LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5428 15.03.2019 Datum des Originals: 15.03.2019/Ausgegeben: 20.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1999 vom 30. Januar 2019 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/4992 Sind die Strukturwandelmaßnahmen in der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung beraten worden oder sind es Wünsch-Dir-Was-Listen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 26.01.2019 hat die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ihren Abschlussbericht vorgelegt. Darin sind Projektlisten der betroffenen Bundesländer enthalten. Auffällig ist, dass hier Maßnahmen vorgeschlagen werden, die die Stärkung eines Kohlereviers auf Kosten eines anderen Kohlereviers herbeiführen sollen: So wird auf Seite 184 vorgeschlagen das in Köln – also in unmittelbarer Nähe zum Rheinischen Revier – ansässige Bundesverwaltungsamt in die Lausitz nach Sachen zu verlegen. Auf Seite 272 wird vorgeschlagen, dass das Bundessprachenamt, das sich aktuell mitten im Rheinischen Revier in Hürth befindet, ins Mitteldeutsche Revier nach Sachsen-Anhalt verlagert werden sollte. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1999 mit Schreiben vom 15. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, dem Minister für Verkehr und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Inwieweit sind die Projektlisten der Bundesländer in der Gesamtkommission überhaupt Beratungs- oder Beschlussgegenstand gewesen? Die Gesamtkonzepte der vom Braunkohleausstieg betroffenen Länder für die Gestaltung des Strukturwandels in den Braunkohlerevieren sind Beratungs- und Beschlussgegenstand der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ gewesen. Eine vertiefte Befassung mit den Konzepten und Projekten aus dem Rheinischen Revier fand im Rahmen der Revierbereisung am 24. Oktober 2018 statt. Die strategischen Ansätze für den LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5428 2 Strukturwandel im Rheinischen Revier wurden von vielen Mitgliedern der WSB-Kommission als strukturpolitisch wegweisend eingeschätzt und in der AG Strukturentwicklung der Kommission intensiv diskutiert und beraten. Entsprechend fand eine Vielzahl von Projekten Eingang in den Textteil des Endberichts. Gleichwohl war es angesichts des knapp bemessenen Zeitrahmens der Kommission nicht möglich, alle Projektvorschläge aus den Revieren zu prüfen. Daher wurden die Projektlisten der betroffenen Bundesländer im Anhang des Abschlussberichts aufgenommen und sind nicht formaler Beschlussgegenstand der Kommission. Die Projekte sind in Bezug auf das Rheinische Revier durch die Landesregierung und eine Vielzahl von Akteuren aus dem Rheinischen Revier aus dem Eckpunktepapier für ein Wirtschafts- und Strukturprogramm für das Rheinische Zukunftsrevier abgeleitet worden, das die Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier am 21. September 2018 beschlossen hatten. 2. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag aus dem Abschlussbericht, das Bundesverwaltungsamt nach Sachsen und das Bundessprachenamt nach Sachsen-Anhalt zu verlegen? Die Landesregierung hat sich bei der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ gegen eine Verlegung von Bundesbehörden aus dem Rheinischen Revier oder seinem engeren Umfeld in die Braunkohlereviere eingesetzt. Dies galt insbesondere auch für die Städte Bonn und Köln, die in besonderem Maße die Belastungen aus dem Hauptstadtumzug tragen müssen. Der Endbericht der WSB-Kommission enthält daher die o.g. Vorschläge nicht bzw. nicht mehr. Allerdings finden sich beide Vorschläge noch im Anhang 5 in Projektlisten der o.g. Bundesländer. Diese Listen sind nicht Gegenstand der Beschlussfassung, sondern dokumentieren das Interesse der Länder Sachsen und Sachsen - Anhalt an der Verlegung. 3. Wieso hat bei der Erstellung der NRW-Listen, keine Abstimmung mit den betroffenen Städten vor Ort stattgefunden, so dass nun in den Listen die B477n als Ortsumgehung für Bergheim-Niederaußem nicht auftaucht? Im Vorfeld zu den Beratungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ sind aus den in Nordrhein-Westfalen vom Braunkohleausstieg betroffenen Regionen eine Vielzahl von Projektvorschlägen bei der Landesregierung eingegangen, die vollumfänglich den Projektlisten im Anhang des Abschlussberichts zugeführt wurden. Unabhängig von diesen bereits vorliegenden Vorschlägen sollen die Rahmenbedingungen für die Förderung des Strukturwandels, die z.B. noch in dem geplanten Maßnahmengesetz abzubilden sind, flexibel und projektoffen gestaltet werden, sodass die im Abschlussbericht genannten Maßnahmen keinesfalls als abschließend zu bewerten sind. 4. Wieso gibt es bei der Gesamtübersicht der NRW-Projekte, den NRW- Sofortmaßnahmen bis 2022, den mittel- bis langfristigen NRW-Projekten ab 2022 nur leere Felder in der Spalte „zuständiges Ressort“, während andere Bundesländer Ressortzuteilungen vorgenommen haben? Die Projektlisten in Anhang 5 des Abschlussberichts der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ haben das Ziel, mögliche Strukturwandelprojekte in den Braunkohlerevieren zu skizzieren und daraus den finanziellen Bedarf der Reviere abzuleiten. Die Benennung des jeweils zuständigen Ressorts ist hierfür nicht relevant. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5428 3 5. Wieso wird ein Haltepunkt in Kerpen-Manheim als laufende Projekt-Nummer 85 und als laufende Projekt-Nummer 94 wortgleich zweimal auf S. 153 aufgeführt? Bei den auf Seite 153 des Abschlussberichts der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ als Projektnummern 85 und 94 abgetragenen Projekten mit dem Titel „neue Haltepunkte an der Schiene (Eisenbahn und Stadtbahn): u. a. S-Bahn-Haltestelle Kerpen- Manheim“ handelt es sich um dasselbe Projekt. Die Dopplung resultiert aus einem Übertragungsfehler, der zweifelsohne geringer wiegt, als wenn der Passus nicht aufgelistet worden wäre.