LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5516 21.03.2019 Datum des Originals: 21.03.2019/Ausgegeben: 26.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2112 vom 26. Februar 2019 des Abgeordneten Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5276 Wird die Landesregierung Tiertransporte in Drittstaaten verbieten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Etwa vier Millionen Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen werden pro Jahr aus der Europäischen Union in Drittländer transportiert. Die Transportzeiten sind lang und außerhalb der Europäischen Union existieren oft kaum Tierschutzgesetze. Regelmäßig deckten Tierschützerinnen und Tierschützer dort in der Vergangenheit Misshandlungen von Schlachttieren auf. Im Jahr 2015 urteilte der Europäische Gerichtshof, Tierschutz dürfe nicht an den Außengrenzen der Europäischen Union enden. Bisher existiert aber keine EU-weite Regelung zu Transportzeiten. Mehrere bayrische Landratsämter haben in den letzten Wochen Tiertransporte in bestimmte Drittländer nicht mehr genehmigt. Als Konsequenz untersagte der Freistaat Bayern vorerst gänzlich Transporte von Schlachttieren in Drittstaaten. Zeitnah soll eine Liste von Ländern erarbeitet werden, in denen Tierschutzstandards nicht eingehalten werden und in die daher dauerhaft keine Tiere mehr aus Bayern transportiert werden sollen. Das bayrische Umweltministerium betonte zudem, man wolle das Thema auf Bundes- und EU-Ebene auf die Agenda setzen und sich für eine einheitliche Regelung durch die EU-Kommission einsetzen. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2112 mit Schreiben vom 21. März 2019 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5516 2 Vorbemerkung der Landesregierung Tiertransporte sind in der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (ABl. EU 2005 L 3 S. 1; 2006 L 113 S. 26) geregelt. Im nationalen Recht dient die Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV - dem Schutz von Tieren beim Transport und der Durchführung der o.g. Verordnung. Somit bestehen einschlägige europäische und nationale Rechtsvorschriften, die die zuständigen nordrhein-westfälischen Behörden anzuwenden und zu überwachen haben. 1. Wie bewertet die Landesregierung Tiertransporte in Drittstaaten? Jedweder Transport von Tieren ist aus tierschützerischer Sicht stets besonders sensibel. Es ist nicht hinnehmbar, wenn es hier zu Missständen kommt. Die nordrhein-westfälischen Überwachungsbehörden sind daher aufgefordert, regelmäßig intensive Kontrollen durchzuführen und über diese Kontrollen dem Fachministerium regelmäßig zu berichten. Festgestellte Verstöße werden konsequent geahndet. Die Kreisordnungsbehörden wurden mit Erlass vom 11.03.2019 gebeten, diese Tiertransporte in Drittstaaten nur abzufertigen, wenn Ihnen zuvor ein Zugang zu dem GPS-Überwachungssystems des Transportfahrzeugs eingeräumt wurde. So wird eine stichprobenartige Überwachung von längeren Tiertransporten auch auf dem Hoheitsgebiet von Drittstaaten ermöglicht. 2. Wie viele Schlachttiere aus Nordrhein-Westfalen werden jährlich in Drittstaaten transportiert? Nach den hier vorliegenden Daten werden keine Schlachttiere aus Nordrhein-Westfalen in Drittstaaten transportiert. Der überwiegende Teil der gewerblich transportierten Tiere in Drittstaaten sind Rinder, die zu Zuchtzwecken exportiert werden. Zu einem geringen Teil werden zudem Schweine, meist Ferkel, zu Zuchtzwecken transportiert, sowie Pferde zu Zuchtbzw . Sportzwecken. 3. Auf welcher rechtlichen Grundlage ist nach Auffassung der Landesregierung dem Freistaat Bayern ein Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten möglich? Die Landesregierung nimmt keine Bewertung zur Anwendung europäischer und nationaler Rechtsvorschriften durch Vollzugsbehörden außerhalb von Nordrhein-Westfalen vor. 4. Wird die Landesregierung dem Beispiel Bayerns folgen und Tiertransporte in Drittstaaten untersagen? Antwort bitte begründen. Wie in der Vorbemerkung bereits ausgeführt, bestehen einschlägige europa- und nationale Rechtsvorschriften, die die zuständigen nordrhein-westfälischen Behörden anzuwenden und zu überwachen haben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5516 3 5. Im Freistaat Bayern haben zunächst einzelne Landkreise damit begonnen, den Transport von Schlachttieren in Drittstaaten zu untersagen. Sind der Landesregierung ähnliche Ambitionen in Nordrhein-Westfalen bekannt? Bitte Landkreise nennen. Es sind keine entsprechenden Untersagungen in Nordrhein-Westfalen bekannt. Aus tierschutzrechtlichen Gründen wurden lediglich Transporte aufgrund von zu hohen Temperaturen in den Sommermonaten oder nicht zufriedenstellenden Prüfungen der Plausibilität der Transportplanung nicht abgefertigt.