LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5473 19.03.2019 Datum des Originals: 19.03.2019/Ausgegeben: 22.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2084 vom 20. Februar 2019 der Abgeordneten Verena Schäffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5216 Immobilien rechtsextremer Gruppierungen und Organisationen in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die rechtsextreme Szene versucht in den letzten Jahren verstärkt durch öffentliche Präsenz vor Ort, Plattformen für ihre antidemokratischen und rassistischen Positionen zu schaffen. Dazu gehört auch der Erwerb oder die dauerhafte Anmietung von Immobilien, die als Vernetzungsorte dienen, aber mit Veranstaltungen und Feiern auch einen attraktiven Anzugspunkt für das eigene Milieu bieten und damit weitere Personen anziehen sollen. So versteht die zur Identitären Bewegung gehörende Gruppe, „Kontrakultur Halle“ ihre Räumlichkeiten in Halle an der Saale als einen Ort, der die Stadt prägen soll. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag hat ergeben, dass bundesweit 136 Immobilien dauerhaft von Rechtsextremen genutzt werden (BT Drs. 19/518). In Nordrhein-Westfalen befinden sich elf dieser Immobilien, womit NRW gemeinsam mit Schleswig-Holstein im Bundesvergleich an vierter Stelle steht. In der Auflistung der Objekte werden mit Verweis auf den Quellschutz jedoch nur zwei Objekte bzw. deren Standorte genannt. Durch Medienberichterstattung – z.B. zu Konflikten vor Ort bezüglich von rechtsextremen Gruppierungen oder Organisationen genutzten Gebäuden und Räumen – sind allerdings weitere Objekte öffentlich bekannt. Dies gilt beispielsweise für die Räume von Die Rechte in Hamm1. Zudem haben einige rechtsextreme Onlineversandhandel ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen, wie der Z-Versand, der in Herzerbrock-Clarholz sitzt, oder der Antisem Vertrieb, der in Dortmund sitzt. 1 Vgl. https://www.wa.de/hamm/antifaschistische-aktion-geht-gegen-nazi-treff-kentroper-hamm- 6027279.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5473 2 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2084 mit Schreiben vom 19. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Welche Immobilien sind nach Kenntnis der Landesregierung im Besitz von Personen, Organisationen, Parteien, Vereinen oder Gewerben, die zur rechtsextremen Szene zugeordnet werden bzw. werden von diesen dauerhaft genutzt? (Bitte nach Ort, Regierungsbezirk, Beginn der Nutzung, Eigentümer, und Art des Zugriffs auflisten.) Es wird auf die bundesweit abgestimmte Bundestags-Drucksache 19/518 verwiesen, die auch die hier gestellte Frage beantwortet. Die dort genannte Anzahl von elf Immobilien in Nordrhein-Westfalen hat sich seit dem Datum der Beantwortung durch die Bundesregierung bis zum 31.12.2018 – dem Zeitpunkt, an dem die letzte bundesweite Aktualisierung stattgefunden hat – auf zehn reduziert. Zudem liegen über die in der Bundestags-Drucksache 19/518 mitgeteilten offenen Informationen zu zwei Immobilien (in nachstehender Tabelle kursiv markiert) hinaus nunmehr auch offene Informationen zu zwei weiteren Immobilien vor: Ort Regierungsbe zirk Beginn der Nutzung Eigentümer/ Besitzer Art des Zugriffs Essen Düsseldorf 2012 Einzelperson Miete Detmold - Berlebeck Detmold 2011 unbekannt unbekannt Dortmund Arnsberg 2012 Einzelperson Miete Hamm Arnsberg 2013 Einzelperson Miete 2. Welche Veranstaltungen haben in den unter Frage 1 angefragten Immobilien seit dem Jahr 2014 stattgefunden? In den unter der Frage 1 genannten Immobilien haben vor allem private beziehungsweise geschlossene Veranstaltungen stattgefunden. Dazu zählen Musikveranstaltungen wie Liederabende oder Konzerte, zudem sogenannte Zeitzeugenvorträge und Stammtische. 3. Welche Straftaten standen seit dem Jahr 2014 im Zusammenhang mit den unter Frage 1 abgefragten Immobilien? (Bitte nach Ort, Regierungsbezirk, Art der Straftat auflisten.) Auch insoweit wird auf die Bundestags-Drucksache 19/518 und die dortigen Ausführungen zur entsprechenden Fragestellung auf Seite 5 verwiesen. 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der Finanzierung der unter Frage 1 abgefragten Immobilien? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5473 3 5. Hat die Landesregierung Kenntnis über eine (teilweise) Eigentümerschaft der unter Frage 1 abgefragten Immobilien seitens der Kommunen? Die Landesregierung ist über die Eigentumsverhältnisse an den unter Frage 1 abgefragten Immobilien in Kenntnis.