LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5476 19.03.2019 Datum des Originals: 15.03.2019/Ausgegeben: 22.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2077 vom 15. Februar 2019 des Abgeordneten Sven Tritschler AfD Drucksache 17/5195 Affäre Kirsten Jahn: Was tut die Landesregierung gegen die Selbstbedienungsmentalität in der Kölner Politik? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Übereinstimmenden Medienberichten1 zufolge wurde die bisherige Fraktionschefin der Grünen im Rat der Stadt Köln, Kirsten Jahn, vom Vorstand des Vereins Metropolregion Rheinland e.V. zur Sprecherin der Geschäftsführung ernannt. Die Stelle ist demnach mit mindestens 120.000 Euro dotiert. Insgesamt verfügt der Verein über Mittel in Höhe von 900.000 Euro jährlich, die er aus fünfstelligen Beiträgen der Mitglieder bezieht. Bei diesen handelt es sich ausschließlich um Gebietskörperschaften (darunter die Stadt Köln) und Körperschaften des öffentlichen Rechts (darunter die Handwerkskammer Köln und die IHK Köln). Dem Vorstand des Vereins gehört die Oberbürgermeisterin Henriette Reker an. Die Stelle war frei geworden, nachdem der bisherige Geschäftsführer Ernst Grigrat gekündigt hatte. Grigrat, der sich im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens durchgesetzt hatte, machte bei seiner Kündigung keinen Hehl aus den Gründen : Schleppende Entscheidungsverfahren aufgrund politischer Einflussnahme, derweil werde das Rheinland „rechts und links überholt“. Das sei „nicht seine Kernkompetenz“, er sei „ergebnisorientiert “, erklärte der frühere Bayer-Manager gegenüber dem Bonner General-Anzeiger. Die Ernennung Jahns ohne Ausschreibungsverfahren stieß unmittelbar auf heftige Kritik. Eine besondere Eignung der Diplom-Geographin für die Stelle ist nicht ersichtlich. Genauso wenig ist nachvollziehbar, was die frühere CDU-Landtagsabgeordnete Ulla Thönnissen qualifiziert, die im Rahmen derselben Vorstandssitzung zur Co-Geschäftsführerin ernannt wurde. 1 https://www.rundschau-online.de/region/koeln/-das-ist-wie-boerschel-in-gruen--kirsten-jahn-wird-geschaeftsfuehrerin -der-metropolregion-31920602 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5476 2 Bereits im April des Vorjahres kam es zur sogenannten „Börschel-Affäre“: der damalige Vorsitzende der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln, Martin Börschel, sollte ebenfalls ohne Ausschreibung zu den Stadtwerken Köln wechseln und dort den eigens geschaffenen, mit 300.000 bis 500.000 Euro jährlich dotierten Posten des hauptamtlichen Geschäftsführers übernehmen. Erst auf massiven öffentlichen Druck wurde das Vorhaben fallengelassen. Jahn, die den Postenschacher ursprünglich mitgetragen hatte, gab sich später reuig und erklärte , sie habe vorübergehend „ihren moralischen Kompass verloren“. Sie blieb im Amt der Grünen-Fraktionsvorsitzenden und lediglich der bisherige Fraktionsgeschäftsführer Jörg Frank musste zurücktreten. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2077 mit Schreiben vom 15. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Gibt es Beziehungen zwischen der Landesregierung zu dem Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“? Mitglieder der Landesregierung sind weder Mitglied des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ noch gehören sie Gremien dieses Vereins an. Aktuell ergeben sich dienstliche Kontakte zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien und der Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalen und Vertreterinnen und Vertretern des „Metropolregion Rheinland e.V.“ aus folgenden Anlässen: Die Geschäftsführung des „Metropolregion Rheinland e.V.“ ist regelmäßige Teilnehmerin der halbjährlichen Treffen der Regionalen Entwicklungsorganisationen im Ministerium für Wirtschaft , Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Zugleich sind Vertreterinnen und Vertreter des „Metropolregion Rheinland e.V.“ Teilnehmende von Arbeitsund Projektgesprächen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Weiterhin nehmen Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen an dem von dem „Metropolregion Rheinland e.V.“ eingerichteten Arbeitskreis „Bildung und Forschung“ teil. Darüber hinaus ist der Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“ seit Herbst 2018 Partner im „Bündnis für Mobilität“, das eine Initiative des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen ist. Im Übrigen sind die Regierungspräsidentinnen von Düsseldorf und Köln wegen der Zuständigkeit als Regionalplanungsbehörden ständige Gäste des Vorstands des „Metropolregion Rheinland e. V.“ ohne Stimmrecht. 2. Erhält der Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“ Förderungen aus Landesmitteln ? Aktuell werden keine Verfahren zur Gewährung von Förderungen aus Landesmitteln zugunsten des „Metropolregion Rheinland e.V.“ geführt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5476 3 Im Haushaltsjahr 2018 hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein- Westfalen dem „Metropolregion Rheinland e.V.“ eine Förderung in Höhe von 50.000 Euro für das Projekt „Rheinischer Kultursommer 2018“ gewährt, dessen Trägerschaft der „Metropolregion Rheinland e.V.“ vom „Region Köln/Bonn e.V.“ übernommen hat. 3. Hält die Landesregierung das eingangs dargestellte Vergabeverfahren für rechtskonform ? 4. Welche Regeln gelten für die Vergabe von Personalstellen in Vereinen und Verbänden , in denen ausschließlich Gebietskörperschaften und/oder Körperschaften des öffentlichen Rechts Mitglied sind? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden führen keine rechtliche Aufsicht über Vereine oder Verbände, die in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert sind. Erkenntnisse zu Einzelheiten des von dem Fragesteller angesprochenen Stellenbesetzungsverfahrens liegen deshalb nicht vor. 5. Falls für die Vergabe von Personalstellen in den unter Ziffer 4 genannten Vereinen und Verbänden keine besonderen Regeln gelten, beabsichtigt die Landesregierung , solche Regelungen einzuführen? Nein.