LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5598 29.03.2019 Datum des Originals: 28.03.2019/Ausgegeben: 03.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2108 vom 22. Februar 2019 des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/5272 Ist die Schulsozialarbeit kein Thema für das Familienministerium? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In dieser Legislaturperiode wurden drei Anträge zum Thema Schulsozialarbeit im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend behandelt. Die Ausschussprotokolle verzeichnen zu keinem Zeitpunkt Debattenbeiträge zum Themenkomplex Schulsozialarbeit seitens des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration. Das vermag deshalb besonders zu überraschen, weil zahlreiche Praktiker die Schulsozialarbeit als originäres Arbeitsfeld der Jugendhilfe betrachten und daher erwarten, dass sich das dafür zuständige Fachressort in politisch geführte Debatten um diesen Themenbereich aktiv einbringt. In der 30. Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend hat die CDU-Fraktion verlauten lasse, es gäbe auf Staatssekretärsebene eine Arbeitsgruppe zum Thema Schulsozialarbeit, die ein Konzept erarbeiten würde. Das Ministerium hat dem in der Sitzung nicht widersprochen. Die SPD-Fraktion wiederum hat die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für die Schulsozialarbeit beantragt und dafür Eckpunkte vorgeschlagen: die Festlegung klarer Verantwortlichkeiten im Finanzierungssystem; eine auskömmliche Finanzierung; einheitliche Qualitätsstandards; ein verbindlicher Betreuungsschlüssel, der durch einen Sozialindex konkretisiert wird; gesicherte Beschäftigungsverhältnisse für Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter mit Aufstiegsmöglichkeiten; die Prüfung, ob eine Sozialarbeiterin oder einen Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen oder ähnliche in der Jugendhilfe angesiedelte Berufe, Leitungsfunktionen als stellvertretende Schulleitende übernehmen können; die Prüfung, ob Grundschulen zu Familienzentren ausgebaut werden können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5598 2 Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 2108 mit Schreiben vom 28. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Schulsozialarbeit ist an der Schnittstelle zwischen Schule, Jugendhilfe und sozialer Arbeit angesiedelt. Eine originäre gesetzliche Verankerung der Schulsozialarbeit findet sich in Nordrhein-Westfalen nicht. Die unterschiedlichen Verantwortungen und Zuständigkeiten führen gelegentlich zu Debatten über eine mögliche neue Organisationsform der Schulsozialarbeit. Um dieses wichtige Thema in seiner Vielfalt und Komplexität zu bearbeiten, wurde eine Arbeitsgruppe des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB), des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) sowie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hierzu eingerichtet. 1. Wer gehört der Arbeitsgruppe „Schulsozialarbeit“ der Landesregierung an? 2. Welchen konkreten Arbeitsauftrag hat die Arbeitsgruppe „Schulsozialarbeit“ der Landesregierung? 3. Welchen Zeitplan hat sich die Arbeitsgruppe „Schulsozialarbeit“ der Landesregierung gegeben? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Auftrag der jeweiligen Staatssekretäre beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe auf Ebene der zuständigen Abteilungsleitungen und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MSB, des MKFFI und des MAGS mit Fragen rund um die Zuständigkeiten und Perspektiven der Schulsozialarbeit. Erste Zwischenergebnisse sollen in den kommenden Monaten erreicht werden. 4. Welche der oben genannten Eckpunkte lehnt das Familienministerium ab? Das MKFFI lehnt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen der in den Vorbemerkungen der Kleinen Anfrage 2108 aufgeführten Eckpunkte ab. Gegenstand ist die Erarbeitung eines Landeskonzepts Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen. Die Verständigung über die genannten Eckpunkte ist Gegenstand der Erörterungen der Ressorts MSB, MKFFI und MAGS zur Erarbeitung eines Landeskonzepts Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen. 5. Welche Veränderungsbedarfe sieht das Familienministerium aus Jugendhilfesicht bei einer Neuordnung der Schulsozialarbeit? Das MKFFI sieht die Notwendigkeit, perspektivisch die unterschiedlichen Ansätze und Konzepte von Schulsozialarbeit orientiert an den Bedarfslagen von Kindern, Jugendlichen und Familien aufeinander abzustimmen und die Kooperation von Jugendhilfe und Schule auch im Arbeitsfeld Schulsozialarbeit sachorientiert zu optimieren.