LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5438 15.03.2019 Datum des Originals: 15.03.2019/Ausgegeben: 20.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2051 vom 14. Februar 2019 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/5133 Förderung der „Freien Kulturszene“ in Bochum Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Haushaltsjahr 2019 vergibt das Landesministerium für Kultur und Wissenschaft zusätzliche Förderungen im Bereich Kommunale Theater und Orchester für sogenannte „Exzellenz Projekte“. Eine Anfrage der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum zur 22. Sitzung des Ausschusses für Kultur am 14.11.2018 ergab, dass vom Schauspielhaus Bochum sowie von den Bochumer Symphonikern fristgerecht Förderanträge gestellt wurden. Die Anfrage des Kulturbüros der Stadt Bochum bei 31 in Frage kommenden Trägern der „Freien Szene“ ergab neun Fehlanzeigen und in 22 Fällen die Verweigerung einer Antwort. Eine solche Verweigerung der Antwort halten wir für eine Missachtung der Bürgervertretung und daher für höchst undemokratisch. Mindestens 9 Träger haben die Antragsfrist verstreichen lassen, u.a. weil das Antragsverfahren so kompliziert sei. Das Bochumer Kulturbüro wurde darüber von den potentiellen Antragsstellern allerdings nicht informiert. Das geschah vor dem Hintergrund einer jährlichen Förderung der „Freien Kulturszene“ durch die Stadt Bochum in Höhe von 1,5 Mio. Euro. 2017 hatte der Rat der Stadt Bochum, gegen die Stimmen der AfD, eine Festschreibung der Fördersumme inkl. einer jährlichen Anpassung beschlossen. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 2051 mit Schreiben vom 15. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5438 2 1. Welche Träger der „Freien Kulturszene“ der Stadt Bochum haben in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 Fördermittel bzw. die in der Anfrage genannten zusätzlichen Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt? Die im Antrag genannten zusätzlichen Fördermittel im Rahmen des Programms "Neue Wege" können nur von kommunalen Theatern und Orchestern beantragt werden. 2. Welchen Trägern der „Freien Kulturszene“ der Stadt Bochum wurden im Haushaltsjahr 2018 Fördermittel gewährt? (bitte einzeln auflisten nach Träger und Höhe der Förderung) Antragsteller Projekttitel Förderung MKW Deutsches Forum für Puppenspiel und Figurenspielkunst Institutionelle Förderung inkl. Festival "Fidena" (60.000 €) 224.800 € Deut. Forum für Puppenspiel und Figurenspielkunst Sonderförderung Weltkonferenz der UNIMA (Union Internationale de la Marionnette) in Bochum zum 60. Jubiläum der Fidena 10.000 € Theaterverein Prinz- Regent e.V. Institutionelle Förderung 155.867 € Bochumer Veranstaltungs GmbH Projekt "Funkin Stylez Hero Kids" 10.000 € Rottstr5-Theater e.V. Projekt "1980 TV-Massaker Mashu-up" 10.000 € kainkollektiv Spitzenförderung Theater 65.000 € 3. Wie sehen die Beantragungsmodalitäten aus? Die Anträge wurden auf dem üblichen Weg über die Bezirksregierung Arnsberg unter Berücksichtigung des Zuwendungsrechtes gestellt. 4. Wird bei der Vergabe der Fördermittel aus dem Landeshaushalt an die „Freie Szene“ die Förderung durch die Kommunen berücksichtigt? Die Förderung der Kommune wird von den Antragsstellern im Rahmen des Kosten- und Finanzierungsplans ausgewiesen. Sämtliche Leistungen Dritter, ob öffentlicher, kommunaler oder privater Natur, sind vom Antragsteller im Antrag nach der LHO NRW anzugeben und finden unter Anwendung des Subsidiaritätsprinzips bei der Vergabe von Fördermitteln entsprechende Berücksichtigung. 5. Wird bei der Vergabe der Fördermittel die Verfassungstreue der Träger geprüft? Falls konkrete Anhaltspunkte für eine etwaige Verfassungsuntreue über die zuständigen Behörden vorliegen, ist dem nachzugehen.