LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5574 27.03.2019 Datum des Originals: 27.03.2019/Ausgegeben: 01.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2097 vom 21. Februar 2019 des Abgeordneten Gordan Dudas SPD Drucksache 17/5251 Wiedervorlage: Intensivtransporte per Hubschrauber in NRW – Wann kommt der Erlass? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bereits vor einem Jahr habe ich mich mit der Kleinen Anfrage 621 (Drs.: 17/1482) nach dem Bedarf und den Kapazitäten für Intensivtransporte per Hubscharuber in NRW informiert. Mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage (Drs.: 17/1634) hatte die Landesregierung damals darauf verwiesen, dass zum Bedarf noch keine aktuellen Zahlen vorliegen, aber eine entsprechende Erhebung bereits laufe. Die Kernträger, die Träger und die Betreiber der privaten Luftrettung waren demnach im November 2017 gebeten worden, die entsprechenden Datensätze zusammenzustellen, die Ergebnisse wurden bis Mitte vergangenen Jahres erwartet. Diese Ergebnisse sollten Grundlage für eine umfassende Bedarfsplanung für den Bereich der Luftrettung sein. Diese wiederum wurde damals als wesentlicher Bestandteil des in der Bearbeitung befindlichen Erlasses „Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst“ hervorgehoben. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2097 mit Schreiben vom 27. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Ziel der Luftrettungsbedarfsplanung ist die Feststellung der bedarfsgerechten Einsatzmittelvorhaltung in der Luftrettung. Hierfür gibt es keine bekannte, methodisch standardisierte Vorgehensweise. Die Bedarfsplanung und Bemessung der Luftrettungsmittel LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5574 2 erfolgt anhand ihrer gesetzlichen Aufgabe in Nordrhein-Westfalen als Ergänzung des Bodenrettungsdienstes. Hierzu war es erforderlich, die benötigten Datenpakete zunächst zu definieren. Die Luftrettungsbedarfsplanung ist insbesondere aufgrund der gegenseitigen Abhängigkeiten sowohl mit sektorenübergreifenden Versorgungsfragen (z.B. klinische Versorgungsstrukturen) wie auch mit dem bodengebundenen Rettungswesen (z.B. notärztliche Versorgung oder Interhospital- und Intensivtransporte) sehr komplex. Dies auch mit Blick auf die unterschiedlichen Planungsebenen und -zuständigkeiten für bodengebundenes Rettungswesen (Kreise und kreisfreie Städte) und Luftrettung (Land). 1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Erhebung der Datensätze für die Bedarfsplanung? Bei der Datenerhebung ist es im Rahmen der notwendigen Abfragen bei den Kernträgern der Luftrettung und den übrigen Trägern des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen wegen des Einbezugs wesentlicher Elemente des bodengebundenen Notarztdienstes zu Verzögerungen gekommen. Derzeit läuft noch die Auswertung der eingegangenen Daten. Anfang Mai 2019 soll die Auswertung vorliegen, auf welcher alle weiteren Fragestellungen und notwendigen Schritte aufbauen werden. 2. Ist die Bedarfsplanung bereits erfolgt? Die Bedarfsplanung erfolgt weitgehend auf Basis der Datenauswertung. Sie umfasst im Rahmen der Erlasserstellung auch noch ein umfängliches, gesetzlich vorgeschriebenes Beteiligungsverfahren (vgl. § 10 Absatz 1 Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen). 3. Wird der in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 621 angesprochene Zeitrahmen von der Landesregierung eingehalten? Ursprünglich waren die Ergebnisse der Datenabfrage für Mitte 2018 erwartet worden (siehe Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 621 – Drucksache 17/1634). Dieses Ziel war aufgrund der vorgenannten Gründe nicht erreichbar. Die notwendige besondere Sorgfalt geht ggf. mit einem entsprechend anzupassenden Zeitbedarf einher. Die Luftrettung ist in der Zwischenzeit über den weitergeltenden aktuellen Erlass und hierbei die öffentlich-rechtlichen und unternehmerbetriebenen Hubschrauber sichergestellt. Der Landesregierung liegen aktuell keine Hinweise vor, die eine Unterdeckung an Luftrettungsmitteln erkennen oder in naher Zukunft erwarten lassen. 4. Wann ist mit der Veröffentlichung des Erlasses zur „Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst“ zu rechnen? Die Landesregierung strebt eine Veröffentlichung des neuen Erlasses noch in 2019 an.