LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5446 18.03.2019 Datum des Originals: 15.03.2019/Ausgegeben: 21.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2071 vom 19. Februar 2019 des Abgeordneten Hartmut Ganzke SPD Drucksache 17/5176 Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen mit LKW auf den Autobahnen A1, A2, A 44 im Kreis Unna Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Antwort vom 25. Mai 2018 nimmt der Innenminister des Landes NRW Stellung zu meiner Kleinen Anfrage im Landtag (Drs. 17/2414) bzgl. der Entwicklung der Verkehrssicherheit auf den Bundesautobahnen des Kreises Unna. Der Minister schreibt: „Es ist aus polizeilicher Sicht davon auszugehen, dass sich die landesweite Vorgehensweise und Intensivierung der Überwachung auch positiv auf das Unfallgeschehen in den Autobahnabschnitten im Kreis Unna auswirken wird.“ Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2071 mit Schreiben vom 15. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Verkehr beantwortet. 1. Liegen der Landesregierung bereits Erkenntnisse aus der angekündigten Vorgehensweise der Intensivierung der Überwachung durch die Polizei auf den Autobahnen A1/A2/A44/A45 mit Bezug auf das Unfallgeschehen der Autobahnabschnitte im Kreis Unna vor? (Bitte um Aufschlüsselung der intensivierten Überwachungsmaßnahmen im Kontext zum Ergebnis im Vergleich zu den Vorjahren.) Die Autobahnen im Kreis Unna gehören zum Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Dortmund; die Kreispolizeibehörde Unna ist außerhalb der Autobahnen zuständig. Eine differenzierte Auswertung zu durchgeführten Maßnahmen des Polizeipräsidiums Dortmund auf einzelnen Autobahnabschnitten wäre vollständig nicht und zudem ausschließlich über zeitaufwendige - teils manuelle - Einzelauswertungen möglich, die die Beantwortungszeit einer Kleinen Anfrage überstiegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5446 2 Die Polizei Nordrhein-Westfalen erhebt für das landesweite Controlling die sogenannten Maßnahmen nach folgenlosen Verkehrsverstößen. Diese Maßnahmen werden global, jedoch nicht differenziert nach Verkehrsbeteiligungsart (z. B. Pkw, Lkw) erfasst. Nachfolgend aufgeführt sind durch die Autobahnpolizei Dortmund verfolgte Verstöße für den Bereich „spezifische Verstöße des Personen- und Güterverkehrs“ und „Abstand“ für das Jahr 2018. Die verfolgten Verstöße sind gegenüber den Vorjahren deutlich gestiegen.1 Autobahnpolizei Dortmund 2018 Abstand 4.914 Spezifische Verstöße Personen- und Güterverkehr2 8.925 Seit 2017 wird im Zuständigkeitsbereich der Autobahnpolizei Dortmund erstmals ein sogenannter „Enforcement Trailer“ eingesetzt. Der „Enforcement Trailer“ ist ein bewegliches Geschwindigkeitsüberwachungsgerät in Form eines Anhängers. Autonom kann er die Geschwindigkeit überwachen und wird insbesondere an Messstellen (beispielsweise in Baustellen auf der Autobahn) eingesetzt, die für einen alternativen Messbetrieb ungeeignet wären. Die nachfolgende Übersicht zeigt im Jahresvergleich die absoluten Zahlen von Maßnahmen „Geschwindigkeit ohne Anhalten“ der Autobahnpolizei Dortmund: Autobahnpolizei Dortmund 2016 2017 2018 Geschwindigkeit ohne Anhalten 118.578 183.304 220.228 2. Mit welchen konkreten Maßnahmen zur Optimierung von Streckenbeeinflussungs- /Stauumleitungsanlagen ist in nächster Zeit zu rechnen? (Bitte um Nennung des Zeitplans für die Umsetzung.) Nach Angaben der Verkehrszentrale des Landesbetriebes Straßenbau NRW werden zurzeit auf den Bundesautobahnen (A) im Kreis Unna entsprechend der beigefügten Übersicht die nachfolgend aufgeführten Verkehrsbeeinflussungsanlagen gebaut bzw. sind in Planung: Dynamische Wechselwegweiser mit integrierter Stauinformation (dWiSta): 1 dWiSta-Standort auf A 1 in Fahrtrichtung Süd vor Autobahnkreuz Kamen (zweiter Standort zu einer bereits vorhandenen dWiSta) 1 dWiSta-Standort auf A 2 in Fahrtrichtung West vor Autobahnkreuz Kamen (zweiter Standort zu einer bereits vorhandenen dWiSta) 1 dWiSta-Standort auf A 44 in Fahrtrichtung West vor Autobahnkreuz Dortmund/Unna (zweiter Standort zu einer bereits vorhandenen dWiSta) 1 dWiSta-Standort auf A 1 in Fahrtrichtung Nord vor Autobahnkreuz Westhofen (zweiter Standort zu einer bereits vorhandenen dWiSta) 1 dWiSta-Standort auf A 45 in Fahrtrichtung Nord vor Autobahnkreuz Westhofen (zweiter Standort zu einer bereits vorhandenen dWiSta) 2 dWiSta-Standorte auf A 1 in Fahrtrichtung Süd vor Autobahnkreuz Westhofen 1 vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage 976 (LT-Drs. 17/2704) 2 Fahrpersonalrecht, Technische Kontrollverordnung, Gefahrgutrecht, Ladungssicherung u. a. