LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5584 27.03.2019 Datum des Originals: 27.03.2019/Ausgegeben: 01.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2117 vom 12. Februar 2019 der Abgeordneten Britta Altenkamp SPD Drucksache 17/5282 Wirft die Landesregierung die Planungen für die B477n OU Rommerskirchen mit der Wiederaufnahme ins Arbeitsprogramm 2019 über Bord? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat im Februar 2019 auf Druck der örtlichen Politik und der Bürgerinnen und Bürger, die vor Ort über 2600 Unterschriften für die Realisierung gesammelt haben, die B477n Ortsumgehung Rommerskirchen-Anstel-Frixheim-Butzheim-Eckum-Gill endlich in das Arbeitsprogramm zum Masterplan Straßenbau aufgenommen. In einem Artikel des Erft-Kuriers vom 9. Februar 2019 sowie auf der Facebook-Seite der örtlichen direkt gewählten Abgeordneten, posieren der zuständige Landesverkehrsminister und die Abgeordnete vor einer Karte mit der Überschrift „Planungsstart 2019“, die vorgibt, die Ortsumgehung B477n darzustellen. Der dargestellte Korridor für die Ortsumgehung lässt aufgrund seiner enormen Breite und mangelnden Präzision befürchten, dass die Planungen für die seit 2012 linienbestimmte und bis 2017 weitergeplante Ortsumgehung nicht mehr gültig sind oder zumindest grundlegend geändert werden sollen. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2117 mit Schreiben vom 27. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Linienführung der OU Rommerskirchen im Zuge der B 477 ist 2012 vom Bundesverkehrsministerium genehmigt worden. Anschließend hatte die rot-grüne Landesregierung die Planung nicht wieder aufgenommen. Dies ist in den Antworten auf die Kleinen Anfragen 769, 872 und 1301 bereits dargelegt worden (Drucksache 17/2138, 17/2412, 17/3450). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5584 2 1. Entspricht die dargestellte Karte dem aktuellen Planungsstand des Landesbetriebs Straßen.NRW? Auf dem Foto ist erkennbar nur eine symbolische Darstellung der Ortsumgehung wiedergegeben. 2. Hat die Landesregierung seit 2017 keine Aktivitäten zur Planung der B477n mehr unternommen, so wie die Überschrift der dargestellten Karte suggeriert? In den Antworten auf die Kleinen Anfragen 769, 872 und 1301 (vgl. Vorbemerkung) ist bereits dargelegt worden, dass die Vorgängerregierung eine Weiterführung der Planung für 2023 vorgesehen hatte. Entsprechend dem Arbeitsprogramm 2019 zur Umsetzung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen sieht die Landesregierung einen Planungsstart für die Vorentwurfsplanung in 2019 vor. 3. In welcher Form wirken sich die im Arbeitsprogramm enthaltenen Maßnahmen auf die bereits seit 2012 festgelegte Linienbestimmung aus? Vorbehaltlich der ausstehenden Überprüfung der vorhanden naturschutzfachlichen Planungen (vgl. die Antworten auf die Kleinen Anfragen 769, 872 und 1301) wird die Linienführung beibehalten. 4. Bleibt es bei dem kommunizierten Baubeginn der B477n im Jahr 2023? Bei einem reibungslosen Planungs- und Planfeststellungsverlauf erscheint der kommunizierte Baubeginn für die B477n realistisch. 5. Wann wird Minister Wüst – entsprechend seiner schriftlichen Zusage vom Juli 2018 – die gesammelten Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger für den Bau der B477n persönlich entgegennehmen? Ich freue mich über die Unterstützung der Bürgerschaft für die von der Landesregierung wieder aufgenommene Planung der B477n. Eine Einladung wird in absehbarer Zeit ausgesprochen werden. Das Ministerium befindet sich in Abstimmung mit dem Büro des Bürgermeisters. Ein Termin kann voraussichtlich noch vor der Sommerpause stattfinden.