LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5458 19.03.2019 Datum des Originals: 18.03.2019/Ausgegeben: 22.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2072 vom 14. Februar 2019 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/5177 3. Bauabschnitt der L238 zwischen Eschweiler und Stolberg Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die L238 zwischen Eschweiler und Stolberg ist längst zu einem Dauerthema in der örtlichen Diskussion geworden. Während die beiden ersten Bauabschnitte der L238 inzwischen seit Jahren fertiggestellt sind, lässt der dritte Bauabschnitt weiter auf sich warten. Die Anbindung Stolbergs über einen solchen 3. BA ist aus vielerlei Gründen wichtig für die Region und die dort lebenden Menschen. Der Ausbau des Euregio-Railports und die damit benötigte schnelle Verbindung zur Bundesautobahn 4 sowie die Entlastung der in dem Eschweiler Stadtteil „Pumpe“ lebenden Menschen, sind nur zwei wichtige Aspekte, die für die Umsetzung des 3. BA der L238 zwischen Eschweiler-Pumpe und Stolberg-Steinfurt sprechen. Bereits im Juni 2018 stellte ich eine Kleine Anfrage an die Landesregierung (DS 17/2896), die im Juli 2018 vom Minister für Verkehr beantwortet wurde (DS 17/3208). In der Antwort äußert sich der Verkehrsminister, hinsichtlich einer Wiederaufnahme der Planung des 3. BA sei zunächst die vorhandene umweltfachliche Untersuchung zu aktualisieren, zu überprüfen und mit den Naturschutzbehörden abzustimmen. Erst anschießend könne entschieden werden, ob eine neue Linienführung erforderlich sei. Gleichzeitig stimmte der Verkehrsminister jedoch der These des Verfassers der Kleinen Anfrage zu, die „Verknüpfung des Gebiets mit der L238“ würde eine optimale Verbindung zur A4 liefern. Erschwerend hinzu kommt, dass eine Zählstelle im Bereich Eschweilerstraße / Stolberger Straße eine Steigerung des DTV zwischen 2010 und 2015 von 12893 auf 16110 Kfz/d verzeichnen musste und damit die alten Prognosen für das Jahr 2025 von maximal 17400 Kfz/d bereits zehn Jahre zuvor beinahe erreicht wurde. Aus dem Hintergrund ergibt sich eine besondere Bedeutung für den dritten Bauabschnitt der L238 zwischen Eschweiler-Pumpe und Stolberg-Steinfurt, um die verkehrliche Belastung der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5458 2 Anwohnerinnen und Anwohner endlich zu reduzieren, den Verkehrsfluss auf dieser neu zu bauenden Umgehungsstraße zu beschleunigen und die Wirtschaftsfähigkeit der Stadt Stolberg durch die schnelle Anbindung an die Bundesautobahn 4 weiter zu stärken. Seit der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage – im Juli 2018 – wurde das Thema regelmäßig diskutiert. Im September 2018 besuchte der Verkehrsminister Wüst den Hauptbahnhof Stolberg und informierte sich dort über den Ausbau des Euregio-Railports. Bei dem Besuch ließ er verlauten, der Ausbau des Euregio-Railports sei für unser Land so wichtig, dass er nicht an einem dritten Bauabschnitt einer Landesstraße scheitern dürfe. Außerdem verkündete er: „2019 wird die Planung für den dritten Bauabschnitt wieder anlaufen“. Die offizielle Planungsphase solle demnach in diesem Jahr wieder aufgenommen werden.1 Ferner schloss sich der Verkehrsminister auch der Meinung an, der dritte Bauabschnitt der L238 sei erforderlich, um die Bewohner von Pumpe-Stich insbesondere vom Schwerlastverkehr zu entlasten.2 Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2072 mit Schreiben vom 18. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Vorgängerregierung hat 2011 das Projekt L 238 OU Eschweiler, 3. BA L 238 (Pumpe) bis L 238 (Steinfurt) nachrangig priorisiert. Für das Vorhaben ist damit die Planung gestoppt worden. Gleichzeitig hat es die Vorgängerregierung versäumt, die Bau- und Planungskapazitäten des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen ausreichend auszubauen. Die neue Landesregierung holt dies kontinuierlich nach. Zunächst werden die Kapazitäten für die Planung und den Bau von Autobahnen und Bundesstraßen eingesetzt. Weitere freiwerdende Kapazitäten werden sukzessiv genutzt, auch wieder mehr Landesstraßenvorhaben zu planen. Dies ist im Landestraßenplanungsprogramm (Vorlage 17/1385) dargelegt. Hier ist vorgesehen, die Vorhaben in 3 Schritten anzugehen. In Schritt 1 werden alle Projekte aufgeführt, die aktuell beplant werden. In Schritt 2 sind Maßnahmen enthalten, die planerisch möglichst noch in dieser Legislaturperiode begonnen werden sollen, sofern die Kapazitäten zur Verfügung stehen. Vorhaben des Schrittes 3 werden bei der nächsten Bedarfsplanfortschreibung überprüft. Die Maßnahme L 238 OU Eschweiler, 3. BA L 238 (Pumpe) bis L 238 (Steinfurt) ist hier in Schritt 1 enthalten. 1. Wie stellt sich der Planungsstand der Umsetzung des 3. BA der L238 zwischen Eschweiler-Pumpe und Stolberg-Steinfurt nun ganz konkret dar? Die Maßnahme wurde mit Datum vom 02.07.2009 linienbestimmt. Das Vorhaben wurde 2011 von der Vorgängerregierung ruhend gestellt. Mit der Einstufung in Schritt 1 des Landesstraßenplanungsprogramms ist der Landesbetrieb Straßenbau gebeten worden, die Planung kurzfristig wiederaufzunehmen (vgl. Vorbemerkung). 1 https://epaper.zeitungsverlag-aachen.de/2.0/article/1e33f58855 2 https://epaper.zeitungsverlag-aachen.de/2.0/article/caa0fd0d10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5458 3 2. Welche Ergebnisse brachte die Überprüfung von umweltfachlichen Untersuchungen ganz konkret hervor? Im Zuge der aktuellen Planung sind zunächst die vorhandenen, alten umweltfachlichen Untersuchungen zu überprüfen, zu aktualisieren und mit den Naturschutzbehörden abzustimmen. Wenn die Ergebnisse vorliegen, wird überprüft, ob gegenüber den Gutachten aus den vorherigen Planungsschritten gravierende Änderungen eingetreten sind. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten. 3. Wann ist mit einer Linienbestimmung des 3. BA der L238 zu rechnen? Eine Linienbestimmung ist nicht erforderlich. Abhängig von den Ergebnissen der Überprüfung der vorliegenden Untersuchungen wird zu entscheiden sein, ob eine neue Vorzugstrasse festzulegen ist. 4. Wann ist mit einem Bau des 3. BA der L238 (auch vor dem Hintergrund der landesweiten Bedeutung des Euregio-Railport) zu rechnen? Aufgrund des frühen Planungsstandes und des langjährigen Planungsstopps kann keine belastbare Aussage bzgl. eines Baubeginns getroffen werden. 5. In welchem Haushaltsjahr plant die Landesregierung Mittel für den 3. BA der L238 vorzusehen? Haushaltsmittel für die Planungsleistungen sind vorhanden. Voraussetzung zur Einplanung von Haushaltsmitteln für die bauliche Umsetzung der L 238, 3. BA ist ein vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss. Dieser Zeitpunkt kann derzeit nicht benannt werden (vgl. Antwort zu 4.).