LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5429 15.03.2019 Datum des Originals: 15.03.2019/Ausgegeben: 20.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1996 vom 30. Januar 2019 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/4989 Welche direkten Hilfen können die vom Kohleausstieg direkt betroffenen Städte im Rheinischen Revier von der Landesregierung erwarten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bundesregierung hat eine Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung eingesetzt, die am 26.01.2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Demzufolge sollen durch politische Beschlüsse Braunkohlekraftwerke abgeschaltet und Tagebaue reduziert werden, die augenblicklich hochprofitabel im Markt stehen. Konsens ist wohl, dass in den ersten Phasen bis 2022 und 2030 die Hauptabschaltungen und Reduktionen in Nordrhein-Westfalen vorgenommen werden sollen. Die Landesregierung hat den Kompromiss der Kommission begrüßt und als „historisch“ bezeichnet. Das in NRW betroffene Energieunternehmen rechne laut eigenen Aussagen nun mit einem signifikanten Stellenabbau der derzeit rund 9.000 Beschäftigten in den Tagebauen und Kraftwerke. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die unmittelbar betroffenen sondern vor allem auch auf die Finanzkraft von Kommunen im Rheinischen Revier, die z.B. Gewerbesteuereinnahmen durch den Tagebau- und Kraftwerksbetrieb verzeichnen konnten. Der Strukturwandel muss für die betroffenen Kommunen im Rheinischen Revier nun zielgerichteter und schneller gestaltet werden. Dafür soll NRW in den nächsten 20 Jahren vom Bund 15 Mrd. Euro erhalten. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1996 mit Schreiben vom 15. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, dem Minister für Verkehr und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5429 2 1. Welche Städte im Rheinischen Revier sind aus Sicht der Landesregierung nach Beschäftigtenwohnsitzen, Steuerausfällen, etc. vom Kohleausstieg nach den Beschlüssen der WSB-Kommission besonders betroffen (bitte mit hinzugezogener Datengrundlage angeben)? Die Landesregierung geht davon aus, dass bei einem vorzeitigen Ausstieg aus der Kohleverstromung eine besondere Betroffenheit der Tagebauanrainerkommunen sowie der Kommunen mit Kraftwerksstandorten vorliegt. 2. Erwägt die Landesregierung die betroffenen Kommunen finanziell zu unterstützen, damit sie die zu erwartenden Steuerausfälle kompensieren können? Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich gegenüber der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ für konkrete und auskömmliche Vorschläge für ein Strukturentwicklungsbudget eingesetzt und begrüßt die nunmehr vorliegenden Ergebnisse. Das Rheinische Revier soll vom Bund in den kommenden zwanzig Jahren Struktur- und Infrastrukturmittel im Volumen von 15 Mrd. Euro erhalten. Die Landesregierung begrüßt diese Empfehlung der WSB-Kommission und wird sich dafür einsetzen, dass die von dem Kohleausstieg betroffenen Kommunen die erforderliche finanzielle Unterstützung erhalten, um den strukturellen Herausforderung erfolgreich begegnen zu können. 3. Wie will die Landesregierung speziell die hauptbetroffenen Städte bei der Realisierung von Projekten für den Strukturwandel bis zu den erwartenden ersten Stilllegungen 2022 unterstützen? 4. In welcher Höhe wird die Landesregierung die finanziellen Mittel des Bundes zur Strukturförderung mit eigenen Mitteln ausweiten? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Wie von mir im Rahmen der Unterrichtung des Landtags am 20. Februar 2019 sowie auf der jüngsten Revierkonferenz des Rheinischen Reviers am 19. Februar 2019 erläutert, arbeitet die Landesregierung in enger Abstimmung mit dem Bund und dem Rheinischen Revier intensiv daran, den Strukturteil der WSB-K-Empfehlungen zügig und umfassend umzusetzen. Die Landesregierung wird im Austausch mit der Region bis zur Sommerpause die entsprechenden Strukturen und kurzfristig erforderliche Finanzierungen aufstellen. Wir werden hierzu unsere eigenen Strukturen in den Ministerien – vor allem auch in meinem Haus – so weiterentwickeln, dass sie dieser Aufgabe auch entsprechen. Wir werden die Zukunftsagentur im Rheinischen Revier weiterentwickeln und, dem Wunsch der Region entsprechend, dabei auch das Land stärker einbinden. Ferner stärken wir die Ebene der Bezirksregierungen und werden die Kommunen dort, wo in den nächsten Monaten und Jahren Planungs- und Genehmigungsarbeiten anfallen, dahingehend unterstützen, dass sie die personellen Kapazitäten haben, um die Planungs- und Genehmigungsschritte schnell umsetzen zu können. Darüber hinaus werden aktuell Vorkehrungen getroffen, um erforderliche Zwischenfinanzierungen, Kofinanzierungen und kurzfristig erforderliches Personal bereitstellen zu können. In welcher konkreten Höhe finanzielle Mittel des Landes erforderlich sein werden, bleibt den Verhandlungen zwischen den betroffenen Ländern und der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5429 3 Bundesregierung zum geplanten Maßnahmengesetz und den darin enthaltenen Vereinbarungen zur Umsetzung der Strukturhilfen vorbehalten. 5. Wird sich die Landesregierung im weiteren Verfahren dafür einsetzen, dass der zu entschädigende Konzern verpflichtet wird, einen Teil seiner Entschädigungen wieder in die Region zu investieren? Ob, in welchem Umfang und zu welchem Zweck Ausgleichzahlungen des Bundes an die betroffenen Energieunternehmen gezahlt werden, ist Verhandlungssache zwischen der Bundesregierung und den betroffenen Unternehmen.