LANDTAG NORDRHEIN
-
WESTFALEN
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. Wahlperiode
Drucksache
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27.03.2019
Datum des Originals:
25.03.2019
/Ausgegeben:
01.04.2019
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein
-
Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des
Landtags Nordrhein
-
Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884
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2439, zu beziehen. Der
kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet
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Angebot des Landtags Nordrhein
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Westfalen unter
www.landtag.nrw.de
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage
2090 vom 21. Februar 2019
des Abgeordneten Wolfgang Jörg SPD
Drucksache
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5226
Zwischenbilanz der EU
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Förderung für die
Stadt
Hagen
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Die Kohäsionspolitik der Europäischen Union stellt in der Förderperiode 2014 bis 2020 eine
wesentliche Grundlage für die Strukturförderung in Nordrhein
-
Westfalen dar.
Auch die Stadt Hagen profitiert
von dieser Förderpolitik.
Die von der EU bereitgestellten Finanzmittel werden auf Grundlage der von
der EU
-
Kommis-
sion genehmigten o
perationellen Programme zur Verfügung gestellt. Auf diesem Weg werden
zahlreiche Projekte und Maßnahmen unterstützt.
Der Minister für Bundes
-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales
hat die
Kleine Anfrage 2090 mit Schreiben vom 25. März 2019 namens der Landesregierung im Ein-
vernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister
für
Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und
Soziales, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und der Ministerin
für Umwelt, Landwirtschaft, Natur
-
und Verbraucherschutz beantwortet
.
V
orbemerkung der Landesregierung
Die Europäische Union bietet mit ihrem Instrument der Europäischen Struktur
-
und Investiti-
onsfonds (ESIF) den Rahmen für eine große Anzahl von Maßnahmen und Programmen, die
Wachstum und Beschäftigung, sozialen Zusamme
nhalt und die grenzüberschreitende Koope-
ration fördern. Damit unterstützt sie die Schaffung von Arbeitsplätzen, Wettbewerbsfähigkeit,
Wirtschaftswachstum, Verbesserung der Lebensqualität und nachhaltige Entwicklung. Insge-
samt erhält Nordrhein
-
Westfalen in
der laufenden EU
-
Förderperiode bis 2020 2,4
Milliarden
Euro Finanzmittel aus den ESIF. Die Zuteilung aus den verschiedenen Fonds beträgt 1,2
Mil-
liarden Euro aus dem EFRE, 627
Millionen Euro aus dem ESF und 618
Millionen Euro aus
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dem ELER. Zudem ist Nordrhe
in
-
Westfalen an der Durchführung von Programmen der Euro-
päischen Territorialen Zusammenarbeit beteiligt.
Die Landesregierung Nordrhein
-
Westfalen strebt mit der Ausrichtung der EU
-
Förderpolitik an,
alle Regionen des Landes möglichst nach ihren spezifischen
Bedürfnissen und Potentialen zu
fördern. Aus den Vorgaben der europäischen Verordnungen und den damit übereinstimmen-
den inhaltlichen Zielen der Landesregierung ergeben sich die Themen und Schwerpunkte der
Förderung in Nordrhein
-
Westfalen. In der Regel wer
den die Projekte der Fonds über Wettbe-
werbe oder Projektaufrufe ausgewählt. Hierbei empfiehlt ein unabhängiges Gutachtergremium
die besten Projekte zur Förderung. Beim ELER sind die Förderbedingungen und
-
vorausset-
zungen in spezifischen Richtlinien festgel
egt. Die Vorhabenauswahl erfolgt zusätzlich anhand
von Auswahlkriterien.
Die aktuelle Förderperiode hat am 1.
Januar 2014 begonnen. Durch die späte Verabschiedung
der Verordnungen zu den einzelnen Fonds und ihren nachgelagerten Rechtsakten hat sich
der Pr
ogrammstart EU
-
weit verzögert. Des Weiteren liegt es in der Natur des Förderzyklus,
dass der Großteil der Bewilligungen und ein substantieller Anstieg der Auszahlungen erst in
der Mitte bis zum Ende einer Förderperiode erfolgen. Daher werden die dargestell
ten Mittel in
Bewilligungen, d.h. bereits schon in Projekten bzw. Vorhaben gebundene Mittel, und Auszah-
lungen
-
die derzeit noch geringer sind
-
angegeben (Stichtag ist der 31. Juli 2018). Beim ELER
liegt aus technischen Gründen der Auszahlungsstichtag im
Oktober, die Bewilligungen stellen
die noch offenen Bewilligungen zum Stichtag 31.Juli 2018 dar.
Nordrhein
-
Westfalen ist an vier Programmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit
beteiligt. Dies sind:
o
die grenzüberschreitenden Programme INTERREG
V
A Deutschland
-
Nederland (das
gesamte deutsch
-
niederländische Grenzgebiet) und INTERREG
V
A Euregio Maas
-
Rhein (nordrhein
-
westfälisch
-
niederländisch
-
belgisches Grenzgebiet);
o
das transnationale Programm INTERREG
V
B Nordwest Europa;
o
das interregionale Progr
amm INTERREG Europe.
