LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5522 22.03.2019 Datum des Originals: 22.03.2019/Ausgegeben: 27.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2054 vom 15. Februar 2019 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5137 Förderprogramme des Landes NRW zur Elektromobilität Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung fördert mit dem „Sonderprogramm Elektromobilität“ bzw. dem Programm „Emissionsarme Mobilität“ die Verbreitung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb. Nutznießer der Förderprogramme sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen mit mehr als zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Kommunen. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2054 mit Schreiben vom 22. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, dem Minister für Verkehr und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Förderung von Ladestationen für Unternehmen und Privatpersonen startete am 16. Oktober 2017, von Elektrofahrzeugen und Ladestationen für Kommunen am 1. Februar 2018 und von Elektrofahrzeugen für Unternehmen und Gewerbetreibende am 4. Februar 2019. Daher sind die Zahlen für das Jahr 2018 nicht uneingeschränkt miteinander vergleichbar. 1. Wie wurden die Landesförderprogramme in 2018 abgerufen? 2. Wie viele Ladestationen wurden mithilfe der Landesförderung gebaut? Bitte nach Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen aufschlüsseln. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5522 2 3. Wie viele Elektrofahrzeuge wurden mithilfe der Landesförderung beschafft? Bitte nach Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen aufschlüsseln. Die Fragen 1, 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesförderung wurde in 2018 sehr gut abgerufen. Die Anzahl der Anträge und Bewilligungen im Jahr 2018 stellt sich wie folgt dar: - Ladepunkte für Privatpersonen: o Beantragt: 1.753 o Bewilligt: 1.354 - Ladepunkte für Unternehmen: o Beantragt: 2.125 o Bewilligt: 1.527 - Ladepunkte für Kommunen: o Beantragt: 101 o Bewilligt: 57 - Elektrofahrzeuge für Kommunen: o Beantragt: 277 o Bewilligt: 277 Die Förderung von Elektrofahrzeugen für Unternehmen startete erst am 4. Februar 2019. Elektrofahrzeuge für Privatpersonen werden nicht gefördert. 4. Mit welcher Begründung werden Freiberufler mit mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von der Förderung ausgeschlossen? 5. Beabsichtigt die Landesregierung, die Förderbestimmungen zukünftig so anzupassen, dass auch Freiberufler wie Architekturbüros oder Anwaltskanzleien in den Genuss der Förderung kommen können? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Beantragung von Ladeinfrastruktur ist für alle natürlichen und juristischen Personen möglich. Elektrofahrzeuge können nur durch Kommunen, Unternehmen und Gewerbetreibende beantragt werden. Für die Förderfähigkeit von Unternehmen und Gewerbetreibenden gelten bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen folgende Voraussetzungen: - Eintrag ins Handelsregister - Eintrag in die Handwerksrolle - Eintrag ins Partnerschaftsregister - Vorliegen eines Gewerbescheins - Bei Freiberuflern: Mitgliedschaft in einem Berufsverband bzw. einer Kammer Damit können auch Freiberufler die Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie eine der genannten Voraussetzungen erfüllen.