LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5537 25.03.2019 Datum des Originals: 25.03.2019/Ausgegeben: 28.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2092 vom 21. Februar 2019 der Abgeordneten Oliver Keymis, Horst Becker und Stefan Engstfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5229 Steht die geplante Erweiterung des Kiesabbaus in Kamp-Lintfort im Einklang mit den langfristigen Zielen der Landesgartenschau 2020? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im kommenden Jahr wird in Kamp-Lintfort die Landesgartenschau 2020 eröffnet. Neben dem Ausstellungscharakter stellt das Format der Landesgartenschau immer auch ein regionales Infrastruktur- und Wirtschaftsförderungsprogramm dar. Gerade diese Verknüpfung rechtfertigt die hohen Fördersummen, mit denen das Land NRW Planung, Entwicklung und Durchführung der Landesgartenschauen fördert. So fließen für die LaGa 2020 insgesamt sechs Millionen Euro nach Kamp-Lintfort. „Als besonders reizvoll für die Besucherinnen und Besucher der Landesgartenschau 2020 in Kamp-Lintfort hat die Bewertungskommission die sehr gegensätzlichen Schwerpunkte des Gartenschaukonzeptes empfunden. Durch die Einbindung der überregional bekannten und denkmalgeschützten Anlagen des Kloster Kamp auf der einen und des geplanten Zechenparks auf der anderen Seite werden dem Besucher die unterschiedlichen aber spannenden Gesichter der Stadt präsentiert.“ So erklärt das Landesumweltministerium den Zuschlag für die Bewerbung aus Kamp-Lintfort auf seiner Internetpräsenz. Und auch die Stadt Kamp-Lintfort hofft auf nachhaltige Effekte für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung: „Die Landesgartenschau 2020 ist der grüne Motor für eine nachhaltige städtebauliche und regionalwirtschaftliche Entwicklung für Kamp-Lintfort und die Region. Sie führt zur Optimierung der städtischen Infrastruktur, zur Neu- und Umgestaltung grüner Freiräume sowie zu stadt- und landschaftsökologischen Verbesserungen. […] Ein Großprojekt, das noch weit danach Strahlkraft für Kamp-Lintfort und die ganze Region hat!“ Parallel zu den Vorbereitungen der LaGa 2020 arbeitet der Regionalverband Ruhr (RVR) auf Basis des Änderungsentwurfes des Landesentwicklungsplans (LEP) an der Aufstellung eines neuen Regionalplans. Durch die im neuen LEP vorgenommene Verlängerung der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5537 2 darzustellenden Versorgungszeiträume, müssen für den Bereich nichtenergetischer oberflächennaher Rohstoffe umfangreiche zusätzliche Abgrabungspotentiale dargestellt werden. Dies führt derzeit dazu, dass insbesondere für den Kiesabbau die Aufnahme längst ad acta gelegter Potentialflächen diskutiert wird. Hierzu zählt auch der Bereich „Wickrather Feld“, ein westlich von Kamp-Lintfort gelegener Freiraum. Neben der vorherrschenden landwirtschaftlichen Nutzung, erfüllt das „Wickrather Feld“ insbesondere durch die räumliche Nähe zum überregional bekannten Kloster Kamp die Funktion eines wichtigen regionalen Ausflugs- und Naherholungsraums. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2092 mit Schreiben vom 25. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die mögliche Darstellung des Bereichs „Wickrather Feld“ als ein potentieller Bereich für Kiesabgrabungen ist Bestandteil des Entwurfs des Regionalplan Ruhr, der durch den Regionalverband Ruhr (RVR) derzeit erarbeitet wird. Die Verbandsversammlung des RVR hat am 6.Juli 2018 beschlossen, den Regionalplan Ruhr zu erarbeiten und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 27. August 2018 bis einschließlich zum 27. Februar 2019. Der RVR wird nun alle vorgetragenen Anregungen und Bedenken auswerten und alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abwägen. Der im Planentwurf enthaltene ca. 91,7 ha Abgrabungsbereich „Wickrather Feld“ befindet sich im Kamp-Lintforter Ortsteil Wickrather Feld / Dachsbruch. Die geringste Entfernung (Luftlinie) zwischen der geplanten Abgrabung und dem Hauptgelände der Landesgartenschau (Haupteingang Zechenpark) beträgt etwa 3,4 km; die geringste Entfernung (Luftlinie) zwischen der geplanten Abgrabung und dem Gelände des Klostergartens Kamp beträgt etwa 1,6 km. 1. Welche konkreten Förderziele verfolgt die Landesregierung mit der Förderung der Landesgartenschau 2020 in Kamp-Lintfort? (Bitte nach den Bereichen Umweltund Landschaftsschutz, nachhaltige Stadt- und Freiraumentwicklung sowie Tourismus und regionale Wertschöpfung aufschlüsseln.) 