgungsnachlässe zwischen 20 % und 30 %, in Einzelfällen auch darüber hinaus. Durch die Erhöhung der Grundförderpauschalen steigt zusätzlich automatisch der jeweils anteilige Tilgungsnachlass. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung bietet begleitend allen Fördernehmern, die geförderten studentischen Wohnraum errichten wollen, Beratung im Rahmen der Projektentwicklung an. 3 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5414 Zudem ist gemeinsam von Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und Ministerium für Kultur und Wissenschaft ein intensiver Dialog mit den Studierendenwerken darüber begonnen worden, wie bestehende Umsetzungshindernisse beim Bau von Studierendenwohnraum beseitigt werden und zur Verfügung stehende Fördermittel kontinuierlicher abfließen können. Ziel all dieser Aktivitäten ist, gemeinsame Strategien zur Entspannung der studentischen Wohnungsmärkte zu entwickeln und umzusetzen. So werden bei den Runden Tischen zum Thema „Studentisches Wohnen befördern – Grundstücke mobilisieren – Partnerschaften organisieren“ im Gespräch mit allen maßgeblichen Akteuren vor Ort konkrete Lösungsstrategien zur Neuschaffung studentischen Wohnraums entwickelt. Derzeit wird außerdem eine systematische Aufarbeitung der bestehenden Bestände mit den Studierendenwerken vorgenommen, um einen belastbaren Überblick über den Sanierungsbedarf an den einzelnen Standorten zu erhalten. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft fördert darüber hinaus die Sanierung und Modernisierung von ausgewählten Studierendenwohnheimen der Studierendenwerke Bonn, Essen-Duisburg, Münster und Paderborn. In den Haushaltsjahren 2017 – 2019 werden insgesamt ca. 40 Millionen Euro aus dem Hochschulpakt fließen, um stark sanierungsbedürftige Bausubstanz erhalten zu können und so den Abbau mehrerer Hundert Wohnheimplätze an diesen Studienorten zu verhindern. 4