LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5470 19.03.2019 Datum des Originals: 19.03.2019/Ausgegeben: 22.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2089 vom 19. Februar 2019 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/5221 Ist der Bau einer neuen Flüchtlingsunterkunft in Velbert notwendig? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gemäß der Beschlussvorlage der Stadt Velbert1 vom 03.01.2019 über die Aufstellung eines Bebauungsplans2 soll am Standort „Krankenhausstraße“ der Neubau einer Flüchtlingsunterkunft erfolgen. Begründet wird die geplante Baumaßnahme mit dem Flüchtlingsstrom nach Deutschland seit 2014. Der Neubau soll durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft WOBAU durchgeführt werden. Die geplante Unterkunft befindet sich in unmittelbarer Nähe eines Krankenhauses und eines Seniorenheimes. Seit 2017 gehen die Flüchtlingszahlen deutlich zurück und gemäß NRW-Stufenplan sollen nur noch Personen mit Bleibeperspektive an die Kommunen verteilt werden. Die Stadt Velbert gehört zum Kreis Mettmann. Dieser ist mit fast 1200 Einwohnern je km2 einer der am dichtesten besiedelten Kreise Deutschlands. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 2089 mit Schreiben vom 19. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Welche Flüchtlingsunterkünfte gibt es aktuell im Kreis Mettmann? Das Land Nordrhein-Westfalen betreibt im Kreis Mettmann die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) Ratingen. Nach Beendigung der Wohnverpflichtung in der Landeseinrichtung sind die Gemeinden nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) 1 Vorlagen Nr. 7/2019 2 Bebauungsplan Nr. 204.01 – Krankenhausstraße - LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5470 2 verpflichtet, ausländische Flüchtlinge im Sinne von § 2 FlüAG aufzunehmen und unterzubringen. Zu den zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe aktuell bereitgestellten kommunalen Unterkünften für Flüchtlinge im Kreis Mettmann liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 2. Wie hoch ist die jeweilige max. Kapazität dieser Unterkünfte? 3. Wie hoch ist die aktuelle Auslastung dieser Unterkünfte? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die ZUE Ratingen verfügt über eine aktive Kapazität von 500 Plätzen, von denen aktuell 176 belegt sind (Stichtag: 07.03.2019). Zur Auslastung der kommunalen Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen liegen der Landesregierung keine eigenen Informationen vor. 4. Wie viele geduldete bzw. vollziehbar ausreisepflichtige Personen haben aktuell im Kreis Mettmann ihren Wohnsitz? Zum Stichtag 31.01.2019 befanden sich nach dem Ausländerzentralregister 1.738 ausreisepflichtige Personen im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Kreis Mettmann, davon 1.476 Personen mit einer Duldung. 5. Wie viele im Kreis Mettmann beheimatete „Flüchtlinge“ wurden seit 2015 abgeschoben oder reisten freiwillig aus? (bitte auflisten nach Jahr, Nationalität und Anzahl) Den der Landesregierung vorliegenden Statistiken lassen sich Daten im Sinne der Fragestellung nicht entnehmen. Auf Anfrage hat die Kreisverwaltung Mettmann mitgeteilt, dass dort weder Rückführungen noch freiwillige Ausreisen nach Staatsangehörigkeiten erfasst werden, so dass lediglich die nachstehenden Angaben gemacht werden können: Jahr Rückführungen Freiwillige Ausreisen 2015 18 nicht erfasst 2016 87 155 2017 406 147 2018 192 68