LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5536 25.03.2019 Datum des Originals: 25.03.2019/Ausgegeben: 28.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2107 vom 26. Februar 2019 der Abgeordneten Jochen Ott und Carsten Löcker SPD Drucksache 17/5271 Braucht der Landesbetrieb Straßenbau.NRW Fehlentscheidungen der Landesregierung ? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, kurz Straßen.NRW, ist als Straßenbauverwaltung verantwortlich für die Planung, den Bau und den Betrieb des überörtlichen Straßennetzes in Nordrhein-Westfalen (NRW) und wurde zum 1. Januar 2001 gegründet. Er gehört zum Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und ist als Landesbetrieb ein rechtlich unselbständiger Teil der Landesverwaltung. Insgesamt betreut Straßen.NRW rund 2.250 km Autobahnen (BAB), 4.440 km Bundesstraßen und 13.100 km Landesstraßen, aber auch rund 1.000 km Kreisstraßen und rund 14.000 Bauwerke (Brücken, Tunnel und Verkehrszeichenbrücken). Der Landesbetrieb steht vor einem hoch anspruchsvollen Transformationsprozess. Denn die Realisierung der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung bis 2021 setzt voraus, dass der Landesbetrieb rund 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Autobahn GmbH des Bundes bzw. das Fernstraßen-Bundesamt abgibt. Weiterhin müssen die Bundesautobahnen aus der Auftragsverwaltung des Landes bzw. des Landesbetriebes herausgelöst werden. Ab 01.01.2021 liegt die Zuständigkeit der Aufgabenwahrnehmung beim Bund. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass die erforderlichen Instandhaltungs- und Bauarbeiten am übergeordneten Straßennetz Nordrhein-Westfalens auch während dieses Transformationsprozesses ungehindert und uneingeschränkt weiterlaufen. Bis zum Jahr 2014 verfügte der Landesbetrieb Straßenbau.NRW über drei Geschäftsführer, bei einem Jahresumsatz von 952 Mio. € (2014). Die Bundesmittel für das Jahr 2013 konnten nicht zu 100% verbaut werden und mussten zurückgegeben werden (ca. 4,5%). Ab August 2015 verfügt der Landesbetrieb Straßenbau.NRW über lediglich eine Direktorin, bei einem aktuellen Jahresumsatz von 1,4 Mrd. €. Zudem haben alle Fraktionen des Landtags in der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5536 2 jüngsten Debatte am 20. Februar 2019 die Arbeit des Landesbetriebs Straßen, seiner Leitung, wie seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, umfassend gelobt. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2107 mit Schreiben vom 25. März 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Jahr einen Rekordumsatz von fast 1,4 Milliarden Euro gemacht. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, ein hohes Niveau zu halten und weiterhin kräftig in Erhalt und Ausbau des Straßennetzes zu investieren. Dazu muss der Landesbetrieb auch in den kommenden Jahren den Planungsund Bauhochlauf organisieren. Gleichzeitig wirkt sich der demografische Wandel, wie in allen anderen Unternehmen, auch beim Landesbetrieb spürbar aus. In den nächsten Jahren werden zunehmend mehr Beschäftigte aus Altersgründen den Landesbetrieb verlassen. Schon die Folgen des demografischen Wandels erfordern verstärkte Anstrengungen bei der Mitarbeiterbindung und –gewinnung. Um die Attraktivität des Landesbetriebs als zukunftsorientierten und sozialen Arbeitgeber zu steigern und weiterhin motivierte sowie qualifizierte Mitarbeiter gewinnen und binden zu können, muss das strategische Personalwesen des Landesbetriebs deutlich gestärkt werden. Eine weitere Herausforderung für den Landesbetrieb ist der Übergang der Autobahnen in die Verantwortung des Bundes. Der Übergang ist eine große strukturelle Veränderung, die viele