LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5647 02.04.2019 Datum des Originals: 02.04.2019/Ausgegeben: 08.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2124 vom 5. März 2019 des Abgeordneten Frank Sundermann SPD Drucksache 17/5315 Straßenbaumaßnahmen im Kreis Steinfurt Rund 175 Millionen Euro plant die Landesregierung im Jahr 2019 für den Erhalt von Straßen ein. Mit rund 47 Millionen Euro sollen unter anderem 21 Neu- und Ausbaumaßnahmen verwirklicht werden. Auch im Kreis Steinfurt existieren Landesstraßen, die erneuert, verlängert oder neugebaut werden müssten. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2124 mit Schreiben vom 2. April 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Ziel der Landesregierung ist es, die Qualität des Landesstraßennetzes zu verbessern. Die Vorgängerregierung hat 2011 mit ihrer Planungspriorisierung für zahlreiche Vorhaben des Landesstraßenbedarfsplans einen Planungsstopp erlassen und es versäumt, die Bau- und Planungskapazitäten des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen ausreichend auszubauen. Die neue Landesregierung holt dies kontinuierlich nach. Zunächst werden die Kapazitäten für die Planung und den Bau von Autobahnen und Bundesstraßen eingesetzt (vgl. Masterplan zur Planung der Vorhaben des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen mit zugehörigem Arbeitsprogramm, Vorlage 17/428). Weitere freiwerdende Kapazitäten werden sukzessiv genutzt, auch wieder mehr Landesstraßenvorhaben zu planen. Dies ist im Landestraßenplanungsprogramm (Vorlage 17/1385) dargelegt. Hier ist vorgesehen, die Vorhaben in 3 Schritten anzugehen. In Schritt 1 werden alle Projekte aufgeführt, die aktuell beplant werden. In Schritt 2 sind Maßnahmen enthalten, die planerisch möglichst noch in dieser Legislaturperiode begonnen werden sollen, sofern die Kapazitäten zur Verfügung stehen. Vorhaben des Schrittes 3 werden bei der nächsten Bedarfsplanfortschreibung überprüft. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5647 2 Für den Bau und die Erhaltung von Landesstraßen sind bereits ab 2018 erheblich mehr Finanzmittel für den Neu- und Ausbau sowie der Erhaltung von Landesstraßen als in der Vergangenheit bereitgestellt worden, die sukzessiv weiter erhöht werden sollen. So war z.B. der Ansatz für den Neubau von Projekten des Landesstraßenbedarfsplans (Titel 77713) von 32 Mio. € in 2017 auf 37 Mio. € in 2018 angehoben worden. Im Landeshaushalt 2019 werden hierfür 47 Mio. € bereitgestellt, eine erhebliche Steigerung gegenüber 2017 von 15 Mio. €. Der Ansatz für Erhaltungsmaßnahmen im Landeshaushalt 2018 (Titel 77711) war auf 160,85 Mio. € angehoben worden und lag um 33,35 Mio. € deutlich über dem des Jahres 2017 (127,5 Mio. €). Im Jahr 2019 beträgt der Ansatz für Erhaltungsmaßnahmen 175,0 Mio. € und liegt um 14,15 Mio. € über dem des Jahres 2018. Zudem werden alle im Landesstraßenhaushalt im laufenden jährlichen Haushaltsvollzug verfügbaren Finanzmittel in die Sanierung von Landesstraßen umgeschichtet. 1. In welchem Zustand befinden sich die Landesstraßen im Kreis Steinfurt? (Bitte jeweils für die Landesstraße angeben.) Der Fahrbahnzustand aller im Zuständigkeitsbereich des Landes liegenden Landesstraßen wird in regelmäßigen Abständen von ca. vier Jahren ermittelt. Die Vorgehensweise und die Bewertung richtet sich nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren, der sogenannten Zustandserfassung und -bewertung (ZEB). Die Gesamtauswertung der zuletzt durchgeführten ZEB aus dem Jahre 2015, u.a. mit detaillierten Angaben zum Zustand der Landesstraßen im Kreis Steinfurt, ist auf der Internetseite des Landesbetriebs Straßenbau veröffentlicht unter: https://www.strassen.nrw.de/files/oe/zeb/zustandsbericht_land_nrw_ver_1_0_0.pdf Zusammenfassend ist für den Kreis Steinfurt festzustellen, dass bei Betrachtung des Gebrauchswertes ein Anteil erhaltungswürdiger Abschnitte von 20 bis 30 % ausgewiesen ist. Bei Betrachtung des Substanzwertes wird ein Anteil erhaltungswürdiger Abschnitte von 40 bis 50 % ausgewiesen. 