LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5655 02.04.2019 Datum des Originals: 29.03.2019/Ausgegeben: 05.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2131 vom 11. März 2019 des Abgeordneten Andreas Keith AfD Drucksache 17/5342 Erhalt von Schwimmbädern Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Antwort auf die Kleinen Anfragen „Schwimmbäder-Schließungen in Nordrhein- Westfalen“ (Drs. 17/5248) hat die Landesregierung verschiedene Förderprogrammmöglichkeiten für den Erhalt von Schwimmbädern aufgezeigt. Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 2131 mit Schreiben vom 29. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Wie viele Schließungen von Schwimmbädern, welche sich in der Trägerschaft von Kommunen befanden, gab es im vergangenen Jahr? Die Problematik der Bäderschließungen in den Kommunen ist seit vielen Jahren bekannt. Es gibt jedoch keine Bestandserhebung über Schließungen von Bädern, die sich in der Trägerschaft von Kommunen in Nordrhein-Westfalen befanden. Daher können hierzu keine Angaben gemacht werden. Eine vollständige Erfassung würde eine Abfrage bei allen Kommunen erfordern, die als Träger eines Schwimmbads in Betracht kommen. Aus Gründen des Sachzusammenhangs verweise ich hierzu ergänzend auf die Beantwortung der Frage 1 der Antwort der Landesregierung der Kleinen Anfrage 1954 vom 22.02.2019 (Drucksache 17/5248). 2. Wie hoch beziffert die Landesregierung den aktuellen Investitionsstau von Schwimmbädern, welche sich in der Trägerschaft von Kommunen befinden? Da es sich bei der Wahl über Standort und Erhalt eines Bades um kommunale Entscheidungsprozesse handelt, die die Landesregierung achtet, liegen ihr hierzu keine statistischen Daten über geplante oder erforderliche Investitionen für den kommunalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5655 2 Bäderbau vor. Daher ist eine konkrete Aussage zu dem aktuellen Investitionsstau nicht möglich. Aus Gründen des Sachzusammenhangs verweise ich hierzu auf die Beantwortung der Frage 2 der Antwort der Landesregierung der Kleinen Anfrage 1954 vom 22.02.2019 (Drucksache 17/5248). 3. Wie viele Schwimmbäder wurden in den vergangenen drei Jahren aus der Sportpauschale des Gemeindefinanzierungsgesetzes saniert? Hierüber liegen der Landesregierung aus den gleichen Gründen, wie in der Beantwortung der Frage 2 dargestellt, keine Daten vor. 4. Im Rahmen des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ stehen den Gemeinden und Gemeindeverbänden insgesamt 2 Mrd. Euro (bis 2020) zur Verfügung. Diese Förderung kann auch für Schwimmbäder, welche sich auf Schulgeländen befinden, eingesetzt werden. Wie viele Schwimmbäder auf Schulgeländen gibt es in Nordrhein-Westfalen? Es liegen keine Daten darüber vor, wie viele Schwimmbäder es auf Schulgeländen in Nordrhein-Westfalen gibt.