LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5445 18.03.2019 Datum des Originals: 18.03.2019/Ausgegeben: 21.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2016 vom 22. Januar 2019 des Abgeordneten Helmut Seifen AfD Drucksache 17/5025 Bring your own device – ein Indiz für die Hilfslosigkeit der Landesregierung Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im März 2018 hat die NRW-Schulministerin Gebauer bestätigt, dass sie in der Übergangsphase zur Realisierung der Digitalisierung an den nordrhein-westfälischen Schulen die Verwendung eigener technischer Geräte im Unterricht für sinnvoll erachtet. Die CDU- Fraktion hingegen offenbart in ihrem Positionspapier mehr Mut: „Zumeist sind Schüler mit aktueller Hardware ausgestattet und kennen sich mit ihren eigenen Geräten am besten aus“.1 Gewerkschaften warnen zurecht vor einer sogenannten digitalen Spaltung. Nicht alle Schüler verfügen über die gleichen Endgeräte, worin sich eine gezielte Benachteiligung im Bildungswesen ergeben könnte. Das Schulministerium informiert nun mit einem Neun-Punkte-Fahrplan zur Einführung von BYOD in der Schule: 1. Überprüfen Sie die Qualität der schulischen Netzanbindung. 2. Passen Sie ein ggf. bestehendes Handyverbot an. 3. Planen Sie das Vorgehen gemeinsam mit ihrem Schulträger und dem zuständigen IT- Dienstleister. 4. Stellen Sie sicher, dass neben der ausreichenden Bandbreite auch die Aspekte Datenschutz und Urheberrecht thematisiert und geregelt werden. 5. Informieren Sie rechtzeitig die Schülerinnen und Schüler und beziehen Sie die Elternschaft ein: Thema und Beschluss der Schulkonferenz. 6. Treffen Sie in den Fachgruppen Verabredungen. 7. Organisieren Sie Fortbildungen für das Kollegium. 1 https://www.welt.de/regionales/nrw/article174773125/Schueler-sollen-eigene-Smartphones-im- Unterricht-nutzen.html (abgerufen am 22.08.2019). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5445 2 8. Stellen Sie klare Nutzungsregeln auf. 9. Verankern Sie das BYOD-Konzept im schulischen Medienkonzept.2 Wie nebensächlich der Anwendungsgrad digitaler Medien für die Bildungsqualität ist, zeigen gerade die Ergebnisse des Bundeslandes Sachsen. Der Spitzenreiter „Sachsen“ innerhalb des Bildungsmonitors 2018 weist die höchsten Kompetenzen bei den schulischen Grundfertigkeiten auf, wobei dem Bundesland im Bereich Digitalisierung große Lücken zugeschrieben werden. Daran wird deutlich, dass die Nutzung von digitalen Medien nicht per se zu besseren IT-Kenntnissen führt oder im Allgemeinen zu Wissen und Fähigkeiten in höherem Maße beiträgt. Die Hoffnung, der Einsatz digitaler Medien sei jetzt das Zaubermittel, um Motivation, Leistungswillen und Leistungsfähigkeit von Schülern und Schülerinnen so zu steigern, dass es quasi zu einem beschleunigten, selbstgesteuerten Wissens- und Bildungsschub kommt, hält weder der Alltagserfahrung noch der wissenschaftlichen Untersuchung pädagogischer, lernpsychologischer und sozialwissenschaftlicher Forschung stand. So konstatiert sogar der Lobbyvertreter Wilfried B., Leiter der Telekom-Studie „Schule digital“ (2015): „Die Sonderauswertung hat auch gezeigt, dass Staaten, die in den letzten Jahren verstärkt in die Ausstattung der Schulen investiert haben, in den vergangenen zehn Jahren keine nennenswerten Verbesserungen der Schülerleistungen in den Bereichen Lesekompetenz, Mathematik oder Naturwissenschaften erzielen konnten. Die verstärkte Nutzung digitaler Medien führt offensichtlich nicht per se zu besseren Schülerleistungen. Vielmehr kommt es auf das Lehrpersonal an.“ Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 2016 mit Schreiben vom 18. März 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Seifen geht von einer falschen Prämisse aus. Das Ministerium informiert nicht mit einem Neun-Punkte-Fahrplan zur Einführung von BYOD (bring your own device) an Schulen. Die Medienberatung NRW bietet denjenigen Schulen einen Neun-Punkte-Plan zum Thema BYOD an, die an ihrer Schule (auch) schülereigene Geräte einsetzen wollen. Diese Seiten der Medienberatung NRW sollen helfen, alle interessierten Schulen auf ihrem Weg zu unterstützen, sind aber nicht verbindlich. 1. An welchen nordrhein-westfälischen Schulen wird der BYOD-Fahrplan angewandt? (Gebeten wird um eine Auflistung der Schulen und Jahrgangsstufen) 2. Inwiefern ist das BYOD-Konzept mit der DSGVO kompatibel? 3. Welchen didaktischen und pädagogischen Mehrwert sieht die Landesregierung in dem BYOD-Konzept? 4. Für welchen Zeitraum sieht die Landesregierung den Einsatz dieses Konzepts vor? 2 http://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung/Lern-IT/Ausstattung/Bring- Your-Own-Device/ (abgerufen am 22.08.2018) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5445 3 5. Welche rechtliche Anwendung trägt das Konzept, wenn es in das schulische Medienkonzept integriert werden soll? Frage 1- 5 werden im Zusammenhang gemeinsam beantwortet. Es gibt kein verbindliches BYOD-Konzept. Es kann seitens des Ministeriums für Schule und Bildung auch keine Aussage dazu getroffen werden, an welchen Schulen Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Geräte nutzen dürfen und welche Unterstützungsangebote die Schulen dabei verwenden. Diese Entscheidungen liegen in der Eigenverantwortung der jeweiligen Schule und werden nicht erhoben. Ebenfalls in der Verantwortung der Schulen liegt es, die Vorgaben der DSGVO bei der Nutzung digitaler Endgeräte einzuhalten, auch bei der Nutzung schülereigener Geräte. Unter der Einhaltung der Vorgaben der DSGVO entfaltet der Einsatz digitaler Endgeräte, unabhängig von der Art der Geräte, dann seinen pädagogischen und didaktischen Nutzen auf der Grundlage eines pädagogischen Medienkonzeptes. Eine zeitliche Vorgabe gibt es zum Einsatz schülereigener Endgeräte dabei nicht. Auch zu rechtlichen Anwendungen können in diesem Zusammenhang keine Aussagen gemacht werden, da es sich bei dem Neun-Punkte-Plan der Medienberatung NRW nicht um eine verbindliche Vorgabe für die Schulen handelt, sondern um ein Unterstützungsangebot für Schulen, die mit einem BYOD-Konzept arbeiten.