LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5454 19.03.2019 Datum des Originals: 18.03.2019/Ausgegeben: 22.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2066 vom 13. Februar 2019 des Abgeordneten Herbert Strotebeck AfD Drucksache 17/5171 Flüchtlingsbürgen – Verwaltungsgerichtsverfahren Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Als Reaktion auf Erstattungsbescheide ist es bereits zu Verwaltungsgerichtsverfahren gekommen. In diesem Zusammenhang ist eine Übersicht erwünscht. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 2066 mit Schreiben vom 18. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales wie folgt: 1. Wie viele Erstattungsbescheide, die auf eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG beruhen, wurden nach Kenntnis der Landesregierung bis heute befristet niedergeschlagen (bitte die Anzahl sowie die Höhe der niedergeschlagenen Erstattungsbescheide nach den kommunalen Trägern getrennt ausweisen)? Die Antworten zum Stichtag 19. Februar 2019 ergeben sich aus der Tabelle. Die Daten beruhen auf einer Einzelabfrage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die von den zugelassenen kommunalen Trägern / kommunalen Jobcentern zurückgemeldeten Daten unterliegen Veränderungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5454 2 zugelassener kommunaler Träger / kommunales Jobcenter (JC) befristet niedergeschlagene Erstattungsbescheide Anzahl befristet niedergeschlagene Erstattungsbescheide Höhe (in Euro) JC Borken Angabe nicht fristgerecht möglich Angabe nicht fristgerecht möglich JC Coesfeld 3 keine Angabe JC Düren 0 0,00 JC Ennepe-Ruhr-Kreis 0 0,00 JC Essen, Stadt 35 608.869,00 JC Gütersloh 0 0,00 JC Hamm, Stadt 0 0,00 JC Hochsauerlandkreis 9 31.687,43 JC Kleve 0 0,00 JC Lippe 0 0,00 JC Minden-Lübbecke 65 1.026.876,37 JC Mülheim an der Ruhr, Stadt 1 5.802,18 JC Münster, Stadt 57 ca. 1.000.000,00 JC Recklinghausen 2 31.482,79 JC Steinfurt 0 0,00 JC Solingen, Stadt 0 0,00 JC Warendorf 15 305.822,50 JC Wuppertal, Stadt 31 535.707,06 2. Wurde bei den Verpflichtungserklärungen der Bürgen im Sinne einer selbstschuldnerischen Bürgschaft auf die Einrede der Vorausklage verzichtet? Bei Verpflichtungserklärungen nach §§ 68, 68a AufenthG handelt es sich nicht um Bürgschaften im Sinne von §§ 765 ff. BGB. Die Verpflichtungserklärung ist ihrer Rechtsnatur nach eine einseitige und empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung zugunsten eines Dritten, die gegenüber der Auslandsvertretung oder einer Ausländerbehörde abgegeben wird und bei der die Konkretisierung der zu erstattenden Kosten durch Verwaltungsakt erfolgt. Die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB findet daher keine Anwendung. 3. Wie viele Verwaltungsgerichtsverfahren wurden nach Kenntnis der Landesregierung bis heute durch Verpflichtungsgeber (Bürgen) angestrengt, um sich gegen einen Erstattungsbescheid bzw. eine Erstattungsforderung eines zugelassenen kommunalen Trägers zu wehren? Die erbetenen Angaben werden weder in der amtlichen Statistik noch in dem datenbankgestützten Fachsystem für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen gesondert erfasst. Zur Beantwortung der Frage müsste bei allen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen eine händische Durchsicht der Akten erfolgen. Dies ist mit zumutbaren Aufwand in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5454 3 4. Wie viele Verwaltungsgerichtsverfahren konnten anteilig bereits abgeschlossen werden? (bitte Gesamtzahl sowie Anzahl der bereits abgeschlossenen Verfahren nennen) Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Wie viele Verwaltungsgerichtsverfahren wurden anteilig im Sinne des Verpflichtungsgebers (Bürgen) entschieden (Bitte Gesamtzahl und die Anzahl der im Sinne des Verpflichtungsgebers entschieden Verwaltungsgerichtsverfahren benennen)? Siehe Antwort zu Frage 3.