LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5563 26.03.2019 Datum des Originals: 25.03.2019/Ausgegeben: 29.03.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2075 vom 18. Februar 2019 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky und Helmut Seifen AfD Drucksache 17/5182 Addition statt Integration. Ist der Vorsitzende des Landesintegrationsrates NRW, Tayfun Keltek, für die Landesregierung noch tragbar? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aktuelle Pläne des NRW-Schulministeriums sehen vor, Englisch nicht mehr von Beginn an zu unterrichten. Geplant ist ein Einstieg in der 3. Klasse. Dafür sollen ersatzweise Grundfertigkeiten in Rechnen, Schreiben und Lesen gestärkt werden. Damit folgt die Landesregierung den Vorschlägen der AfD-Fraktion. Die Notwendigkeit einer sprachlichen Konzentration auf den Deutschunterricht in den Grundschulen belegt eine aktuelle Studie aus Duisburg. Der Anteil der Kinder, die in den Schuleingangsuntersuchungen fehlerfrei Deutsch sprachen, lag laut einer Auswertung der Stadt Duisburg bei nur 8,2 Prozent. Der Vorsitzende des nordrhein-westfälischen Integrationsrates, Tayfun Keltek, fordert daraufhin, dass Englisch als zweite Fremdsprache an Grundschulen komplett abgeschafft wird. Stattdessen solle unter anderem Türkisch, Polnisch oder Russisch, verpflichtend für alle Kinder, unterrichtet werden. Das Erlernen der englischen Sprache wurde dabei als „Modetrend“ abgewertet. In der Pressemitteilung des Integrationsrates vom 08.02.2019 mit der Überschrift „Die Sprachenvielfalt unseres Landes gehört auch in die Schulen“ äußert sich Tayfun Keltek wie folgt: „An den Grundschulen sollten die Sprachen gelehrt werden, die die Kinder auch tatsächlich in ihrem Alltag verwenden. Welchen Sinn ergibt es, siebenjährigen Kindern Englisch beibringen zu wollen, wenn sie diese Sprache nur aus dem Fernsehen kennen? [….] „Es geht nicht ums Türkische. Es geht darum, den Lebensrealitäten der Kinder in unserem Land gerecht zu werden. Angenommen, ein Kind spricht von Haus aus Italienisch und Deutsch, wäre es für die sprachliche Entwicklung dieses Kindes von großem Vorteil, diese Kenntnisse gerade in den ersten Schuljahren zu vertiefen und Italienisch auch in der Schriftsprache zu beherrschen. Es LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5563 2 gibt ausreichend Studien darüber, dass auf diesem Weg das Erlernen bzw. Verbessern der deutschen Sprache leichter fällt und die kognitiven Fähigkeiten der Kinder ausgebaut werden. […] Es liegt auf der Hand, dass auch rein deutschsprachige Kinder davon profitieren würden, wenn die Herkunftssprachen ihrer Mitschülerinnen und -schüler an den Grundschulen beigebracht würden. Unter Muttersprachlern lernt es sich immer leichter, als wenn allen die Sprache fremd ist. Und die Kinder mit Migrationshintergrund könnten das Erlernte unmittelbar in ihrem Alltag anwenden. Das hätte starke motivierende Effekte für ihren weiteren Bildungsweg und würde eine gute Basis für das strukturierte Erlernen weiterer Fremdsprachen legen.“ Begründet wird die Forderung damit, dass „43 Prozent der unter 15-Jährigen in NRW einen Migrationshintergrund haben und nicht mit Englisch, sondern beispielsweise mit Polnisch, Russisch oder Türkisch aufwachsen.“ Keltek fordert, die Potentiale unserer vielfältigen Gesellschaft nicht brachliegen zu lassen. Die Tatsache, dass Englisch die mit Abstand wichtigste Fremdsprache ist, wird komplett ausgeblendet. Die Forderung gegenüber deutschen Kindern sich sprachlich im eigenen Land zu assimilieren ist absurd und kann nur als Provokation gewertet werden. Ziel jeglicher Integrationspolitik kann doch nicht die Verfestigung einer Parallelgesellschaft sein. Zudem sind die Sprachen Türkisch, Polnisch oder Russisch kaum geeignet, um in einer weiterführenden Schule zu bestehen, geschweige denn, später kosmopolitisch die Welt zu erobern. Es stellt sich zudem die Frage, ob die Forderung nach einem Unterricht auch in den Fächern Polnisch und Russisch nicht als Tarnung vorgeschoben wird, um Sympathisanten für das eigentliche Ziel zu gewinnen. Zusammenfassend könnte man zu der Ansicht gelangen, dass der Integrationsrat beabsichtigt, nicht die Integration von Migranten in die deutsche Gesellschaft, sondern die Fortexistenz und Stärkung von Parallelgesellschaften, in die sich am besten auch noch die Deutschen sowie Kinder mit nicht-türkischem Migrationshintergrund zu integrieren haben, fördern zu wollen. „Assimilation ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.