LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/565 07.09.2017 Datum des Originals: 06.09.2017/Ausgegeben: 12.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 169 vom 4. August 2017 des Abgeordneten Michael Hübner SPD Drucksache 17/305 Dieselgipfel: Warum täuscht Ministerpräsident Armin Laschet die Bevölkerung und das Parlament? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ministerpräsident Armin Laschet hat am 01. August im Rahmen seiner Pressekonferenz die Öffentlichkeit und insofern auch das Parlament über seine Forderungen bezüglich des bevorstehenden „Dieselgipfels“ am 02. August informiert. Wie den Medien zu entnehmen war, hat der Ministerpräsident dabei auf das bereits endabgestimmte Ergebnisprotokoll der Veranstaltung zurückgegriffen, die erst einen Tag später stattfand . Aus dieser Sicht kann von einem Verhandlungsergebnis des Dieselgipfels überhaupt keine Rede sein. Offenkundig wurde die Öffentlichkeit, wie auch das Parlament, hinters Licht geführt. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 169 mit Schreiben vom 6. September 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, dem Verkehrsminister und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Hält die Landesregierung es für seriös, wenn ihr führendes Mitglied, Ministerpräsident Laschet, bereits im Vorfeld des „Dieselgipfels“ feststehende Ergebnisse aus dem abgestimmten Ergebnisprotokoll dazu nutzt, „eigene“ Forderungen für NRW im Vorfeld öffentlich zu machen? Als Regierungschef eines der führenden Bundesländer im Bereich Automotive und Mobilität ist es Aufgabe des Ministerpräsidenten, die Interessen Nordrhein-Westfalens und seiner Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Gleichzeitig muss der Ministerpräsident im Rahmen der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/565 2 Bund-Länder-Beziehungen einen Beitrag zum Gelingen einer für ganz Deutschland sinnvollen Lösung der Diesel-Problematik leisten. In diesem Kontext hat der Ministerpräsident im Vorfeld des Diesel-Gipfels zielgerichtete Forderungen formuliert. 2. Wie bewertet die Landesregierung das Ergebnis des „Dieselgipfels“ vom 02. August (bitte gesondert nach Staatskanzlei, Verkehrs-, Umwelt- und Wirtschaftsministerium )? Aus Sicht der Landesregierung wurde mit dem „Dieselgipfel“ am 2. August 2017 ein erster Schritt zur länderübergreifenden Verständigung zur Weiterentwicklung der Automobil- und Mobilitätswirtschaft in Deutschland erreicht. Zudem wurden beim Diesel-Gipfel die Grundlagen gelegt, damit durch den Einsatz der neuesten Diesel-Generation die NOX-Emissionen im Straßenverkehr begrenzt werden können, das Eigentum von Millionen von Diesel-Fahrern vor Wertverlust geschützt wird und der Diesel als Brücke ins Zeitalter alternativer Antriebstechnologien wie der Elektromobilität fungieren kann. Weitere Schritte wird man nun in den angekündigten Arbeitsgruppen diskutieren. 3. Warum hat der Ministerpräsident beim „Dieselgipfel“ nicht für Klarheit gesorgt, welche konkreten Folgen auf alle Diesel-Fahrer (insbesondere auch die von ausländischen Kfz-Marken) und auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen zukommen ? Der Gipfel diente dazu, einen grundsätzlichen Austausch der deutschen Automobilindustrie mit dem Bund und den Ländern zu führen, um umsetzbare Problemlösungen zu vereinbaren. Der Ministerpräsident hat sich bei dem Gipfel, der von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit und vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur veranstaltet wurde, nachdrücklich für die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher eingesetzt und für Klarheit gesorgt. 4. Wie sehen das Konzept und die nächsten konkreten Schritte des Ministerpräsidenten aus, um die Diesel-Betrugsproblematik und deren Folgen im Interesse der Diesel-Kunden sowie der Umwelt in NRW einer Lösung zuzuführen und die Interessen des Landes auf Bundesebene durchzusetzen? Die Verstöße gegen das geltende Recht sind lückenlos aufzuklären. Die Verursacher müssen für etwaige Schäden haften. Solche Betrügereien dürfen sich nicht wiederholen. Gleichzeitig zur juristischen Aufklärung muss das Problem der zu hohen Stickoxid-Werte angegangen werden , unter anderem mit einer Nachrüstung der betroffenen Diesel-Pkw. Zudem setzt sich die Landesregierung für ein Förderprogramm zur deutschlandweiten Nachrüstung dieselbetriebener Fahrzeuge des städtischen ÖPNV, einen schnellen Ausbau der Elektromobilität sowie entsprechender Maßnahmen der Autoindustrie ein. Die Landesregierung und der Ministerpräsident persönlich führen kontinuierlich Gespräche mit den akut von Fahrverboten betroffenen Kommunen und den Kommunalen Spitzenverbänden, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/565 3 Darüber hinaus sucht die Landesregierung den Austausch mit Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft zum Zukunftsthema Elektromobilität sowie den Austausch mit Wirtschaftsvertretern und Gewerkschaften zur Zukunft des Diesels sowie weiterer Aspekte moderner Mobilität. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass Vertreter der Verbraucherschutzverbände zum Dieselgipfel nicht eingeladen worden sind und wer hat stattdessen die Verbraucherschutzinteressen vertreten? Veranstalter und damit Einladende waren die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur.