LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5456 19.03.2019 Datum des Originals: 18.03.2019/Ausgegeben: 22.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2065 vom 13. Februar 2019 des Abgeordneten Thomas Röckemann AfD Drucksache 17/5170 Flüchtlingsbürgen – Mahnverfahren Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bei einigen Bürgen wurden bereits Mahnverfahren sowie ggf. nach Erlangung eines Zahlungstitels Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Zur Beurteilung der Lage ist in diesem Zusammenhang eine Gesamtübersicht für Nordrhein-Westfalen erforderlich. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 2065 mit Schreiben vom 18. März 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales wie folgt: 1. Bei wie vielen Erstattungsforderungen, die auf eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG beruhen, wurde nach Kenntnis der Landesregierung ein Mahnverfahren eingeleitet (bitte die Anzahl sowie die Höhe der Erstattungsforderungen nach den kommunalen Trägern getrennt ausweisen)? Die erbetenen Angaben werden weder in der amtlichen Statistik noch in dem IT- Fachsystem für automatisierte gerichtliche Mahnverfahren in Nordrhein-Westfalen gesondert erfasst. Zur Beantwortung der Frage müssten sämtliche Akten zu Mahnverfahren händisch durchgeschaut werden. Dies ist mit zumutbarem Aufwand innerhalb des für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitrahmens nicht möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5456 2 2. In wie vielen Mahnverfahren konnte ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden (bitte Anzahl und Höhe der Forderungen ausweisen)? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Bei wie vielen Mahnverfahren erfolgte die Überleitung in das streitige Verfahren? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Bei wie vielen Erstattungsforderungen, die auf eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG beruhen, wurde nach Kenntnis der Landesregierung ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet (bitte die Anzahl sowie die Höhe der Erstattungsforderungen nach den kommunalen Trägern getrennt ausweisen)? Die erbetenen Angaben werden in der amtlichen Statistik in Nordrhein-Westfalen nicht gesondert erfasst. Zur Beantwortung der Frage müssten alle Akten zu Vollstreckungsverfahren händisch durchgeschaut werden. Dies ist mit zumutbaren Aufwand innerhalb des für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitrahmens nicht möglich. 5. Wie viele Vollstreckungsverfahren konnten anteilig bereits abgeschlossen werden (bitte Gesamtzahl sowie die Höhe der erzielten Vollstreckungserlöse beziffern)? Siehe Antwort zu Frage 4.