LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5640 02.04.2019 Datum des Originals: 02.04.2019/Ausgegeben: 05.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2136 vom 12. März 2019 des Abgeordneten Carsten Löcker SPD Drucksache 17/5349 Landesförderung „Zusammenarbeit im Quartier - Kinder stärken - Zukunft sichern“ Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen fördert mit dem Aktionsprogramm „Zusammenarbeit im Quartier - Kinder stärken - Zukunft sichern“ Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien, bei denen schlechte Zukunftsperspektiven und zumeist große Armut bestehen. Jährlich stehen dafür acht Millionen Euro zur Verfügung. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2136 mit Schreiben vom 2. April 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Können für 2019 noch Anträge eingereicht werden? Nein, es können keine Anträge mehr eingereicht werden. Der Programmaufruf wurde zum 28. Februar 2019 geschlossen. Nach dem 1. März 2019 eingegangene Förderanträge können deshalb nicht mehr berücksichtigt werden. 2. Wurden bereits alle Fördergelder abgerufen oder gibt es noch Kapazitäten? Der Programmaufruf „Zusammen im Quartier - Kinder stärken - Zukunft sichern“ war sehr erfolgreich. Rund 150 Anträge auf Projektförderung sind eingegangen. Die bereitgestellten Fördermittel der Jahre 2018 bis 2020 werden dafür in voller Höhe eingesetzt, weitere Kapazitäten sind nicht vorhanden. Das Abrufen von Fördergeldern erfolgt laufend über das ganze Jahr. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5640 2 3. Ist das Programm überzeichnet? Es liegt eine planerische Überzeichnung vor, um die Mittel des Aufrufs optimal auszuschöpfen. Projektanträge, die bis zum 28. Februar 2019 eingegangen sind, können bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen mit einer Förderzusage rechnen. Aufgrund der kompletten Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel wurde der Aufruf zum 28. Februar 2019 geschlossen.