“, sagte der türkische Präsident Erdogan bereits 2010 bei einem Besuch in Deutschland. Diesem Credo scheint auch der Landesintegrationsrat Folge zu leisten. Dem Bericht im „Kölner Stadtanzeiger“ folgend tritt auch Haci-Halil U., Professor für Moderne Türkeistudien an der Uni Duisburg-Essen, für einen Ausbau des Türkisch-Unterrichts an Grundschulen ein.1 Es stellt sich hier die Frage, ob es sich noch um Integration oder um Lobbypolitik bzw. um eine Verfestigung von Parallelstrukturen handelt. Bereits im März 2018 forderte Tayfun Keltek weitere türkischsprachige Kitas in Köln von denen es zum damaligen Zeitpunkt nur vier gab.2 Als SPD-Mitglied liegt Tayfun Keltek damit auf einer Linie mit der ehemaligen Integrationsministerin Aydan Özoguz, die bereits 2015 sagte: „Wir stehen vor einem fundamentalen Wandel. Unsere Gesellschaft wird weiter vielfältiger werden, das wird auch anstrengend, mitunter schmerzhaft sein. Das Zusammenleben muss täglich neu ausgehandelt werden. Eine Einwanderungsgesellschaft zu sein heißt, dass sich nicht nur die Menschen, die zu uns kommen, integrieren müssen.“ 1 https://www.ksta.de/politik/-signal-der-wertschaetzung--muttersprache-statt-englisch-an-nrw-grundschulengefordert -32005856 2 https://www.rundschau-online.de/region/koeln/koeln-archiv/koelner-integrationsrat--wir-brauchen-weiteremehrsprachige -kitas--29865108?fbclid=IwAR1lq5dM4kqI7xIbq8ge49paTP- CJiFfib9lK65hLakizbZ0K4C4WwfBPwU LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5563 3 Auch von der Werte-Union kam bereits heftige Gegenwehr zu den Vorschlägen des Landesintegrationsrates. In einer Pressemitteilung heißt es: „Da wir aber keine gemeinsame Grenze mit der Türkei haben, besteht für ein Pflichtfach „Türkisch“ in unseren Schulen keinerlei Veranlassung. […] Integration bedeutet, dass sich die Migranten in das Land integrieren, das sie als ihre Heimat gewählt haben. Und die Aufgabe eines Integrationsrats besteht darin, diesen Prozess zu unterstützen. Eine wesentliche Voraussetzung für eine gelungene Integration, eine gute Schulbildung und einen Einstieg ins Berufsleben, ist und bleibt das Erlernen der jeweiligen Landessprache. Genau da sehen wir leider noch Defizite bei Teilen unserer Mitbürger mit Migrationshintergrund.“3 Im Jahre 2012 hat die Stadt Köln eine Untersuchung über Rechtsextremismus im türkischen Milieu auf Drängen von Tayfun Keltek (SPD), dem damaligen Vorsitzenden des Integrationsrats, zurückgestellt, da „die Gefahr durch türkische Rechtsextreme nicht so groß und eine solche Studie in Zeiten leerer Kassen nicht unbedingt nötig sei.“ Das stieß damals auf Kritik u.a. der „Armenischen Gemeinde Köln“ und der “Kurdischen Gemeinschaft Rhein- Sieg/Bonn“. Wie die FAZ damals weiter berichtete, seien „die Aktivitäten der „Grauen Wölfe“ an Kölner Schulen mehrfach Gegenstand von Veranstaltungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft gewesen, und der Verfassungsschutz habe Köln als bedeutendes Aktionsfeld türkischer Rechtsextremisten benannt“.4 Tayfun Keltek bezeichnete die Vereinigung „Graue Wölfe“ damals als „Einbildung“.5 Bereits am 04.01.2008 erklärte ein Vertreter der alevitischen Gemeinde im Rahmen einer Sitzung des Integrationsrates der Stadt Köln, dass er im Rat der Religionen nicht mehr mitarbeiten wolle, „wenn die ATIB mit ihrer Nähe zu den Grauen Wölfen im Gremium bleibe“. Vorsitzender des Integrationsrates war bereits damals Tayfun Keltek.6 Die Ülkücü-Bewegung (Graue Wölfe) wird aktuell vom Verfassungsschutz beobachtet. Zur Begründung heißt es im aktuellen Verfassungsschutzbericht NRW: „Durch ihr extrem nationalistisches Gedankengut bestehen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht, dass die »Ülkücü-Bewegung« Ziele verfolgt, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung beziehungsweise gegen das friedliche Zusammenleben der Völker richten und zugleich gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Sie erfüllt damit die Voraussetzungen zur Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 VSG NRW).“ Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 2075 mit Schreiben vom 25. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern sowie der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat sich für eine genaue und ergebnisoffene Prüfung der Sachverhalte und möglicher Konsequenzen bzgl. einer Veränderung des Englischunterrichts in der Grundschule ausgesprochen. Eine grundsätzliche Abschaffung des Englischunterrichts in der 3 https://www.facebook.com/WerteUnionNordrheinWestfalen/photos/rpp.1096353360410035/2356325894412769 /?type=3&theater 4 https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/rechtsextreme-migranten-angst-vorm-grauen-wolf- 11651990.html?fbclid=IwAR0bfc2khzrfYH57XzTk8_kfOPHVLrIo9_gGyHsmCL6AAGX11DY2h0cMQWc 5 https://koeln-muelheim.de/nachrichten.php?ID=5765 6 Vergl. https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf-rat-gremien/ausschuesse/integrationsrat/2008/11-04- nds-33.pdf S.9 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5563 4 Grundschule – so wie die Fraktion der AfD es in ihrem Antrag (LT-Drucksache 17/794) formuliert hat – wird nicht diskutiert, den Vorschlägen der Fraktion der AfD wird demnach auch nicht gefolgt. Die Stärkung der Kernkompetenzen im Lesen, Schreiben und Rechnen ist ein zentrales Ziel der Landesregierung; die Schlussfolgerung, dass diese Stärkung zwangsläufig zu einem Verzicht auf das Fach Englisch führen muss, ist jedoch pädagogisch nicht begründbar. Im Rahmen der Erarbeitung eines Masterplans Grundschule wird aktuell erörtert, welche Maßnahmen die Stärkung der Kompetenzen in Deutsch und Mathematik zielgerichtet unterstützen können. Die Landesregierung bewertet den Vorschlag des Vorsitzenden des Landesintegrationsrates, den Englisch-Unterricht in Grundschulen zugunsten anderer Fremdsprachen abzuschaffen, inhaltlich kritisch, aber vom Ansatz her als ein Bemühen um die Integration von Kindern mit Einwanderungsgeschichte. Deutungsversuche, der Vorsitzende des Landesintegrationsrates beabsichtige das Entstehen von Parallelgesellschaften zu befördern, entbehren jeglicher Grundlage. Die Frage, ob der Landesregierung bzw. dem Verfassungsschutz eine Verbindung Herrn Kelteks zu den Grauen Wölfen bekannt ist, lässt einen sachlichen Zusammenhang mit dem Thema Curricula für Grundschulen vermissen. Die Diskrepanz tritt umso schärfer zu Tage, als dass die Frage an sich geeignet ist, das Ansehen von Herr Keltek herabzusetzen. Diesen Versuch missbilligt die Landesregierung. 1. Wie steht die Landesregierung zum Vorschlag von Tayfun Keltek, dem Vorsitzenden des Landesintegrationsrates NRW, für Grundschüler verpflichtend die Pflichtfächer „Türkisch“, „Polnisch“ oder „Russisch“ einzuführen? Mehrsprachigkeit ist eine der Stärken des Landes Nordrhein-Westfalen. Das breite Angebot, die intensive und anwendungsorientierte Förderung der Herkunftssprachen und der Fremdsprachen sorgen dafür, dass unsere Schülerinnen und Schüler die gelebte Mehrsprachigkeit in unserem Land erfahren und auf die Herausforderungen unserer globalisierten, mehrsprachigen Welt vorbereitet werden. So kann Schülerinnen und Schülern im Primarbereich bereits seit vielen Jahren auf Grundlage des Erlasses „Begegnung mit Sprachen in der Grundschule“ vom 06.11.2003 (BASS 15-02 Nr. 12) eine Begegnung mit Fremdsprachen ermöglicht werden. Weiterhin kann ergänzend zum Unterricht auch der sog. herkunftssprachliche Unterricht als freiwilliges Angebot erteilt werden. Er ist ein zentraler Bestandteil der nordrhein-westfälischen Integrationspolitik und ein Angebot für Schülerinnen und Schüler mit internationaler Familiengeschichte, die zwei- oder mehrsprachig aufwachsen. Ein verpflichtender Unterricht an Grundschulen in Türkisch, Russisch oder Polnisch ist hingegen nicht vorgesehen oder geplant. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5563 5 2. Das Erlernen der englischen Sprache ist elementar als Rüstzeug für das weitere Leben der Kinder. Welche Bedeutung hätten nach Ansicht der Landesregierung die Pflichtfächer „Türkisch“, „Polnisch“ oder „Russisch“ für deutsche und alle anderen Schüler nicht türkischer, polnischer oder russischer Herkunft in ihrem weiteren Berufsleben? Angesichts der Herausforderungen in einer immer stärker vernetzten Welt ist die Förderung der Mehrsprachigkeit ein wichtiges bildungspolitisches Ziel der Landesregierung. Über die englische Sprache hinaus, deren Beherrschung als lingua franca in vielen Bereichen eine Grundvoraussetzung für beruflichen Erfolg darstellt, ist daher auch anzustreben, dass Schülerinnen und Schüler in mindestens einer weiteren Fremdsprache erfolgreich kommunizieren können. Neben dem funktionalen Sprachgebrauch spielt hier auch insbesondere der Erwerb interkultureller Kompetenzen eine zentrale Rolle, ohne die ein erfolgreicher Umgang mit Geschäftspartnern aus anderen Ländern und Kulturkreisen undenkbar ist. Die Frage, welche weiteren Fremdsprachen neben Englisch für das Berufsleben im Einzelnen besondere Bedeutung haben, hängt von den konkreten individuellen beruflichen Biographien der jeweiligen Schülerinnen und Schüler ab. 3. Die Amtssprache in Deutschland ist Deutsch. Sollten sich nach Ansicht der Landesregierung deutsche Kinder und alle anderen Kinder nicht türkischer, polnischer sowie russischer Herkunft in die türkische, polnische oder russische Kultur und Sprache integrieren oder sollten bei der Beschulung nicht andere Prioritäten gesetzt werden wie z.B. die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund in die deutsche Kultur (wozu auch die Sprache gehört) sowie das Erlernen von solchen Fremdsprachen, die im zukünftigen Berufsleben benötigt werden? Das Beherrschen der deutschen Sprache stellt die zentrale Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe dar. Daher fördert die Landesregierung diese Kenntnisse bei allen Schülerinnen und Schülern intensiv. Darüber hinaus zeichnet sich Nordrhein-Westfalen schon lange durch eine vielfältige Gesellschaft aus, in der Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen kulturellen und sozialen Hintergründen sowie unterschiedlicher Herkunft zusammen aufwachsen, leben und lernen. Schulen übernehmen die stetige Aufgabe, allen Schülerinnen und Schülern, unabhängig von ihrer Herkunft, umfassende Teilhabe an Bildung und Chancen für den größtmöglichen Bildungserfolg zu eröffnen. Hierbei spielt auch die Förderung der Mehrsprachigkeit eine entscheidende Rolle. Denn die natürliche Mehrsprachigkeit sowie das Beherrschen von Fremdsprachen sind wichtige Ressourcen, gerade auch für ein späteres Berufsleben in einer globalisierten Welt, bei dem ganz unterschiedliche Sprachen von großer Bedeutung sein können. 4. Liegen der Landesregierung bzw. dem Verfassungsschutz NRW Hinweise vor, dass es eine Verbindung zwischen Tayfun Keltek und den „Grauen Wölfen“ bzw. anderen türkisch-nationalistischen kemalistischen Gruppierungen, z.B. CHP NRW gibt? Dem Verfassungsschutz liegen keine Hinweise vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5563 6 5. Ist nach Meinung der Landesregierung Tayfun Keltek in seiner Funktion als Vorsitzender des Landesintegrationsrates weiterhin tragbar? Ja, Tayfun Keltek ist ein langjähriger und zuverlässiger Partner der Landesregierung. Er ist seit 2008 Träger des Landesverdienstordens. Im Übrigen ist der Landesintegrationsrat der Zusammenschluss der kommunalen Integrationsräte auf Landesebene. Herr Tayfun Keltek ist der demokratisch gewählte Vorsitzende des Vorstandes des Landesintegrationsrates. Seine Wahl erfolgte auf Grundlage der Satzung in der dafür legitimierten Mitgliederversammlung. Nur diese bestimmt darüber, wer den Landesintegrationsrat als Vorsitzender des Vorstandes vertritt. Für die Landesregierung stellt sich mithin die o.g. Frage nicht, da sie keinen Einfluss auf die Wahlen des Landesintegrationsrates nimmt. Der Landesintegrationsrat tritt für die kulturelle, soziale, rechtliche und politische Gleichstellung der im Land lebenden Migrantinnen und Migranten ein. Der Landesintegrationsrat nimmt seine Aufgaben frei und unbeeinflusst von der Landesregierung wahr.