LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5517 21.03.2019 Datum des Originals: 21.03.2019/Ausgegeben: 26.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2045 vom 14. Februar 2019 der Abgeordneten Jürgen Berghahn, Dr. Dennis Maelzer, Ellen Stock SPD Drucksache 17/5121 Orkantief Friederike, Hitzewelle, Borkenkäfer - Die Folgen des Klimawandels gefährden unsere Wälder – was tut die Landesregierung um den Zustand der Wälder zu verbessern und den Waldbauern zu helfen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere Sturmschäden, extreme Trockenheit und Borkenkäferbefall, haben den Wäldern NRWs in den vergangenen Monaten nachhaltige Schäden zugefügt. Vor allem die Fichtenbestände sind davon betroffen. Dies bedeutet einerseits eine große ökologische Herausforderung an die zukünftige Bewirtschaftung der Wälder, denn sie müssen den Anforderungen des Klimawandels in Zukunft besser standhalten können. Andererseits stellen die Schäden am Wald aktuell eine große finanzielle Last für die Waldbauern dar. Um diesen beiden Aspekten gerecht zu werden, hatte im Herbst 2018 Frau Umweltministerin Heinen-Esser vielerlei Hilfen und Sofortmaßnahmen angekündigt. Beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz wurde eine „Task Force Borkenkäfer“ eingerichtet, die übergreifend die Maßnahmen zur Eingrenzung der Borkenkäferkalamität koordinieren sollte. Die „AG Großkalamität“ innerhalb des Landesbetriebes Wald und Holz sollte die Arbeit der Task Force unterstützen. Frau Ministerin hatte darüber hinaus angekündigt, weitere umfangreiche Sofortmaßnahmen zu veranlassen. Dazu zählten: „der Einschlag von befallenen Bäumen, damit die Auswirkungen auf die Nachbarbestände und auf das kommende Jahr begrenzt werden können, die Verbringung und Lagerung des "Käferholzes" außerhalb von Fichtenbeständen, die Entrindung der gefällten Stämme im Wald, die ausnahmsweise Behandlung gefällter Bäume mit Insektiziden, damit die Borkenkäferlarven nicht ausreifen können, die Unterstützung beim Holzverkauf, um das befallene Holz rasch aus dem Wald zu schaffen. Aufgrund des Überangebots ist jedoch mit fallenden Holzpreisen zu rechnen, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5517 2 den forstlichen Personaleinsatz in den Schadensregionen zu verstärken. Darüber hinaus sollte sich das nordrhein-westfälische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium beim Bund dafür einsetzen: die Steuersätze für die Einnahmen aus dem Verkauf des Borkenkäfer-Holzes zu reduzieren und die Rücklagenbildung zu erleichtern, vorübergehend das Transportgewicht für Lastkraftwagen zu erhöhen und das Fahren auch an Sonn- und Feiertagen bundesweit zu ermöglichen, die forstlichen Fördermaßnahmen für Wiederaufforstung und Borkenkäferbekämpfung zu verstärken, die Wegebauunterhaltung durch Cofinanzierung zu unterstützen.“ (zitiert aus: Pressemitteilung MULNV 06.11.2018) Darüber hinaus machte Frau Ministerin Heinen-Esser im Waldzustandsbericht 2018 deutlich, dass a) der Zustand des Waldes in NRW der schlechteste seit Beginn der Untersuchungen im Jahr 1984 sei und b) ein neues Waldbaukonzept vorläge, welches die Wälder im Klimawandel stabiler und anpassungsfähiger machen werde. (vgl. auch Pressemitteilung des MULNV vom 07.12.2018) Die Folgen des Klimawandels betreffen die Wälder in benachbarten Bundesländern ebenfalls stark. In Hessen beispielsweise gibt es schnelle konkrete Unterstützung: Für die vom Sturm Friederike betroffenen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bot das Hessische Umweltministerium Soforthilfen an. Diese dienten der raschen Aufarbeitung des Schadholzes und Räumung der Sturmwurfflächen. Bislang wurden über 800.000 Euro an Unterstützung gewährt (Stand November 2018). Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2045 mit Schreiben vom 21. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Wie genau wurden die oben genannten, in der Pressemitteilung des MULNV vom 06.11.18 erwähnten Sofort-Maßnahmen bisher in die Tat umgesetzt? Eine detaillierte Übersicht zu den bereits eingeleiteten oder durchgeführten Maßnahmen ergibt sich aus dem Bericht des MULNV „Task Force Käfer- 1.Sachstandsbericht“ vom 27.02.2019 an den Landtag (Vorlage 17/1752). Dazu gehören beispielsweise die befristete Einstellung von zusätzlichen 20 forstlich ausgebildeten Mitarbeitenden bei Wald und Holz NRW zur Erkennung und Überwachung von Borkenkäferschäden in allen Waldbesitzarten, Entwicklung eines neuen Förderangebotes zur Anschaffung von Entrindungsaggregaten und die Erarbeitung einer Info-Broschüre „Praxisleitfaden Borkenkäfer“. Es sei hier ergänzend darauf hingewiesen, dass Wald und Holz NRW als Forstbehörde und als betreuender Vertragspartner von Waldbesitzern und forstlichen Zusammenschlüssen eine umfassende forstliche Beratungsund Aufklärungsarbeit anbietet. Runde Tische in allen Regionalforstämtern sollen vor Ort eine schnelle Kommunikation mit den unterschiedlichen Waldbesitzarten gewährleisten. Letztendlich ist der Waldbesitzer verantwortlich für die Durchführung und Gestaltung notwendiger Maßnahmen. 