Für INTERREG ist eine Darstellung nach Städten und Gemeinden schwierig umzusetzen, da
die Datenerfassung analog zu den Vorgaben der EU
-
Verordnungen ausschließlich auf NUTS
-
3
-
Ebene (Kreise und kreisfreie Städte) erfolgt. Darüber hinaus
ist zu beachten, dass die För-
dermittel in INTERREG
-
Projekten vom Zuwendungsempfänger zum Teil an Letztempfänger
weitergeleitet werden. Bei diesen federführenden Partnern werden bestimmte Gemeinkosten
des Projektes abgebildet (Projektverwaltung,
-
prüfung,
Projektkoordination und Öffentlich-
keitsarbeit). Der Nutzen der INTERREG
-
Projekte kommt im Regelfall dem gesamten Pro-
grammraum zugute.
1.
In welchem Umfang sind EU
-
Mittel aus den Strukturfonds für die Stadt Hagen in der
Förderperiode 2014 bis 2020 bisher
gewährt worden (bitte detailliert für EFRE, ESF
und ELER darstellen)?
Insgesamt hat
die Stadt Hagen
i
n der laufenden Förderperiode rund
3,65
Mio. Euro EU
-
Mittel
(Auszahlungen) aus den Europäischen Struktur
-
und Investitionsfonds erhalten, rund 5,96 Mio.
E
uro betragen die Bewilligungen. Für die einzelnen Fonds lauten die Zahlen wie folgt:
EFRE:
In der laufenden Förderperiode sind
in
Hagen
bisher insgesamt 1.540.864,34 Euro an
EU
-
Mitteln bewilligt und 496.241,65 Euro an EU
-
Mitteln ausgezahlt worden.
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ESF:
In der laufenden Förderperiode sind
in
Hagen
bisher insgesamt 4.069.921,59 Euro an
EU
-
Mitteln bewilligt und 2.917.717,49 Euro an EU
-
Mitteln ausgezahlt worden.
ELER:
In der laufenden Förderperiode sind
in
Hagen
bisher insgesamt 345.857,56 Euro an
EU
-
Mittel
n bewilligt und 239.237,28 Euro an EU
-
Mitteln ausgezahlt worden.
2.
Welche Projekte bzw. Maßnahmen in Hagen wurden bisher in der laufenden Förder-
periode in welcher Höhe gefördert (bitte detailliert für EFRE, ESF und ELER darstel-
len)?
Für den EFRE als au
ch für den ESF können detaillierte Listen der Begünstigten und der ihnen
bewilligten EU
-
Mittel im Internet abgerufen werden
(mit der Annahme der Förderung haben
sich alle Begünstigten damit einverstanden erklärt, in dieser Liste zu erscheinen)
:
EFRE:
https://www.efre.nrw.de/daten
-
fakten/liste
-
der
-
vorhaben/
ESF:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/esf_liste_der_vorhaben.xlsx
Die Maßnahmenübersicht für den ELER entnehmen Sie bitte
Anlage 1
.
3.
Wie viele Anträge wurden bisher aus Hagen für die unterschiedlichen Pro-
gramme/Wettbewerbe in der lau
fenden Förderperiode gestellt, bewilligt oder abge-
lehnt? (Bitte detailliert für EFRE, ESF und ELER darstellen.)
Die bewilligten Projekte bzw. Vorhaben und damit verbundene Anträge für EFRE, ESF und
ELER für
Hagen
können der Antwort auf die vorhergehende F
rage entnommen werden.
Für alle Fonds gilt, dass nur Förderanträge, bei denen die Fördervoraussetzungen erfüllt wer-
den, auch eine entsprechende Förderung erhalten können. Einzelheiten zu abgelehnten An-
trägen werden zwar erfasst, jedoch nicht veröffentlich
t. Außerdem ist der Arbeitsaufwand zur
Darstellung abgelehnter Projekte sowohl für den EFRE als auch für den ESF sehr hoch und
damit in der Kürze der Zeit nicht leistbar. Beim ELER werden abgelehnte Anträge nicht erfasst.
4.
Auch Europäische Territoriale
Zusammenarbeit (ETZ) ist ein wichtiges Ziel der EU
-
Kohäsionspolitik. In welchem Umfang sind EU
-
Mittel aus dem INTERREG
-
Pro-
gramm nach Hagen geflossen?
In der aktuellen Förderphase 2014
-
2020 wurden bis Dezember 2018 folgende EFRE
-
Fördermittel für INTERREG
Projektpartner in der Stadt Hagen bewilligt:
INTERREG V A
-
Deutschland/Nederland
219.500,00 Euro.
