LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5648 03.04.2019 Datum des Originals: 02.04.2019/Ausgegeben: 08.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2101 vom 22. Februar 2019 der Abgeordneten Matthi Bolte-Richter und Stefan Engstfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5255 WhatsApp in der Landesverwaltung Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Messenger-Dienst WhatsApp steht aufgrund mangelhafter Datenschutz- und Datensicherheitsstandards seit geraumer Zeit in der Kritik. Dennoch findet er immer wieder auch bei öffentlichen Stellen des Landes Verwendung. Andere Staaten verzichten inzwischen auf WhatsApp in der behördlichen Kommunikation, so will nach Frankreich nun auch die Schweiz in Sachen Messenger die behördliche Kommunikation weg von WhatsApp bekommen1. Dort entschied man sich alternativ für den – unter dem Aspekt der Datensicherheit deutlich vorzugswürdigen – Anbieter Threema. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2101 mit Schreiben vom 2. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Begriff „öffentliche Stelle des Landes Nordrhein-Westfalen“ wird als „Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen“ verstanden. Die nachfolgenden Antworten stehen unter dem Vorbehalt, dass in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit, eine vollständige Erhebung in der gesamten Landesverwaltung nicht möglich war. 1. Welche öffentlichen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen nutzen derzeit zu jeweils welchen Zwecken den Messenger-Dienst WhatsApp? 1 https://netzpolitik.org/2019/schweizer-verwaltung-setzt-auf-threema-statt-whatsapp/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5648 2 Der Messenger-Dienst WhatsApp wird im Ministerium der Finanzen lediglich von Einzelpersonen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Vertraulichkeit und der Anforderungen des Datenschutzes für überwiegend technische Kommunikation wie Terminabstimmungen etc. genutzt. Ein Datenaustausch mit dem Netz der Finanzverwaltung erfolgt dabei nicht. Davon abgesehen wird der Messenger-Dienst WhatsApp in der Landesverwaltung nicht in der behördlichen Kommunikation genutzt. 2. Welche öffentlichen Stellen nutzten in der Vergangenheit zu jeweils welchen Zwecken den Messenger-Dienst WhatsApp? Das MULNV hat bis zur Landtagswahl 2017 via WhatsApp einen messengerbasierten Informationsdienst im Rahmen der Krisenkommunikation in einer Testphase für Journalistinnen und Journalisten sowie Bürgerinnen und Bürger genutzt Das Landgestüt Nordrhein-Westfalen hat eine vormalige Nutzung eingestellt, da Aspekte des Datenschutzes und der Informationssicherheit noch nicht umfassend geklärt sind. Die Pressestelle des Ministeriums der Justiz nutzte zu Pressezwecken „WhatsApp“. Die Nutzung ist eingestellt worden. Das Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen (hbz) hat in der Vergangenheit den Messenger-Dienst WhatsApp zum Zwecke der Terminfindung und des Kurzinformationsaustausches genutzt. Die Nutzung ist eingestellt worden. Beim Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen haben einzelne Beschäftigte im Außendienst den Messenger-Dienst WhatsApp zur Terminabstimmung genutzt. Die Nutzung ist nicht mehr möglich und eingestellt worden. 3. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz des Messenger-Dienstes WhatsApp in der Behördenkommunikation, insbesondere mit Blick auf Datenschutz und Datensicherheit? Eine Einsatzlösung von Messenger-Diensten für die Landesverwaltung wird mit den Ressorts durch eine Arbeitsgruppe des CIO bearbeitet. Der Messenger-Dienst WhatsApp wurde aufgrund verschiedener Voraussetzungen in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht weiter berücksichtigt. Eine ressortabgestimmte Freigabe zum Einsatz liegt nicht vor. 4. Betreibt die Landesregierung derzeit die Entwicklung eigener Messenger-Dienste für die Behördenkommunikation? Nein. 5. Durch welche konkreten Maßnahmen werden die Beschäftigtenrechte bei der Nutzung von WhatsApp für die behördliche Kommunikation sichergestellt? Unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 1 erübrigt sich eine Antwort.