LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5457 19.03.2019 Datum des Originals: 18.03.2019/Ausgegeben: 22.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2059 vom 14. Februar 2019 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/5154 Welche Beschleunigung beim Ausbau der RB 38 zur S 12 können durch die Empfehlung der Maßnahme durch die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung jetzt genutzt werden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 11.02.2019 haben Deutsche Bahn (DB), Land NRW und Nahverkehr Rheinland (NVR) verbindliche Verträge zum Ausbau des „Kernpaketes S11“ unterzeichnet. Der Verkehrsausschuss des Landes hatte am 06.02.2019 hierzu 67 Millionen Euro für die Planung abgesichert. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 702 vom 14.02.2018, Drucksache 17/1945 hat die Landesregierung angekündigt, dass des Weiteren „das Ergänzungspaket zum Ausbau der S11 umgesetzt“ werden soll, hierin solle auch der Ausbau der Erftbahn (RB38) zur S- Bahnlinie „12 im 20-Minuten Takt enthalten sein. Ferner teilte die Landesregierung in der Antwort auf die kleine Anfrage 702 mit, dass die Erarbeitung der Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) Mitte 2019 zu erwarten sei. Die anschließenden Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanungen) sollen nach Aussage der Landesregierung unmittelbar anschließend erfolgen und würden nach Einschätzung der DB Netz AG etwa 5 Jahre beanspruchen. Eine Planungsvereinbarung zu den Leistungsphasen 3 und 4 solle ab Herbst erarbeitet werden, damit eine nahtlose Weiterführung der Planung erfolgen kann. Am 26.01.2019 hat nunmehr die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ihren Abschlussbericht vorgelegt. In diesem wird die Umgestaltung der Regionalbahn (RB38) an der Erft zu einer S-Bahn (S12) ausdrücklich auf Seite 104 empfohlen. Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich angekündigt, sich für eine „eins-zu-eins“ Umsetzung des Abschlussberichtes stark machen zu wollen und auch der NRW-Ministerpräsident hat erklärt, dass man in diesem Sinne nun den Strukturwandel im Rheinischen Revier vorantreiben wolle. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5457 2 Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2059 mit Schreiben vom 18. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Bahnknoten Köln ist einer der am stärksten frequentierten Knotenpunkte im Schienennetz, der bereits heute an seine Kapazitätsgrenzen stößt. Als Teil eines Maßnahmenpakets zur Beseitigung der Engpässe soll u.a. das Ergänzungspaket zum Ausbau der S 11 umgesetzt werden. Gegenstand ist u.a. der Ausbau der Erftbahn (RB 38) im Rhein-Erft-Kreis zwischen Kerpen-Horrem und Bedburg (Erft) zu einer S-Bahn. Sie soll der verbesserten SPNV- Anbindung der Städte Kerpen, Bergheim und Bedburg (Erft) an das Oberzentrum Köln dienen. Die Maßnahme wird seitens der Landesregierung als bedeutsam angesehen, da sie zum einen eine deutliche Verbesserung und Entlastung des Bahnknotens Köln bewirkt und zugleich eine verbesserte Anbindung des ländlichen Raums an die Metropole Köln ermöglicht. 1. Hat die Erarbeitung einer Planungsvereinbarung der Leistungsphasen 3 und 4 wie zugesagt im Herbst 2018 begonnen? Durch die Verzögerungen der Vorplanung (s. Antwort auf Frage 2) verschiebt sich die Erarbeitung einer Planungsvereinbarung der Leistungsphasen 3 und 4 voraussichtlich in die zweite Jahreshälfte 2019. 2. Ist nach Einschätzung der Landesregierung gesichert, dass Mitte 2019 die Leistungsphasen 1 und 2 abgeschlossen sind, um den unmittelbaren Anschluss des „Ergänzungspaketes“ zu gewährleisten? Zum S 11 Ergänzungspaket wurde die Planungsvereinbarung für die Lph. 1 und 2 am 29.05.2017 gezeichnet. Der Durchführungszeitraum ist darin bis zum 28.05.2019 definiert. DB Netz hat aber signalisiert, dass die Vorplanungen bis Mai 2019 nicht fertiggestellt werden können. Der Grund liegt in der Neuklassifizierung der Strecke von Horrem bis Bedburg als Hauptbahn statt wie bislang als Nebenbahn und der dadurch notwendigen Anpassungen der Bahnübergänge. Hierzu sind umfassende Abstimmungen mit den Straßenbaulastträgern Straßen.NRW, Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Bergheim notwendig. Voraussichtlich wird sich die Vorplanung aber bis zum 31.12.2019 abschließen lassen. 3. Welche planungstechnischen bzw. administrativen Beschleunigungsmöglichkeiten ergeben sich aus Sicht der Landesregierung dadurch, dass der Ausbau der Regionalbahn RB 38 zur Erft-S-Bahn im Abschlussbericht der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (WSB) hervorgehoben (Seite 104) wurde? 4. Wird die Landesregierung Mittel aus den Soforthilfen des Bundes für die Kohlereviere zum Zwecke der Planungsbeschleunigung des „Ergänzungspaketes“ mit dem Ausbau der RB 38 zur S-Bahn für 2019 nutzen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5457 3 5. Ist es nach Ansicht der Landesregierung weiter notwendig, eine Umstufung des Ausbaus der RB 38 zur S 12 im GVFG-Bundes-programm von Zeile-c in die sogenannte a-Zeile vorzunehmen bzw. ergeben sich durch die Bewertung der WSB-Kommission automatisch neue Priorisierungen zugunsten der Maßnahme im Bundesanteil? Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Abschlussbericht der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (WSB) ist zunächst eine Empfehlung an die Bundesregierung. Ob und in welcher Form die Bewertung der WSB-Kommission Einfluss auf die Planungen, ggf. mögliche Soforthilfen des Bundes für die Kohlereviere sowie das GVFG-Bundesprogramm hat, bleibt abzuwarten.