Kapazitäten bis zur endgültigen Umsetzung binden wird. Als Zieldatum hat sich der Bund das Jahr 2021 gesetzt. Das ist ein ehrgeiziges Ziel, weil 16 Straßenbauverwaltungen mit unterschiedlichen Strukturen und Systemen in die neue Autobahngesellschaft integriert werden müssen. Darüber hinaus ist ein Tarifvertrag abzuschließen. Wann hierzu mit einer Einigung zu rechnen ist, ist laut Aussage des Bundes derzeit noch nicht absehbar. Auch in der Phase der Transformation soll der Umsatz beim Landesbetrieb weiterhin auf hohem Niveau gehalten werden. Im Rahmen der anstehenden Neuorganisation soll daher die Führung des Landesbetriebs gestärkt werden, um die künftigen größer werdenden Herausforderungen in den Bereichen Personalgewinnung, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, E-Government und Digitalisierung zu meistern. Die seit einiger Zeit unbesetzte Stelle des Abteilungsdirektors (BesGr. B 3 LBesO B NRW) wird aufgewertet in den Rang eines zweiten Direktors (BesGr. B 6 LBesO B NRW). 1. Warum wird eine zusätzliche gleichrangige Geschäftsführerstelle mit Vergütung B6 geschaffen, wenn der Landesbetrieb Straßenbau.NRW absehbar 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weniger hat? 5. Warum wird die seit 2015 anerkannte effektive und effiziente Leitung des Landesbetriebs mit dieser Entscheidung auf’s Spiel gesetzt? Die Fragen 1 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Landesbetrieb steht in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen wie in den Vorbemerkungen beschrieben. Auch nach dem Übergang der Autobahnen in die Verantwortung des Bundes wird der Landesbetrieb mit einem Personalbestand von weit über LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5536 3 3.100 Vollzeitäquivalenten die größte Straßenbauverwaltung unter den 16 Bundesländern sein. Darüber hinaus bleiben Planung von Neu- und Ausbau sowie Erhalt und Betrieb von Bundes- und Landesstraßen in der Verantwortung des Landesbetriebes. Damit das Kerngeschäft des Landesbetriebs auch weiterhin erfolgreich läuft, braucht der Landesbetrieb qualifizierte und motivierte Mitarbeiter. Im harten Wettbewerb um die besten Köpfe ist Mitarbeitergewinnung und –bindung eine zentrale Aufgabe, die Kapazitäten bindet. Mit dem zweiten Direktor stärken wir den Landesbetrieb, gerade in diesem zentralen Geschäftsbereich „Personal“. Dies hält der Direktorin den Rücken frei für das elementare Kerngeschäft des Landesbetriebs. Dafür wird keine neue Stelle geschaffen (vgl. Vorbemerkung). Durch die geplante Trennung in einen technischen und einen kaufmännisch-juristischen Aufgabenbereich werden Kompetenzen konzentriert und die Zuständigkeiten sowie Verantwortlichkeiten klar definiert. Die Direktorin wird Sprecherin des Direktoriums. 2. Was kostet diese zusätzliche Stelle den Steuerzahler pro Jahr? Infolge der Stellenanhebung entsteht ein Mehraufwand in Höhe des Differenzbetrags zwischen der Besoldung nach BesGr. B 3 LBesO B NRW und der Besoldung nach BesGr. B 6 LBesO B NRW. 3. Welche Aufgaben soll die zusätzliche Leitungsperson dezidiert haben? Ein zweiter Direktor wird den kaufmännisch-juristischen Bereich verantworten. Dazu werden der Geschäftsführung mit kaufmännisch-juristischem Schwerpunkt die Aufgabenbereiche Kommunikation, Personal, Recht, Finanzen, Controlling und Informationstechnologie zugeordnet. 4. Über welche einschlägigen fachlichen Qualifikationen verfügt diese? Für die Stelle des Zweiten Direktors erwarten wir folgende Qualifikationen: kaufmännisch oder juristisches Fachwissen, fundierte Verwaltungserfahrung und Verständnis für die Strukturen der Verwaltung einer Landesbehörde sowie langjährige Führungsverantwortung.