LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5611 01.04.2019 Datum des Originals: 01.04.2019/Ausgegeben: 04.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2132 vom 11. März 2019 des Abgeordneten Andreas Keith AfD Drucksache 17/5343 Erhalt von Schweinezuchten Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „Die Zahl der deutschen Schweinebauern schrumpft. Nach Angaben der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) überlegt fast ein Drittel der Schweinemäster, innerhalb der kommenden zehn Jahre aufzugeben. In Nordrhein-Westfalen ist die Anzahl der Betriebe in den vergangenen fünf Jahren nach Angaben des statistischen Landesamtes bereits um über zehn Prozent zurückgegangen.“1 Als größte Ursache für den Rückgang der Tierbetriebe, sei laut ISN, dass keine Verlässlichkeit mehr seitens des Gesetzgebers bestehe. Immer wieder würden neue Regularien geschaffen oder alte aufgehoben, sodass insbesondere kleinere Betriebe vor immer größeren Problemen stünden. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2132 mit Schreiben vom 1. April 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Laut dem statistischen Landesamt gab es in den vergangenen fünf Jahren einen Rückgang von zehn Prozent an Schweinezuchtbetrieben. Inwieweit sind der Landesregierung die Gründe für den Rückgang der Schweinezuchtbetriebe bekannt? Die Schweinehaltung in NRW unterliegt dem allgemeinen Trend in Deutschland und den entwickelten westlichen Volkswirtschaften. Die Anzahl der Betriebe geht zurück, während die Betriebsgröße zunimmt. Die Gründe werden durch die amtliche 1 https://www.wp.de/region/sauer-und-siegerland/immer-mehr-schweinebauern-geben-aufid 216534585.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5611 2 Agrarstatistik nicht erfasst. Sie sind vielfältig und ergeben sich aus einem komplexen Zusammenspiel u.a. von betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten unter den gegebenen Marktbedingungen, technischem Fortschritt sowie sich ändernden Sozialstrukturen und rechtlichen Anforderungen. 2. Ein Landwirt eines mittelgroßen Hofes würde sich wünschen, dass es einheitliche Standards innerhalb Europas gäbe.2 Inwieweit möchte sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass es künftig einheitliche Standards bezüglich Regularien und Kennzeichnungen (z.B. woher stammt das Fleisch; unter welchen Bedingungen wurden die Tiere gehalten) auf europäischer Ebene gibt? Die Landwirtschaft und Haltung von Nutztieren ist ein Bereich, in dem die Harmonisierung geltender Rechtsordnungen in den Mitgliedstaaten durch die Europäische Union umgesetzt ist. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass für die Nutztierhaltung innerhalb Europas grundsätzlich einheitliche Standards gelten. Zudem ist das Handeln der Landesregierung darauf ausgerichtet, Vorgaben des Bundes und der Europäischen Union eins zu eins umzusetzen. Hinsichtlich der Fleischkennzeichnung setzt sich die Landesregierung dafür ein, die parallele Einführung einer staatlichen Tierwohlkennzeichnung und eines Tierwohllabels des Lebensmitteleinzelhandels zu einer Initiative zusammenzuführen. Damit soll über eine bessere Verbraucherinformation die Grundlage geschaffen werden, die mit mehr Tierwohl verbundenen höheren Aufwendungen am Markt zu kompensieren. 3. Was möchte die Landesregierung fortan unternehmen, damit ein weiterer Rückgang an Schweinezuchtbetrieben in Nordrhein-Westfalen verhindert wird? Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, sind die Gründe für den Strukturwandel vielfältig und komplex. Dementsprechend analysiert die Landesregierung die Herausforderungen der Nutztierhaltung fachübergreifend. 4. Welche Förderprogramme sieht die Landesregierung für die Unterstützung von Landwirten bei der Umsetzung neuer Regularien vor? Zur Anpassung der Nutztierhaltung an neue gesellschaftliche und rechtliche Anforderungen steht den Betrieben eine Reihe von Förderprogrammen zur Verfügung. Zu nennen sind u.a. die Investitionsförderung mit den Programmen zur Agrarinvestitionsförderung, Diversifizierung und Emissionsminderung; die Förderung des Ökologischen Landbaus und der Agrarumweltund Tierschutzmaßnahmen; die Bildungs- und Beratungsförderung sowie die Absatzförderung und die Förderung zur Marktstrukturverbesserung. Details zu den Inhalten und Voraussetzungen der jeweiligen Förderprogramme sind im Internet unter https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/index.htm und https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderprogramme/ beschrieben.