LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5649 03.04.2019 Datum des Originals: 03.04.2019/Ausgegeben: 08.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2180 vom 21. März 2019 der Abgeordneten Stefan Zimkeit und Martin Börschel SPD Drucksache 17/5511 Neuer Standort Spielbank Köln – A never ending story? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Medienberichterstattung vom 25.01.2019 (Kölnische Rundschau) gab es zum damaligen Zeitpunkt noch keine Einigung in wesentlichen Punkten betreffend den Bau eines neuen Spielbankgebäudes am Ottoplatz südlich der Bahntrasse des Deutzer Bahnhofs. Die Punkte betrafen im Wesentlichen gestalterische Aspekte (Fassadengestaltung) und das Verbot der Drittverwertung. Zudem wurde über Probleme mit dem Baugrund berichtet. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2180 mit Schreiben vom 3. April 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Besteht zwischen WestSpiel und der Verwaltung mittlerweile Einigkeit über die gestalterischen Aspekte des Gebäudes? Nein. 2. Besteht zwischen WestSpiel und der Verwaltung mittlerweile Einigkeit über den Umfang und die Umsetzung des Drittverwertungsverbots? Nein. 3. Gibt es Erkenntnisse, dass der Baugrund einer Bebauung des Grundstücks mit einem Spielbankgebäude entgegensteht? An dem Standort ist es bautechnisch möglich, ein Spielbankgebäude zu errichten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5649 2 4. Bestehen weitere Konfliktpunkte bei den Anforderungen sowohl der Verwaltung als auch der WestSpiel an dem Grundstückserwerb? 5. Wie sieht der Zeitplan für die weitere Entwicklung des Projektes einschließlich der Gremienbeteiligung aus? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Aufgrund der Differenzen zwischen der Stadt Köln und WestSpiel über die Fassadengestaltung und die Drittverwendungsmöglichkeiten des Gebäudes müssen zwischen der Stadt Köln und WestSpiel weitere Detailfragen erörtert werden. Der Zeitplan ist durch die Gremien auf Seiten von WestSpiel vor diesem Hintergrund noch nicht abschließend festgelegt worden. Die Rahmenerlaubnis des Ministeriums des Innern ermöglicht WestSpiel den Betrieb von bis zu fünf Spielbanken in Nordrhein-Westfalen.