LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5481 19.03.2019 Datum des Originals: 19.03.2019/Ausgegeben: 22.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2080 vom 15. Februar 2019 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/5212 Land nimmt Planungen zum Ausbau der B 288 wieder auf“ – Was heißt das konkret? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In einem Artikel bei RP Online vom 05. Februar 2019 heißt es „Land nimmt Planungen zum Ausbau der B 288 wieder auf“. Im weiteren Verlauf des Artikels wird ausgebführt: „Auch für Duisburg bedeutet dies gute Nachrichten. Denn obwohl das Vorhaben zunächst in der Priorisierung der Bedarfsplanung für die Bundesfernstraßen nicht ganz oben angesiedelt war, wird es nun planerisch dennoch in 2019 angegangen, um einerseits ein Verkehrssicherheitsproblem in Mündelheim zu lösen und andererseits die Erweiterung der Uerdinger Rheinbrücke frühzeitig zu ermöglichen.“ Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2080 mit Schreiben vom 19. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Welche planerischen Maßnahmen werden vom Land entgegen der ursprünglichen Planung im Fernstraßenbedarfsplan ergriffen? Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2004 war der Bau der A 524 von der A 57 in Krefeld bis Duisburg Serm im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht ausgewiesen. Die Planung ruht seit 2013. Im Bedarfsplan 2016 sind die Projekte 4-streifiger Ausbau der B 288 Krefeld (von der Ortsdurchfahrtsgrenze westlich des Brückenlagers) bis Duisburg-Mündelheim und Bau der A 524 von Duisburg-Mündelheim bis Duisburg Serm erneut im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht ausgewiesen. Für diesen Abschnitt wird zzt. die Umweltverträglichkeitsstudie beauftragt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5481 2 2. Welche Maßnahmen werden seitens des Landes konkret ergriffen, um das angesprochene Verkehrssicherheitsproblem im Stadtteil Mündelheim zu lösen? Das bisher vorliegende Konzept sieht vor, die höhengleichen Kreuzungen der Straßen „Am Seltenreich“ und L 59 „Uerdinger Straße“ in Duisburg-Mündelheim umzuplanen. Die B 288/A 524 wird zukünftig unter diesen Straßen geführt. Östlich von Mündelheim soll ein gesonderter, leistungsfähiger Anschluss an die A 524 errichtet werden. Durch den vierstreifigen Ausbau der B 288/A 524 mit baulicher Richtungstrennung werden die Leistungsfähigkeit erhöht und Unfallschwerpunkte beseitigt. Riskante Überholvorgänge, welche heute durch das Einziehen der Geradeausspuren als Abbiegestreifen und das Fehlen einer baulichen Mitteltrennung hervorgerufen werden, werden durch diesen Ausbau verhindert. 3. Welche Maßnahmen werden konkret ergriffen, um die Erweiterung der Uerdinger Rheinbrücke frühzeitig zu ermöglichen? Die Maßnahme ist ins Arbeitsprogramm 2019 zur Umsetzung aufgenommen worden. 4. Zu welchem Zeitpunkt soll die Umsetzung der Maßnahmen zum Ausbau der B 288 abgeschlossen sein? Aufgrund des frühen Planungsstadiums kann derzeit noch kein verlässlicher Fertigstellungstermin genannt werden. 5. Plant das Land die Bürgerinnen und Bürger vor Ort in den betroffenen Anrainer- Stadtteilen im Rahmen einer Veranstaltung über die anstehenden Maßnahmen und Planungen zu informieren? Der Landesbetrieb wird abhängig vom Planungsstand jeweils über die Planung informieren.