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5446 3 Alle geplanten und im Bau befindlichen dWiSta sollen sukzessive errichtet und bis zum III. Quartal 2019 fertiggestellt und in Betrieb gesetzt werden. Streckenbeeinflussungsanlage auf der A 1: Erneuerung der vorhandenen Anlage im Zuge der A 1 auf einer Länge von 14 Kilometern bestehend aus 8 Anzeigequerschnitten zwischen dem Autobahnkreuz Dortmund/Unna und dem Autobahnkreuz Westhofen in Fahrtrichtung Süd. Die Anlage soll bis Mitte 2020 fertiggestellt und in Betrieb gesetzt werden. 3. Plant die Landesregierung zusätzliche Abstandsmessstellen und andere Kontrollintervalle im Verlauf der A1 zwischen den BAB AS Hamm/Bergkamen, Kamener Kreuz, Kamen Zentrum und dem Kreuz Dortmund Unna? Die im November 2018 erlassene Fachstrategie Verkehr stellt im Handlungsfeld Bekämpfung der Verkehrsunfälle mit Personenschaden die Überwachung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs dar. Dies zielt explizit auf die Reduzierung der Verkehrsunfälle mit Personenschaden unter Beteiligung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs unter anderem durch eine verstärkte ganzheitliche Überwachung ab. Die Fachstrategie Verkehr ist handlungsleitend für die Kreispolizeibehörden. Somit besitzen die fachstrategischen Maßgaben auch Gültigkeit für polizeiliche Maßnahmen der zuständigen Kreispolizeibehörde im Bereich der Autobahnabschnitte im Kreis Unna. Am 05.09.2018 wurden folgende neue Abstandsmessstellen auf der A 1 eingerichtet: 1. Betriebskilometer 310,20 - Fahrtrichtung Bremen - Gemarkung Hamm 2. Betriebskilometer 312,85 - Fahrtrichtung Köln - Gemarkung Hamm 4. Gibt es seitens der Landesregierung aktuelle Bestrebungen ein „Tempo 60“ für LKW in den Unfallschwerpunkten des Kreuzes Dortmund/Unna und Kamener Kreuzes zu installieren? Nach Angaben der Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Straßenverkehrsbehörde für Autobahnen bestehen zurzeit in allen Zulaufbereichen der aktuell vier Baustellen Unfallhäufungsstellen. Nach dem Beratungsstand der Autobahnunfallkommission bestehen zurzeit jedoch keine Bestrebungen, eine durchgängige Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h nur für Lkw zwischen dem AK Dortmund/Unna und dem Kamener-Kreuz anzuordnen, um nicht durch unterschiedliche Geschwindigkeitsregelungen der Verkehrsarten den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit weiter zu beeinträchtigen. Vielmehr ist es das Ziel, innerhalb und außerhalb der Baustellenbereiche im Zuge der A 1 ein möglichst einheitliches Geschwindigkeitsniveau der unterschiedlichen Verkehrsarten zu gewährleisten und den Verkehrsfluss auf beiden Richtungsfahrbahnen zu homogenisieren. Daher wurden bereits alle drei Brückenbaustellen in 2018 zwischen den beiden Autobahnkreuzen auf einer Streckenlänge von ca. 9 Kilometern einheitlich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h für den Gesamtverkehr beschränkt. Auf den Streckenabschnitten zwischen den Baustellen wurde eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h mit entsprechender Geschwindigkeitstrichterung in den Zuläufen der Baustellen von der Autobahnunfallkommission beschlossen und angeordnet. Darüber hinaus gewährleistet die vorhandene Streckenbeeinflussungsanlage in den baustellenfreien Bereichen eine situative Herabsetzung der bestehenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5446 4 5. Plant die Landesregierung bei dem geplanten Neubau des LKW-Parkplatzes im Autobahnabschnitt der A1 zwischen dem AK Dortmund Unna und dem Kamener Kreuz einen Platz für polizeiliche Kontrollen einzurichten? Zurzeit gibt es noch keinen festen Standort für einen Lkw-Parkplatz auf dem genannten Streckenabschnitt der A 1. Die Standortsuche durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH ist noch nicht abgeschlossen. Gleichwohl plant die Landesregierung, auf einem in Frage kommenden Parkplatz auch eine für polizeiliche Kontrollen geeignete Fläche einzurichten.