LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5530 22.03.2019 Datum des Originals: 22.03.2019/Ausgegeben: 27.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2111 vom 26. Februar 2019 der Abgeordneten Wibke Brems, Sigrid Beer und Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5275 Stellungnahmen zur Änderung des Landesentwicklungsplans für NRW: Für Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens unterzieht den Landesentwicklungsplan derzeit einem Änderungsverfahren. Am 17. April 2018 hatte das Landeskabinett die entsprechende Einleitung eines Änderungsverfahrens für den LEP NRW beschlossen und im Sommer 2018 ein Beteiligungsverfahren dazu durchgeführt. Im Zuge dieses Beteiligungsverfahrens konnten Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Verbände oder auch Kommunen ihre Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen einreichen, die das zuständige Wirtschaftsministerium im August 2018 veröffentlicht hat.1 Verbände und Fraktionen aus Ostwestfalen-Lippe haben im Juli 2018 Stellungnahmen unter anderem gegen die Streichung des Ziels der Errichtung eines Nationalparks Senne aus dem LEP eingereicht. So haben beispielsweise die GRÜNEN-Fraktionen im Kreistag Minden- Lübbecke, im Kreistag Lippe, im Rat der Stadt Lemgo, im Kreistag Gütersloh, im Rat der Stadt Gütersloh, im Rat der Gemeinde Langenberg, im Rat der Stadt Warburg, im Rat der Stadt Bad Driburg, im Kreistag Höxter, im Kreistag Paderborn, im Rat der Stadt Bad Lippspringe sowie der Kreisverband Gütersloh und der Stadtverband Paderborn diesbezügliche Stellungnahmen eingereicht, deren Einreichung seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW eine Empfangsbestätigung erfuhr. Die Einreichung der Stellungnahme der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN in Langenberg wird mit Ausnahme der Teilstellungnahme zum LEP-Ziel Nationalpark Senne aufgeführt. Die anderen der durch GRÜNE-Gliederungen und -Fraktionen in OWL 1 https://www.wirtschaft.nrw/landesplanung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5530 2 eingereichten Stellungnamen sind in der Gesamtauflistung der eingereichten Stellungnahmen des Wirtschaftsministeriums überhaupt nicht aufgeführt. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2111 mit Schreiben vom 22. März 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Mit welcher Begründung wurde davon abgesehen, die Stellungnahmen der genannten Gliederungen und Fraktionen in die Liste der eingereichten Stellungnahmen aufzunehmen? 2. Welche weiteren Stellungnahmen (Einreicher und Gegenstand der Stellungnahme) sind nicht in die Liste der eingereichten Stellungnahmen aufgenommen worden? 3. Wie lautet hier jeweils der Grund für die Nichtaufnahme in die Liste der eingereichten Stellungnahmen? 4. Inwieweit werden die eingereichten, jedoch nicht in der Auflistung der eingegangenen Stellungnahmen aufgeführten Stellungnahmen bei der Auswertung der eingereichten Stellungnahmen zur Änderung des LEPs berücksichtigt? Die Fragen 1 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Bei der Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) wurden alle in Einwendungen vorgetragenen Argumente erfasst und bewertet. Dies gilt auch für die in der Kleinen Anfrage konkret angesprochenen und vorliegenden Schreiben. Bei der Erfassung wurden die Schreiben in Teilstellungnahmen unterteilt. Das heißt, sie wurden in Argumentationsblöcke aufgeteilt, die sich überwiegend auf einzelne Ziele oder Grundsätze bezogen. Im Rahmen der Darstellung der eingegangenen Argumente wurden jedoch von den abwägungsrelevanten Inhalten her gleiche Teilstellungnahmen regelmäßig nur einmal dargestellt und bewertet, auch wenn diese Argumente (ggf. gekürzt) in mehreren Einwendungen entsprechend enthalten waren. Sie werden insoweit als eine (Teil-) Stellungnahme behandelt. Dies galt bereits für die in der Kleinen Anfrage konkret angesprochen Tabellen vom August 2018 und gilt auch für die im Internet verfügbaren aktuellen Synopsen (Stand 19. Februar 2019) zu Stellungnahmen institutioneller Beteiligter und zu Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zur LEP-Änderung (https://www.wirtschaft.nrw/landesplanung). Ergänzend dazu ist anzumerken, dass in der geplanten Zusammenfassenden Erklärung zur LEP-Änderung (Stand 19. Februar 2019; ebenfalls unter dem vorstehenden Link verfügbar) auch auf die Wertung gleichartiger Einwendungen als Sammeleinwendungen hingewiesen wurde – unter Nennung einiger darunterfallender Stellungnahmen (S. 4). Ebenso wurde dort die Aufgliederung in „Teilstellungnahmen“ erläutert. Einwendungen von Parteigliederungen sind keine Stellungnahmen öffentlicher Stellen. Sie müssen schon alleine aus diesem Grund nicht bei den institutionellen Beteiligten erscheinen, sondern können auch über die – anonymisierte – Darstellung der Teilstellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. von Bürgerinnen und Bürgern wiedergegeben werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5530 3 Die konkret in der Kleinen Anfrage angesprochenen Einwendungen von Fraktionen sowie des Kreisverbandes Gütersloh und des Stadtverbandes Paderborn der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (und auch nicht-individuelle Teile der Stellungnahme der Ratsfraktion Langenberg) wurden aufgrund einer inhaltlichen Entsprechung beispielsweise im Wesentlichen auf den Seiten 169 bis 180 der aktuellen Synopse zu Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit dargestellt und bewertet – wobei einige Parteigliederungen im Vergleich zur dortigen Fassung der Einwendungen Kürzungen vornahmen. Die Einwendung der Kreistagsfraktion Gütersloh entspricht inhaltlich z.B. einer Stellungnahme, die bereits auf den Seiten 1502-1527 der aktuellen Synopse der institutionellen Beteiligten dargestellt und bewertet worden ist; sie wurde daher nicht noch einmal aufgeführt. Eine wiederholende Auflistung inhaltsgleicher Einwendungen würde den Seitenumfang der Synopsen im Übrigen ganz erheblich und unnötig ausweiten und es so ungleich schwerer machen, alle Argumente und deren Bewertung zu erfassen. Im Falle eines Ausdrucks würden zudem erheblich mehr Ressourcen verbraucht werden.