2. Wie bewertet die Landesregierung die mögliche Darstellung des Bereichs „Wickrather Feld“ als einen potentiellen Bereich für Kiesabgrabungen im Regionalplan Ruhr mit Blick auf die Entwicklungsziele der Landesgartenschau 2020? 3. Wie bewertet die Landesregierung die mögliche Darstellung des Bereichs „Wickrather Feld“ als einen potentiellen Bereich für Kiesabgrabungen im Regionalplan Ruhr mit Blick auf die Förderziele des Landes NRW im Rahmen der Landesgartenschau 2020? 4. Wie bewertet die Landesregierung die mögliche Darstellung des Bereichs „Wickrather Feld“ als einen potentiellen Bereich für Kiesabgrabungen im Regionalplan Ruhr mit Blick auf die von der damaligen Bewertungskommission LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5537 3 besonders hervorgehobene Einbeziehung des unmittelbar angrenzenden Klosters Kamp in das Konzept der Landesgartenschau 2020? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet. Kamp-Lintfort hat am 2. November 2015 den Zuschlag für die Landesgartenschau 2020 erhalten. Ausschlaggebend für die Auswahl war, dass die Landesgartenschau in Kamp-Lintfort aus Sicht der Landesregierung das geeignete Instrument darstellt, den vorhandenen und zukünftigen städtischen Herausforderungen - insbesondere vor dem Hintergrund der Zechenschließung 2012 und der Entlassung der Grundstücke des Bergwerks West aus der Bergaufsicht im Jahr 2018 - entgegen zu treten. Für Kamp-Lintfort ist die Umgestaltung der großen, innerstädtischen Brachfläche eine Chance für eine nachhaltige und klimagerechte Stadtentwicklung. Das ehemals unzugängliche Bergwerksgelände der Zeche Friedrich-Heinrich wird durch die Landesgartenschau in einen vorwiegend barrierefreien 170.000 m² großen Park verwandelt, der allen Bürgerinnen und Bürgern und Gästen der Stadt Kamp-Lintfort auch nach der Landesgartenschau als attraktives Naherholungsgebiet zur Verfügung stehen soll. Das ehemalige Zechengelände soll so in das Stadtgefüge integriert werden, dass ein attraktives und nachhaltiges Stadtquartier mit Wohnen, Gewerbe, öffentlichen und kulturellen Einrichtungen sowie Grünflächen entsteht. Ziel der Gartenschau hier ist die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers. Die Gärten des Klosters Kamp stellen eine herausragende Gartenanlage dar, die nach historischem Vorbild und auf historischem Boden rekonstruiert wurde. Ziel der Gartenschau hier ist die Aufwertung und Arrondierung des „Kamper Gartenreichs“ mit touristischem Schwerpunkt. Der sogenannte „Wandelweg“ ist die Verbindung des mit Hilfe der Landesgartenschau neu entstehenden Zechenparks mit der überregional bekannten und denkmalgeschützten Anlage des Klosters Kamp. Ziel ist die aktive Grünverbindung der beiden Kernbereiche und die innerstädtische Anbindung über Rad- und Fußwege. Alle genannten Ziele, die mit der Landesgartenschau für und in Kamp-Lintfort erreicht werden sollen, sind von dem potenziellen Kiesabbaugebiet „Wickrather Feld“ unbeeinflusst. Die dauerhafte touristische Attraktivität sowie die Naherholungs- und Klimafunktion aller Geländeteile wird entscheidend von der Qualität der entwickelten Flächen während und auch nach der Gartenschau abhängen. 5. Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung dauerhaft sicherstellen, dass die Förderziele der Landesregierung und Entwicklungsziele der Stadt Kamp- Lintfort auch bei einer Ausweisung zusätzlicher Kiesabbau-Gebiete in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Landesgartenschau erreicht und dauerhaft gesichert werden können? Eine Ausweisung weiterer Kiesabbau-Gebiete in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Landesgartenschau ist aus dem Planentwurf des RVR nicht ersichtlich.