LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/552 06.09.2017 Datum des Originals: 05.09.2017/Ausgegeben: 11.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 160 vom 1. August 2017 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/281 „Bäumchen Wechsel Dich“ auf Kosten der Steuerzahler – Wie passt die Staatskanzlei in das Landeshaus? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung beabsichtigt in Folge der Regierungsbildung und der damit verbundenen thematischen Zuschneidung der Ressorts auch mehrere Landesministerien zu verlegen. Unter anderem soll die Staatskanzlei vom Stadttor in das Landeshaus verlegt werden. Die Komplexität eines solchen Vorganges ist trotz der räumlichen Nähe beider Gebäude erheblich . So muss erheblicher Aufwand bei Planung, Vorbereitung und Durchführung der einzelnen Umzugsaktionen betrieben werden. In logistischer, technischer und personeller Hinsicht , aber auch in zeitlicher Perspektive sind Herausforderungen zu bewältigen, ohne dass die Landesregierung ihre Handlungsfähigkeit verliert. Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 160 mit Schreiben vom 5. September 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten beantwortet. 1. Wie viele Mitarbeiter/innen der Staatskanzlei sind am bisherigen Standort Stadttor vom Umzug betroffen? Da die Umzugsplanungen noch nicht abgeschlossen sind, kann eine exakte Zahl der betroffenen Beschäftigten nicht benannt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/552 2 2. Wie gestaltet sich konkret die Belegung der Büros im Stadttor nach Mitarbeiter/innen (bitte aufgeschlüsselt nach Bürogröße in m² und Personen)? Die Unterbringung der Staatskanzlei in dem Stadttor ist namentlich durch den Umstand gekennzeichnet , dass der Zuschnitt der Räume nicht statisch ausfällt. Vielmehr sind die Mehrzahl der Wände in Trockenbauweise errichtet, so dass sich die Anzahl und Größe der Räume variabel entsprechend der konkreten Anforderungen gestalten lässt. Der gegenwärtige Zuschnitt ist auf den aktuellen Bedarf ausgerichtet und wurde in der Vergangenheit mehrfach angepasst. 3. Wie viele Büros stehen am neuen Standort im Landeshaus auf Basis des bestehenden Belegungsplanes / Mietvertrages zur Verfügung (bitte aufgeschlüsselt nach Bürogröße in m² und Personen)? Die Belegung wird entsprechend der vorhandenen Räumlichkeiten des Landeshauses – 229 Einzelbüros, 33 Doppelzimmer sowie 23 Büroräume, die von bis zu drei Personen belegt werden können (Stand 31.08.2017) - erfolgen. Die Belegungsplanung ist noch nicht abgeschlossen . 4. Wie soll die Parkplatzfrage für die Mitarbeiter/innen am neuen Standort Landeshaus gelöst werden? Die Parkplätze des MHKBG werden übernommen. 5. Ist die technische Ausstattung im Landeshaus, was den Einsatz neuer Medien, insbesondere Internet und Mailverkehr angeht, bedarfsgerecht oder sind ggfs. Investitionen für eine angemessene technische Infrastruktur notwendig? Die Anbindung sowohl innerhalb der Landesverwaltung (Intranet) als auch außerhalb der Landesverwaltung (Internet) wird über das Landesverwaltungsnetz realisiert. Dieses steht im „Landeshaus “ mit der gleichen Geschwindigkeit zur Verfügung wie im bisherigen Gebäude „Stadttor “. Damit steht für den Einsatz von Internet und Mail eine bedarfsgerechte Infrastruktur bereit.