Alle Projekte, die im Rahmen von INTERREG gefördert werden, sind Kooperations
-
bzw. Ver-
bundprojekte. Die Projektkonsortien bestehen aus Partnern mit Sitz
in den teilnehmenden
Staaten. Die Federführung für die Projekte wird durch einen Projektpartner übernommen, der
für die ordnungsgemäße Beantragung und Durchführung des Gesamtprojektes verantwortlich
ist. Projektanträge können nur berücksichtigt werden, wen
n der Großteil der Projektpartner
einen Sitz im Programmgebiet hat. Die Programmgremien spiegeln den grenzüberschreiten-
den bzw. transnationalen/interregionalen Charakter der Programme wider und entscheiden
einstimmig über die Annahme bzw. Ablehnung von Pro
jekten.
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5.
Von welchen weiteren EU
-
Fördermitteln profitiert die Stadt Hagen noch? Bitte nach
Summe und Fördertopf auflisten.
Die Europäische Union stellt neben den Europäischen Struktur
-
und Investitionsfonds viele
weitere Förderinstrumente zur Verfügung, die auf unterschiedliche Weise in den Mitgliedstaa-
ten und ihren Regionen umgesetzt werden. Einige werden dabei nur landesweit
erfasst oder
sind nicht mit vertretbarem Aufwand innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur
Verfügung stehenden Zeit kommunalscharf aufschlüsselbar, dazu gehören u.
a. die Pro-
gramme Horizon2020, CIP, COSME, Erasmus, die Connecting Europe Fac
ility sowie der
Fonds für die Innere Sicherheit.
Kommunalscharf und in der Kürze der Zeit darstellbar sind die Zuweisung aus den Mitteln des
Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), des Asyl
-
, Migrations
-
und Integ-
rationsfonds (AMIF) und
des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Per-
sonen (EHAP). Beim AMIF sind von der kommunalscharfen Darstellung Mittel ausgenommen,
welche im Rahmen des Resettlements und humanitären Aufnahmeverfahren zur Verfügung
gestellt werden un
d zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht kommunalscharf dargestellt werden
können.
Aus dem EHAP wurden in der Stadt Hagen 601.508,44 Euro bewilligt. Hiervon sind bereits
392.531,87 Euro (Stand 21.11.2018) ausgezahlt.
Für den AMIF liegen für die Stadt Hagen k
eine Erkenntnisse vom Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge als EU
-
zuständiger Bewilligungsbehörde für die Förderanträge vor.
Aus dem EGFL
erhielt
die Stadt Hagen
insgesamt Fördermittel in Höhe von 2.554.137,75
Euro.
Die Darstellung der Projekte bzw.
Maßnahmen aus EGFL und EHAP sind in der
Anlage 2
aufgeschlüsselt.
KA 2090 - Hagen
Anlage 2: weitere EU-Fördermittel
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21.02.2019
Datum des Originals: 21.02.2019/Ausgegeben: 21.02.2019
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ind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des
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ngebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter
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Kleine Anfrage
2090
des Abgeordneten Wolfgang Jörg SPD
Zwischenbilanz der EU-Förderung für die Stadt Hagen
Die Kohäsionspolitik der Europäischen Union stellt in der Förderperiode 2014 bis
2020 eine
wesentliche Grundlage für die Strukturförderung in Nordrhein-Westfalen dar.
Auch die Stadt Hagen profitiert von dieser Förderpolitik.
Die von der EU bereitgestellten Finanzmittel werden auf Grundlage der von
der EU-
Kommission genehmigten operationellen Programme zur Verfügung gestellt. Auf
diesem Weg
werden zahlreiche Projekte und Maßnahmen unterstützt.
Deshalb frage ich die Landesregierung:
1.
In welchem Umfang sind EU-Mittel aus den Strukturfonds für die Stadt Hagen
in der
Förderperiode 2014 bis 2020 bisher gewährt worden (bitte detailliert für EFRE,
ESF und
ELER darstellen)?
2.
Welche Projekte bzw. Maßnahmen in Hagen wurden bisher in der laufenden
Förderperiode in welcher Höhe gefördert (bitte detailliert für EFRE
, ESF und ELER
darstellen)?
3.
Wie viele Anträge wurden bisher aus Hagen für die unterschiedlichen Programme
/
Wettbewerbe in der laufenden Förderperiode gestellt, bewilligt oder abgeleh
nt? (Bitte
detailliert für EFRE, ESF und ELER darstellen.)
4.
Auch Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) ist ein wichtiges Ziel der EU-
Kohäsionspolitik. In welchem Umfang sind EU-Mittel aus dem INTERREG-
Programm
nach Hagen geflossen?
5.
Von welchen weiteren EU-Fördermitteln profitiert die Stadt Hagen noc
h? Bitte nach
Summe und Fördertopf auflisten.
Wolfgang Jörg