LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5550 25.03.2019 Datum des Originals: 25.03.2019/Ausgegeben: 28.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2103 vom 25. Februar 2019 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5266 Wildes NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Skandinavien gilt das sogenannte „Jedermannsrecht“. Das heißt, dass in den skandinavischen Ländern überall in der Natur ohne Genehmigung übernachtet werden darf, solange sich die Besucherinnen und Besucher vernünftig verhalten. Schleswig-Holstein hat nun unter dem Motto „Wildes Schleswig-Holstein“ in einigen Gebieten das Wildcampen erlaubt. Bislang gibt es dafür rund 20 Flächen, die meisten davon im Besitz der Stiftung Naturschutz, aber auch Gemeindeflächen und private Grundstücke stehen zur Verfügung. Im Internet unter https://www.wildes-sh.de/ sind sie entsprechend verzeichnet. Für das Campen in der freien Natur gelten bestimmte Regeln, so gilt das nur für Menschen, die zu Fuß, mit dem Rad oder Boot unterwegs sind, nur jeweils für eine Übernachtung am selben Ort und für maximal zwei Zelte mit höchstens drei Personen. Ziel von „Wildes Schleswig-Holstein“ ist es, den Menschen Naturerlebnisse in der Region zu ermöglichen und die Verbindung von Mensch und Natur zu stärken. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2103 mit Schreiben vom 25. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie sowie der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Kleine Anfrage nimmt Bezug auf die Aktion „Wildes Schleswig-Holstein“. Unter diesem Motto werden in Schleswig-Holstein erstmals Plätze für das Übernachten in der freien Natur außerhalb von sogenannten „Campingplätzen“ angeboten. Das Projekt „Wildes Schleswig-Holstein“ ist eine Aktion der Stiftung Naturschutz Schleswig- Holstein. Diese Stiftung betreibt eine Internetplattform, auf der sie in Kooperation mit anderen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5550 2 Institutionen und Privatpersonen Plätze zum einmaligen kostenfreien Übernachten in der freien Natur anbietet. In dem Portal können Anbieter (Flächeneigentümer) unter genauer Angabe des Ortes (Koordinaten) sowie einem Foto Übernachtungsplätze für Naturliebhaber einstellen, die sich im Gegenzug verpflichten, die Verhaltensregeln für die angebotenen Übernachtungsplätze (max. eine Übernachtung, nur zu Fuß oder mit dem Rad, max. zwei Zelte u.a.) zu beachten. Übernachtungsplätze im „Stiftungsland“ sind darüber hinaus eigens durch Schilder gekennzeichnet. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Aktion „Wildes Schleswig-Holstein“? Die Aktion kann eine attraktive zusätzliche Möglichkeit darstellen, um Menschen in der Region in begrenztem Umfang ein „hautnahes Naturerleben“ zu ermöglichen. 2. Sieht die Landesregierung Chancen, dies auch in NRW umzusetzen? Auch in NRW ist es möglich, dass Verbände, Stiftungen, Gemeinden und Privatpersonen auf Flächen in ihrem Eigentum kostenfreie Schlafplätze für Wanderer und Radfahrer anbieten, sofern das Campen dort nicht aus anderen Gründen ausdrücklich verboten ist. 3. Gibt es bereits Überlegungen oder Vorarbeiten, Wildcampen unter bestimmten Voraussetzungen auch in NRW zu ermöglichen? Von Seiten der Landesregierung gibt es keine Planungen, ein im Einvernehmen mit den Flächenbesitzern gelenktes und geregeltes Zelten zu fördern. Es steht den Tourismusregionen oder Flächeneigentümern aber, wie in Schleswig-Holstein, frei entsprechende Konzeptionen zu entwerfen oder Plattformen in ihrer Zuständigkeit zu betreiben. 4. Welche Flächen in NRW würden für die Einführung einer solchen Aktion zur Verfügung stehen? Die Verfügbarkeit von Flächen hängt im Wesentlichen von ihrer Lage und den Eigentumsverhältnissen ab. Insbesondere bedarf es für solche Angebote der Zustimmung der Flächeneigentümer. Liegen die angebotenen Flächen in Schutzgebieten oder im Wald, ist zudem eine frühzeitige Abstimmung mit den jeweils zuständigen unteren Naturschutz- bzw. Forstbehörden erforderlich. 5. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um Mensch und Natur in NRW stärker zusammenzubringen? Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW, die Natur- und Umweltschutzakademie NRW, die Biologischen Stationen, die Regionalzentren Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) im Landesnetzwerk BNE und weitere Umweltbildungseinrichtungen im Land bieten eine Vielzahl von Veranstaltungen und Aktivitäten, den Menschen Naturerlebnisse zu ermöglichen und die Natur als Teil ihrer Umwelt wahrzunehmen. So haben beispielsweise im Nationalpark Eifel, welcher sich im Eigentum des Landes befindet, seit seiner Gründung 2004 bis Ende 2018 über 500.000 Teilnehmende die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5550 3 Nationalpark-Philosophie „Natur Natur sein lassen“ bei Rangertouren, Halbtages-, Tages- und Wochenprogrammen kennengelernt. Im Rahmen des EFRE-Wettbewerbs „Erlebnis NRW“ werden und wurden gezielt naturtouristische Projekte umgesetzt. Das Portal „Natur erleben NRW“ an der Schnittstelle zwischen Naturschutz und Tourismus bietet ein- oder mehrtägige Touren in ausgewählten Natura-2000-Gebieten und ermöglicht z.B. auch gezielte Routenplanungen. Weiterhin enthält die Landestourismusstrategie die Marke „Dein NRW Natur“ mit Reiseangeboten für einen Natururlaub in den Kategorien „Naturgebiete“, „Naturbildung“, „Naturerlebnis“ und „Naturromantik“.