85 % der nordrhein-westfälischen Wälder sind im Eigentum von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und privaten Waldbesitzern. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5517 3 2. Auf welchem Stand sind die in derselben Pressemitteilung angekündigten Verhandlungen mit dem Bund zur Entlastung der Waldbauern? Der Bundesrat verabschiedete am 15.02.2019 einen Entschließungsantrag des Landes Rheinland-Pfalz mit der Forderung an den Bund für eine wirksame Unterstützung der Forstbetriebe in Folge klimawandelbedingter Extremwetterereignisse. (Drucksache 595/18). Ich habe in meiner Rede vor dem Bundesratsplenum diesen Antrag ausdrücklich unterstützt und insbesondere für eine Erhöhung der bisher seitens des Bundes für die Gesamtheit der 16 Bundesländer lediglich zur Verfügung gestellten 25 Mio. € Fördermittel plädiert. Hinsichtlich der eventuellen Inkraftsetzung einschlagsbeschränkender Regelungen im Forstschädenausgleichsgesetz wird MUNLV zusammen mit den anderen Bundesländern in Abhängigkeit von der Schadensentwicklung in 2019 weitere Gespräche mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft führen. Der Bund hat dem Antrag von NRW zur Verlängerung der derzeitigen Regelungen zum maximalen Transportgewicht von 44t sowie zum Aussetzen des Sonn- und Feiertagsverbot für den Transport von Kalamitätsholz zugestimmt. Die Regelung wurde mit Erlass vom 08.01.2019 bis zum Jahresende 2019 verlängert. Laut Informationen aus dem Bundesfinanzministerium gab es für die im Jahr 2018 eingetretenen Schadensereignisse in Summe keine Veranlassung, die den Erlass einer Rechtsverordnung über sachliche Billigkeitsmaßnahmen rechtfertigen würde, da sich die den Finanzbehörden gemeldeten Schäden nicht als besondere Schadensereignisse nach § 34b Absatz 5 EStG qualifizieren lassen. Für das singuläre Sturmschadensereignis „Friederike“ wurden in 2018 bereits Billigkeitsmaßnahmen ausgesprochen. Dagegen sind die Schädigungen durch den Borkenkäfer im Jahr 2018 nicht eindeutig zu verifizieren bzw. zu quantifizieren. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung für Steuerbürgerinnen und Bürger sowie für die Finanzverwaltung und um den unterschiedlich stark betroffenen Regionen in Deutschland Rechnung zu tragen, beabsichtigt der Bund dennoch steuerliche Regelungen zu treffen, die eine realitätsgerechte und begünstigende Besteuerung der Kalamitätshölzer ermöglicht. Dabei soll für angemeldetes Kalamitätsholz aus Schadensereignissen des Kalenderjahres 2018 ein einheitlicher Steuersatz von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes gemäß § 163 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 AO i.V. m. § 34b Absatz 3 Nummer 2 EStG und R 34b.7 Absatz 4 EStR gelten, wenn der Schaden das Doppelte des maßgeblichen Nutzungssatzes übersteigt. Durch die Zusammenfassung der Schadholzmengen wird gewährleistet, dass eine Tarifvergünstigung gem. § 34b EStG schon möglichst zeitnah erfolgen kann. Zu den weiteren vom Bund gewährten und zugesagten Hilfen siehe Antwort zu Frage 1. 3. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Landesregierung zu ergreifen, um die Waldbauern zu unterstützen, sollte der Bund keine steuerlichen Erleichterungen zustimmen? Da der Bund aktuell Maßnahmen ergreift (siehe Antwort zu Frage 2), um die Waldbauern zu unterstützen, plant die Landesregierung insoweit derzeit keine weiteren zusätzlichen steuerlichen Erleichterungen für 2019. Sofern der Bund keine steuerlichen Maßnahmen ergreift, prüft die Landesregierung, ob für Nordrhein-Westfalen von dem sogenannten Katastrophenerlass Gebrauch gemacht werden LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5517 4 kann. Einen solchen hatte das Land Nordrhein-Westfalen aufgrund des Sturmtiefs „Friederike“ mit Erlass vom 01.03.2018 (Az. S 1915 – 6/42 – V A 3) bereits in Kraft gesetzt. Soweit sich steuerliche Maßnahmen gleichen, gehen die bundeseinheitlichen Regelungen den landespezifischen vor. Daneben hat das Ministerium der Finanzen NRW bereits im Juli des letzten Jahres die Finanzämter dazu angehalten, bei Stundungsanträgen oder Anträgen auf Herabsetzung der Vorauszahlungen ihre Ermessens- und Beurteilungsspielräume zugunsten der Steuerpflichtigen auszunutzen. 4. Sind finanzielle Hilfen für die Waldbauern wie in Hessen geplant? Nach jetzigem Entwurfsstand der neuen Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung von Folgen extremer Wetterereignisse in NRW werden vergleichbare Regelungen zur Förderung zur Aufarbeitung von Schadholz bzw. die Räumung von Sturmholzflächen aufgenommen. Über eine Priorisierung der bisher zur Verfügung gestellten Fördermittel wird später entschieden. 5. An welchen Maßnahmen wird der Landesbetrieb Lippe, als größter Waldbesitzer im dritten Landesteil, teilhaben können? Der Landesverband Lippe wird an allen Maßnahmen in den einschlägigen forstlichen Förderrichtlinien teilnehmen können, die für Körperschaften des öffentlichen Rechts als Waldbesitzer vorgesehen sind.