LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5452 18.03.2019 Datum des Originals: 18.03.2019/Ausgegeben: 21.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2004 vom 5. Februar 2019 des Abgeordneten Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4997 Vergabeentscheidungen des Landes für teure Gutachten und Beratungsaufträge in der schwarz-gelben Regierungszeit - Warum gibt die schwarz-gelbe Landesregierung nun deutlich mehr für externe Beratung aus als die letzte Landesregierung und welche zusätzlichen fachlichen Erkenntnisse gewinnt sie zur Unterstützung ihrer Politik durch Beauftragung externer Dritter? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am Samstag, den 2. Februar 2019 berichtete die Rhein-Sieg-Rundschau auf Seite vier unter der Überschrift „Gutachteritis in NRW“ darüber, dass die Landesregierung der Koalition aus CDU und FDP deutlich mehr für Gutachten und Beratungen ausgeben würde als zuvor Rot- Grün - die durchschnittlichen Kosten der Vorgängerregierung hätten sogar fast 30 % unter denen der Landesregierung von CDU und FDP gelegen. Dies verwundert angesichts dessen, dass die damaligen Oppositionsfraktionen von CDU und FDP ständig die Heranziehung von Gutachten und Beratungen kritisierten und besonders strenge Maßstäbe für solche Beauftragung eingefordert hatten. Besonders stark verwundert der beschriebene Umstand aber auch vor dem Hintergrund, dass schwarz-gelb den Personalbestand in den Ministerien und der Staatskanzlei erheblich mit der Begründung ausgebaut hatte. Offensichtlich bedient sich also nun die schwarz-gelbe Koalition aus CDU und FDP mit Staatskanzlei und Ministerien seit ihrem Amtsantritt im Juni 2017 in erheblich gesteigertem Umfang des vorher als „Überzeugungsmittels externe Gutachten“ gescholtenen Instrumentes. Die rot-grüne Landesregierung hat dem Parlament erstmalig im Mai 2011 mit Drucksachennummer 15/2105 eine Übersicht über die Auftragserteilungen externer Gutachten ab der seinerzeitigen rot-grünen Regierungsübername im Juli 2010 zukommen lassen und dies in der Folgezeit immer wieder auf Nachfragen von Abgeordneten der damaligen Opposition transparent dargelegt. Im Sinne einer präzisen Fortschreibung ist es nunmehr von Interesse für das Parlament, vollständig zu erfahren, wie sich seit Juli 2017 im nahtlosen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5452 2 Übergang der früheren Aufstellungen der Trend zur Gutachtenvergabe nicht nur fortgesetzt, sondern offensichtlich sogar verstärkt hat. Von der von CDU und FDP getragenen Landesregierung ist hier mindestens das gleiche Maß an Transparenz zu fordern, wie von der Vorgängerregierung! Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2004 mit Schreiben vom 18. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Welche einzelnen Gutachten oder sonstigen externen Beratungsaufträge jeglicher Art hat die Landesregierung für ihre eigene Arbeit und die Beratung nachgeordneter Behörden differenziert nach den jeweiligen Ressorts im lückenlosen Anschluss an die veröffentlichte Liste in LT-DS 15/2105 und Folgelisten seit Juli 2017 bis heute in Auftrag gegeben? (bitte mit derselben tabellarischen Spezifizierung wie in LT-DS 15/2105) 2. Welche konkreten Kosten sind jeweils einzeln für jedes dieser Gutachten bereits angefallen bzw. noch zu erwarten? 3. Nach welchen fachlichen Kriterien im Detail hat die Landesregierung den jeweiligen einzelnen Gutachtenauftrag an den davon begünstigten Auftragnehmer im jeweiligen Einzelfall vergeben? (bitte immer mit gleichzeitiger Angabe der Vergabeform wie Freihändiger Vergabe als Direktvergabe, Vergabe im Wettbewerb, Durchführung eines vorgelagerten Ausschreibungsverfahrens etc.) Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 ergeben sich aus der in der Anlage beigefügten Zusammenstellung. Soweit bei Aufträgen, die auf Basis eines wettbewerblichen Verfahrens erfolgt sind, Angaben zu den Vertragskosten Rückschlüsse auf die Kalkulation für die Mitbewerber zulassen, sind diese Daten vertraulich zu behandeln und können deshalb nicht unmittelbar veröffentlicht werden. In diesen Fällen wird lediglich eine Preisspanne angegeben, innerhalb derer sich die Kosten bewegen. Des Weiteren ist auch der Schutz von Persönlichkeitsrechten, sensiblen Daten bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen zu gewährleisten. 4. Wie groß ist in absoluten Zahlen und in Prozent der Anteil der Aufträge für Gutachten und sonstige Beratungsleistungen, der von der Auftragserteilung bis zur Fertigstellung einen Zeitraum von drei Monaten oder mehr in Anspruch genommen hat (also die Erstellungszeit einer konkreten Expertise bzw. der Zeitraum der Dauer einer erbrachten Beratungsdienstleistung)? Anzahl absolut: 75 Anteil in Prozent: 33,48 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5452 3 5. Mit welchen genauen einzelnen Vorkehrungen und Verantwortlichkeiten in den jeweiligen Ressorts überprüft bzw. stellt die Landesregierung die strenge Einhaltung aller üblichen wissenschaftlichen Standards in methodischer wie fachlicher Hinsicht bei der Erstellung der von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten und Beratungsleistungen seit der letzten Veröffentlichung von LT-DS 15/2105 sicher, damit die Vergütung in qualitativer und quantitativer Hinsicht gerechtfertigt ist? Auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 699 (Lt-Drs. 15/2105) weise ich hin. Leere Seite