LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5443 18.03.2019 Datum des Originals: 18.03.2019/Ausgegeben: 21.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2030 vom 12. Februar 2019 der Abgeordneten Sigrid Beer und Josefine Paul BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5046 Wo steht NRW bei der Umsetzung der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung Johannes-Wilhelm Rörig und die damalige Schulministerin Sylvia Löhrmann starteten im September 2016 die Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“. Damit war NRW das erste Bundesland, das sich an der mittlerweile bundesweiten Initiative beteiligte. Weitere Bundesländer folgten, so dass seit Ende 2018 nun alle vertreten sind. Ziel ist es, die Schulen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die von sexueller Gewalt betroffen sind, fachlich zu unterstützen und zu ermutigen, eigene Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt zu entwickeln. Dies soll dazu beitragen, die Unsicherheit von Schulleitungen, Lehrkräften und anderen schulischen Beschäftigten beim Umgang mit dem Thema sexuelle Gewalt abzubauen. Unter www.nordrhein-westfalen.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de werden dezidiert Hinweise gegeben, wie Schulen sich diesem Thema widmen können und worauf bei dem Prozess zu achten ist. Denn jede Schule muss gemäß ihren Gegebenheiten agieren und den Prozess entsprechend gestalten. Nach über zwei Jahren ist es von Interesse zu erfahren, wie weit die Umsetzung fortgeschritten ist. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 2030 mit Schreiben vom 18. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5443 2 Vorbemerkung der Landesregierung Sexuelle Gewalt ist für zahlreiche Mädchen und Jungen in Deutschland schreckliche Realität. Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe nehmen bei der Prävention von sexueller Gewalt eine Schlüsselrolle ein. Denn nur dort können nahezu alle Kinder und Jugendlichen erreicht und ihnen schnelle und passgenaue Hilfen angeboten werden. Voraussetzung hierfür ist eine offene und transparente Kommunikation über sexuelle Gewalt und ein Basiswissen hierzu in den Lehrerkollegien und in der Jugendhilfe. Daher unterstützt Nordrhein-Westfalen von Beginn an die Initiative des „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ (UBSKM). 1. In welcher Form weist das Ministerium für Schule und Bildung Schulen auf die Initiative hin bzw. wie wirbt sie für eine Beteiligung? Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland im September 2016 damit begonnen, die Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs umzusetzen. Dieses erfolgte bewusst in mehreren Phasen, um eine größtmögliche Aufmerksamkeit für das Thema zu erzielen. In Phase 1 haben in allen Regierungsbezirken unter Beteiligung der Schulaufsicht und der Schulpsychologie Auftaktveranstaltungen stattgefunden. So wurden die Schulen mit der neuen Initiative vertraut gemacht. Phase 2 enthielt den Auftrag an alle Fachdezernentinnen und -dezernenten, die Vorstellung der Initiative, mit Unterstützung durch die Schulpsychologie, in die Dienstbesprechungen für Schulleiterinnen und Schulleiter einzubringen. In der 3. Phase wurden Informationsveranstaltungen für verantwortliche Lehrkräfte aus den schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention in den Schulen durchgeführt. Sie trugen diese Informationen als Multiplikatoren in ihre Schule. Gleichzeitig fand der Versand der Informationsmappen „Schule gegen sexuelle Gewalt“ an alle Schulen in Nordrhein- Westfalen statt. Die Voraussetzungen für die Erstellung von Schutzkonzepten an Schulen sind damit geschaffen. Des Weiteren weisen sowohl die schulpsychologischen Beratungsstellen vor Ort als auch die „Landesstelle Schulpsychologie und schulpsychologisches Krisenmanagement“ (LaSP) Schulen auf unterschiedlichen Veranstaltungen und ihren Homepages auf die Initiative hin und bieten Unterstützung bei der Erstellung von Schutzkonzepten an. Auf der Homepage des UBSKM hat Nordrhein-Westfalen, neben den weiteren teilnehmenden Bundesländern, einen eigenen Bereich, der auf die Möglichkeiten der Ausgestaltung der Initiative in Nordrhein- Westfalen hinweist. 2. Wie viele Schulen in NRW beteiligen sich an der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ (bitte nach Schulformen und Regierungsbezirken oder Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Eine Meldepflicht über die Erstellung von Konzepten besteht nicht. Aufgrund von Rückmeldungen aus den fünf Bezirksregierungen und von schulpsychologischen Beratungsstellen über eine Vielzahl von Schulen, die um zusätzliche Informationen zur Erstellung von Gewaltschutzkonzepten bitten, ist bekannt, dass sich viele LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5443 3 Schulen auf den Weg gemacht haben und sich sehr bewusst mit der Thematik auseinandersetzen. 3. Wie viele Schulen davon haben ein Konzept zum Thema erarbeitet? Schulen in Nordrhein-Westfalen müssen sich neben dem Schutzkonzept gegen sexuellen Missbrauch auch mit weiteren schulischen Konzepten gegen Gewalt, Extremismus, Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit auseinandersetzen. Am 11. Oktober 2018 hat das Ministerium für Schule und Bildung eine Expertenkonferenz zu diesen Themen durchgeführt. Ein Ergebnis ist, dass die Entwicklung von Schutzkonzepten nicht jede Schule alleine übernehmen muss. Die Landesregierung fördert den Weg der Vernetzung der Schulen untereinander, um gemeinsam breit aufgestellte Gewaltschutzkonzepte zu entwickeln und in den Austausch miteinander einzutreten. Rechtliche Grundlagen sind hierfür bereits geschaffen worden oder sind in Bearbeitung. Die Schulpsychologischen Beratungsstellen vor Ort stehen den Schulen beratend zur Verfügung. 4. In wie weit fließt das Vorliegen eines Konzeptes in die Qualitätsanalyse ein? Eine direkte Überprüfung von Gewaltschutzkonzepten ist im Rahmen der Qualitätsanalyse nicht vorgesehen. Im Inhaltsbereich „Schulkultur“ findet u.a. eine Analyse der „demokratischen Gestaltung“ sowie des „Umgangs mit Vielfalt und Unterschiedlichkeit“ der Schule statt. Es ist dabei festzustellen, ob der Umgang miteinander frei von Diskriminierung und Rassismus sowie von jedweder Form psychischer und physischer Gewalt ist. Des Weiteren sind in der Schule Kooperationsstrukturen zwischen Lehrkräften und Fachkräften außerschulischer Partner systematisch anzulegen. Hierzu gehören auch Einrichtungen der Jugendhilfe und des Kinderschutzes. 5. Welche weiteren Schritte und Maßnahmen plant die Landesregierung zu diesem Thema? Die Landesregierung steht in einem engen Austausch mit dem UBSKM. Aufgrund der vielen Rückmeldungen aus den Ländern hat dieser beim letzten Ländertreffen zum Thema „Schule gegen sexuelle Gewalt“ am 1. Februar dieses Jahres betont, dass die Bundesregierung aufgefordert wurde, zusätzliche Maßnahmen finanziell zu fördern. Er schlägt vor, im Rahmen einer Anschubfinanzierung in Höhe von je 5.000 EURO insgesamt 3.000 Schulen bundesweit bei der Erstellung von Konzepten zu unterstützen. Sie sollen dann ein Modell für die Entwicklung oder Weiterentwicklung von Konzepten in Schulen sein. Hier wird sich auch Nordrhein-Westfalen intensiv in die Länderplanungsgruppe einbringen. Des Weiteren wird die LaSP im Rahmen von Schulleiterdienstbesprechungen mit Informationsmaterial und Präsentationen landesweit auf die Initiative und die Erstellung der Schutzkonzepte hinweisen.