LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5600 29.03.2019 Datum des Originals: 28.03.2019/Ausgegeben: 03.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2128 vom 6. März 2019 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/5325 Moscheen in NRW im Fokus des Verfassungsschutzes Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Antwort der Landesregierung auf die kleiner Anfrage der Abgeordneten Gabriele Walger- Demolsky „Hass in der Moschee – Wie radikale Imame Stimmung machen – das ZDF deckt auf“1 hat ergeben, dass aktuell 109 Moscheen in Nordrhein-Westfalen beobachtet werden. Diese verteilen sich wie folgt: Salafismus: 70; Kalifatsstaat: 6; Muslimbruderschaft: 11, wobei 3 davon zugleich salafistisch sind; schiitisch extremistisch: 18; Türkische Hizbullah: 3; Ismael Aga Cemaati: 1. Gemäß Verfassungsschutzbericht werden zudem folgende Organisationen/ Gruppierungen in NRW generell vom Verfassungsschutz NRW beobachtet: Extremisischer Salafismus, Ülkücü-Bewegung (Graue Wölfe), Revolutionäre Volksbefreiungspartei (DHKP-C), PKK, Hamas, Hizb Allah, Hizp ut-Tahrir, Türkische Hizbullah, Kalifenstaat, Muslimbruderschaft (IGD), Mili Görüs-Bewegung, Islamistische nordkaukasische Szene und die Furkan-Gemeinschaft. Betrachtet man die bisherigen Partner der Landesregierung bis 2017 bei der Zusammenarbeit mit dem organisierten Islam, finden sich auch hier kritische Verbindungen zu im Verfassungsschutzbericht genannten Organisationen. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2128 mit Schreiben vom 28. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet. 1 Vgl. Lt. Drs. 17/5106 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5600 2 1. Wie viele Moscheen gibt es in Nordrhein-Westfalen insgesamt? Zur Beantwortung wird auf die Ausführungen unter Ziffer 3.6 aus dem Lagebild Salafismus, Vorlage 17/1444 verwiesen 2. Gemäß Aussage der Landesregierung werden aktuell in Nordrhein-Westfalen 109 Moscheen durch den Verfassungsschutz beobachtet. Um welche Moscheen handelt es sich dabei? 3. Welche Moscheen in Nordrhein-Westfalen sind aktuell durch den Verfassungsschutz als „Prüffall“ klassifiziert? 4. Welche Moscheen in Nordrhein-Westfalen sind aktuell durch den Verfassungsschutz als „Verdachtsfall“ klassifiziert? Zur Beantwortung der Fragen 2. bis 4. wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 1949, Drucksache 17/5106 und die Kleine Anfrage 2074, Drucksache 17/5453 sowie den schriftlichen Bericht der Landesregierung zu Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Innenausschusses am 14.03.2019, Vorlage 17/1816 verwiesen.