LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5641 02.04.2019 Datum des Originals: 02.04.2019/Ausgegeben: 05.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2135 vom 12. März 2019 des Abgeordneten Stefan Zimkeit SPD Drucksache 17/5348 Wie kann die Geburtsstation im St. Vinzenz-Hospital in Dinslaken geöffnet bleiben? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den örtlichen Tageszeitungen wurde berichtet, dass es beabsichtigt sei, die Perinatalstation (Frühchenstation) des St. Vinzenz-Hospital in Dinslaken in 2019 zu schließen. Als Gründe werden eine schlechte Kosten- und Ertragslage, sinkende Geburtenzahlen und eine schwieriger werdende Personalgewinnung genannt. Minister Laumann hatte bei seinem Dinslaken-Besuch im April 2018 laut NRZ versprochen, „sich um die Situation am St. Vinzenz-Hospital zu kümmern.“ Bei den 4 Plätzen handelt es sich um voll ausgestattete und erkannte Intensivpflegeplätze mit der Möglichkeit der Beatmung einschließlich moderner Beatmungsformen wie z. B. die Hochfrequenzoszillation. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2135 mit Schreiben vom 2. April 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Perinatalstation am St. Vinzenz-Hospital in Dinslaken war bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage 1206 vom 13. Juni 2018 (Antwort der Landesregierung: Drucksache 17/3250 vom 25. Juli 2018). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5641 2 1. Steht der Minister noch zu seiner Zusage die Perinatalstation in Dinslaken zu erhalten? Im Rahmen von regionalen Planungsverfahren werden grundsätzlich keine Zusagen in Bezug auf einzelne Krankenhäuser gemacht. Dies galt, wie bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage 1206 dargelegt, auch für das Verfahren zur Ausweisung von Perinatalzentren im Regierungsbezirk Düsseldorf (siehe Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 1206 - Drucksache 17/3250). 2. Welche konkreten Unterstützungsmöglichkeiten kann die Landesregierung der Leitung des St. Vinzenz-Hospitals in Dinslaken anbieten, damit die Abteilung Perinatalstation weiter-betrieben werden kann? Von einer Schließung des Perinatalzentrums und der Geburtshilfe am St. Vinzenz-Hospital in Dinslaken ist der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nichts bekannt. Das regionale Planungsverfahren zur Ausweisung der Perinatalzentren im Regierungsbezirk Düsseldorf wurde mit bestandskräftigen Fest-stellungsbescheiden vom 31. Januar 2019 abgeschlossen. Das St. Vinzenz-Hospital Dinslaken und das Marien-Hospital Wesel wurden antragsgemäß als ein gemeinsames Perinatalzentrum, Level 2 in Kooperation (Kreis Wesel) ausgewiesen. Auch die in Rede stehenden vier Kinderintensivbetten sind in dem aktuellen Feststellungsbescheid ausgewiesen. Die Ausweisung von Geburtshilfen und Perinatalzentren erfolgt bei Einhaltung der Qualitätsrichtlinien grundsätzlich bedarfs-gerecht. 3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um Geburtsstationen auch in der Zukunft als Angebot eines umfassenden medizinischen Angebots zu sichern? 4. Mit welchen politischen Initiativen will die Landes-regierung die Finanzierung der Geburtshilfe auch für kleinere Krankenhäuser sicherstellen? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zur Unterstützung für den Erhalt von versorgungsrelevanten geburtshilflichen Versorgungsangeboten, insbesondere im ländlichen Raum, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im April 2018 beschlossen, die Geburtshilfe in die Sicherstellungsregelungen der basisversorgungsrelevanten Leistungen eines Krankenhauses aufzunehmen. Damit können gemäß § 136c Abs. 3 SGB V unter Voraussetzung bestimmter Qualitätsstandards Sicherstellungszuschläge für die Vorhaltung einer Fachabteilung für Geburtshilfe oder Gynäkologie und Geburtshilfe vereinbart werden. Eine flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe gilt als gefährdet, wenn durch die Schließung des betreffenden Krankenhauses in dünn besiedelten Gebieten Pkw-Fahrzeiten von mehr als 40 Minuten not-wendig sind, um bis zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus zu gelangen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5641 3 Auf Landesebene sei auf die Pauschalförderung des Landes hinge-wiesen, die jährlich den Krankenhäusern im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt wird. Die Pauschalförderung umfasst die Baupauschale sowie die Pauschale zur Wiederbeschaffung von Anlagegütern mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von unter 15 Jahren. Mit diesen Mitteln können die Krankenhäuser ihren investiven Aufgaben nachgehen und z.B. im Bereich der Geburtshilfe investieren. Neben finanziellen Fördermöglichkeiten für Krankenhäuser sind für die Gewinnung von ausreichend Personal im Kreißsaal attraktive Arbeits-bedingungen für die Hebammen und Ärztinnen sowie eine gute Betreuungssituation für die werdenden Mütter wichtig. Ob das Versorgungsmodell „Hebammengeleiteter Kreißsaal“ für Nordrhein-Westfalen als ein sicheres und gutes Modell zur Förderung der physiologischen Geburt sowie zur Verbesserung der Arbeitszufriedenheit von Hebammen und Entbindungspflegern dienen kann, wird derzeit in einer durch das Land geförderten Studie durch die Universitätsklinik Bonn untersucht. Die Ergebnisse werden im Sommer 2019 erwartet. Auch das im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) vorgesehene Programm zur Förderung der Vereinbarkeit Familie und Beruf mit der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsmöglichkeiten und besonderen Betreuungsbedarfen jenseits der üblichen Öffnungszeiten von Kitas wird ein Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Berufs-ausübung von Hebammen und Entbindungspfleger sein. Zur zukünftigen Verbesserung der Versorgungssituation in Nordrhein-Westfalen erarbeitet die Landesregierung derzeit den Entwurf eines neuen Krankenhausplans. Dazu wurde im Sommer letzten Jahres ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches im Sommer 2019 vorliegen soll. Das Gutachten wird die aktuelle Versorgungsstruktur erfassen. Dabei wird die regionale (partielle) Unter- und Überversorgung ermittelt und eine Prognose sowie Handlungsempfehlungen für die Krankenhaus-planung bis zum Jahr 2030 abgegeben. Das Gutachten wird in seinen Analysen auch die Geburtshilfe miteinbeziehen. 5. Wann ist mit einer Entscheidung bezüglich der Geburten-station in Dinslaken St. Vinzenz-Hospital zu rechnen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.