LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5603 29.03.2019 Datum des Originals: 28.03.2019/Ausgegeben: 03.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2094 vom 21. Februar 2019 der Abgeordneten Matthi Bolte-Richter und Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5237 Umgang mit Spionage-Vorwürfen gegen Huawei Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gegen den chinesischen Telekommunikationskonzern Huawei richten sich derzeit massive Spionagevorwürfe. Diverse Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden weltweit warnen inzwischen vor verschiedenen Produkten und Bauteilen des Herstellers. Gleichzeitig spielt Huawei eine bedeutende Rolle beim Aufbau der 5G-Infrastruktur in Deutschland. Außerdem beteiligt sich das Unternehmen an verschiedenen Projekten, etwa in Duisburg zum Thema „Smart City“. Die Stadt Duisburg und Huawei, aber auch weitere Projektpartner wie die Universität Duisburg-Essen, haben hierzu im vergangenen Jahr eine offizielle Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2094 mit Schreiben vom 28. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Bei welchen konkreten Projekten kooperiert Huawei mit öffentlichen Stellen des Landes NRW? (bitte einzeln aufführen und aufgliedern nach Projektzeitraum und allen weiteren beteiligten Projektpartnern) 4. Welche Projekte unter Beteiligung des Huawei-Konzerns bzw. unter Nutzung seiner Produkte hat die Landesregierung aufgrund der aktuell diskutierten Sicherheitsbedenken überprüft, beschränkt oder eingestellt? Die Fragen 1 und 4 werden zusammen beantwortet. Im Justizressort eingesetzte Huawei-Geräte (WLAN-Hotspot LTE) werden nach dem in der Landesverwaltung in NRW bewährten System der mobilen Telearbeit genutzt. Die eingesetzten WLAN-Hotspots LTE sind nicht direkt mit dem Landesverwaltungsnetz LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5603 2 verbunden. Weder wurden Kooperationen eingegangen noch wurden Projekte unter Beteiligung des Huawei-Konzerns durchgeführt. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Bedrohung durch einzelne Produkte oder Bauteile von Huawei beim Aufbau der 5G-Infrastruktur? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Bedrohung der IT-Sicherheit in NRW durch einzelne Produkte oder Bauteile von Huawei insgesamt? Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Beurteilung der Sicherheit von Netzwerktechnik und 5G-Infrastrukturen ist in erster Linie Aufgabe der Netzbetreiber und der zuständigen Sicherheitsbehörden. Als die nationale Cybersicherheitsbehörde steht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach eigener Aussage regelmäßig in einem engen technischen Austausch mit einer Vielzahl internationaler Hersteller von Informations- und Kommunikationstechnik, deren Produkten eine hohe Relevanz in deutschen IT-Infrastrukturen von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zukommt. Das grundsätzlich bestehende Risiko, dass ausländische Anbieter ihre Beteiligung missbräuchlich einsetzen könnten, soll durch strenge Regeln für alle Hersteller eingedämmt werden. 5. Mit welcher Begründung sieht die Landesregierung welche Anbieter von 5G- Infrastruktur weniger kritisch als Huawei? Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung einzelne Anbieter öffentlich zu bewerten. Generell müssen Betreiber Kritischer Infrastrukturen gemäß dem IT-Sicherheitsgesetz ihre Vorkehrungen nach Stand der Technik zur Vermeidung von Störungen gegenüber dem BSI nachweisen. Darüber hinaus überarbeitet die Bundesnetzagentur derzeit die Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sowie für die Verarbeitung personenbezogener Daten und hat hierzu am 7. März 2019 „Eckpunkte zusätzlicher Sicherheitsanforderungen für Telekommunikationsnetze“ veröffentlicht. Insbesondere für Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial sollen Sicherheitsanforderungen spezifiziert werden, die bei der Festlegung von angemessenen technischen Vorkehrungen oder sonstigen Maßnahmen zu beachten sein werden. Um konkrete Anforderungen auch auf Gesetzesebene abzusichern, plant die Bundesregierung nach Auskunft des BMWi darüber hinaus eine Änderung des § 109 des Telekommunikationsgesetzes im Rahmen der laufenden großen Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Dabei soll eindeutig geregelt werden, dass die Betreiber die Einhaltung des Sicherheitskatalogs nachzuweisen haben. Auch Zertifizierungspflichten sollen auf gesetzlicher Ebene verankert werden.