2. Welche Landesstraßen im Kreis Steinfurt bedürfen in den kommenden Jahren einer Erneuerung? (Bitte Abschnitt der Landstraße und Beschreibung der notwendigen Maßnahme benennen.) Das Landesstraßenerhaltungsprogramm 2019 weist für den Kreis Steinfurt folgende Projekte aus, die für eine Sanierung in 2019 vorgesehen sind: Erhaltung von Fahrbahn / Bauwerken / Sonstigen Anlagenteilen L 501 Ibbenbüren - Lotte, Knotenpunkt (L501/L796) L 570 Schöppingen – Horstmar/Leer, Fahrbahnsanierung L 570 Schöppingen, Ersatzneubau Bauwerk Vechtebrücke L 572 nördlich Gronau, Deckenerneuerung L 578 Rheine-Mesum; Instandsetzung des Bauwerkes L 594 Ibbenbüren, Sanierung Kreisverkehrsplatz L 595 Recke-Westerkappeln, Fahrbahnsanierung L 832 Ibbenbüren, Umgestaltung Knotenpunkt (L504) Sanierung Radwege L 598 Ibbenbüren-Ibbenbüren/Püsselbüren; Radwegsanierung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5647 3 LSA-Programm (digitale Ampelsteuerung) NRW L 589 Optimierung der LSA 3. Welche weiteren baulichen Maßnahmen (Verlängerung, Umleitung, Neubau) bei den Landesstraßen im Kreis Steinfurt in den nächsten Jahren befinden sich in der Diskussion bzw. werden in Erwägung gezogen? (Bitte Abschnitt der Landstraße und Beschreibung der notwendigen Maßnahme benennen.) Folgende größere Landesstraßenvorhaben werden im Kreis Steinfurt in Erwägung gezogen bzw. konkret beplant: L580 - Ostumgehung Horstmar Schritt 2 Landestraßenplanungsprogramm (vergleiche Vorbemerkung). L584 – Bahnübergangsbeseitigung in Velpe Finanzielle Beteiligung des Landes. Planung und Ausführung obliegen der Deutschen Bahn, die auch für die zeitliche Abfolge der Realisierung verantwortlich ist. Weiterhin stehen im Landeshaushalt Investitionsmittel für den Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten je Maßnahme bzw. für den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen zur Verfügung. Für die Realisierung dieser Programme erstellen die Regionalräte bei den Bezirksregierungen bzw. der Regionalrat Ruhr die Priorisierung gemäß §9(4) Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Priorisierungslisten des Regionalrats der Bezirksregierung Münster, welche jährlich fortgeschrieben werden, sind bei der Geschäftsstelle des Regionalrats einsehbar. 4. Welche baulichen Maßnahmen plant die Landesregierung konkret in den kommenden Jahren bei den Landesstraßen im Kreis Steinfurt umzusetzen? (Bitte Abschnitt der Landesstraße, Maßnahme, Begründung der Priorisierung, voraussichtlicher Planungs- bzw. Bauzeitraum, betroffene Kommunen und veranschlagte Mittel benennen.) 5. Welche in der Diskussion befindlichen Maßnahmen im Kreis Steinfurt will die Landesregierung in den kommenden Jahren nicht umsetzen? (Bitte Abschnitt der Landesstraße, Maßnahme und Begründung benennen.) Die Fragen 4. und 5. werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für das Jahr 2019 sind folgende Baumaßnahmen im Kreis Steinfurt vorgesehen: L 501/L796 Ibbenbüren/Fisbecker Forst, (von Abschnitt 21 Station 0,090 bis Abschnitt 22 bis Station 0,225), Neubau einer Lichtzeichenanlage mit Straßenbauarbeiten und Radwegebau, Auftrag vergeben, Baubeginn ab Frühjahr 2019, Baukosten ca. 1.150.000 € L 570 zwischen Schöppingen und Horstmar/Leer, Deckensanierung (von Abschnitt 9 Station 2,447 bis Abschnitt 10 Station 2,019), Ausführung März/April 2019; Auftrag vergeben, Baukosten ca. 400.000 € L 595 Recke-Westerkappeln, (von Abschnitt 9 Station 0,000 bis Abschnitt 9 bis Station 2,900) Deckensanierung, Baumaßnahme in Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt, Ausführung voraussichtlich Mitte 2019, geplante Kosten ca. 1.200.000 € LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5647 4 L 598 Ibbenbüren-Püsselbüren, (von Abschnitt 2 Station 0,000 bis Abschnitt 2 bis Station 1,641) Radwegsanierung beidseitig, geplante Ausführung in 2019, Kosten ca. 300.000 € L 578 zwischen Rheine und Mesum, Instandsetzung der Unterführung der Bahnstrecke (von Abschnitt 4 Station 3,400 bis Abschnitt 4 bis Station 3,700), Auftrag vergeben, Ausführung Frühjahr 2019, Baukosten ca. 700.000 € L 594 zwischen Hörstel und KVP K 6 (von Abschnitt 4 Station 1,896 bis Abschnitt 4 Station 2,927), geplante Ausführung in 2019, Baukosten ca. 1.050.000 € L 796 zwischen Ibbenbüren/Laggenbeck und Mettingen von der K 19 bis zur L 501 (von Abschnitt 4 Station 0,110 bis Abschnitt 4 Station 1,827), Auftrag vergeben, Baudurchführung in 2019, Baukosten ca. 820.000 € Das Radwegeprogramm 2019 einschließlich des Baus von Bürgerradwegen wird derzeit noch erstellt und anschließend bekanntgegeben. Die Realisierbarkeit von Maßnahmen in den Folgejahren ist abhängig von den in den jeweiligen Haushaltsjahren zur Verfügung stehenden Mitteln für den Landesstraßenbau. Hierüber entscheidet jährlich neu der Landtag im Rahmen der Haushaltsaufstellung. Aus diesem Grund können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbaren Aussagen zu Maßnahmen in den kommenden Jahren getätigt werden.