LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5656 03.04.2019 Datum des Originals: 03.04.2019/Ausgegeben: 08.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2115 vom 26. Februar 2019 des Abgeordneten Sven W. Tritschler AfD Drucksache 17/5280 Außer Lippenbekenntnissen – was bleibt von der nordrhein-westfälisch-britischen Freundschaft im Zeitalter des Brexit? Werden in NRW gezielt britische Staatsbürger abgeworben? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Landrat des Kreises Herford lässt derzeit einen Brief an die britischen Staatsbürger im Kreisgebiet versenden, der dem Anfragesteller vorliegt. In dem Brief heißt es unter anderem: „Der Brexit hat […] für britische Staatsbürgerinnen und -bürger auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen sowie Folgen bei der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.“ […] „Mit fortbestehender britischer Staatsangehörigkeit können britische Einbürgerungsbewerber nur noch in den deutschen Staatsverband eingebürgert werden, wenn sie vor dem 30.03.2019 einen vollständigen Einbürgerungsantrag […] gestellt haben.“ […] „Die Volkshochschule hat zusätzliche Prüfungstermine für den Einbürgerungstest und den Deutschtest für Zuwanderer noch vor dem 30.03.2019 eingerichtet. Sie haben die Möglichkeit unter Telefon […]; E-Mail […] einen Termin mit Frau […] zu vereinbaren.“ Gleichzeitig heißt es im Koalitionsvertrag der beiden regierungstragenden Fraktionen in Nordrhein-Westfalen: „Die Bande zwischen Großbritannien und Nordrhein-Westfalen sind besonders eng. Großbritannien stand Pate bei der Gründung unseres Landes 1946, fast 30.000 Briten leben in Nordrhein-Westfalen. Die Freundschaft zwischen Nordrhein-Westfalen und Großbritannien ist heute – nach dem Brexit – wichtiger denn je. Wir werden die engen und vertrauensvollen Beziehungen zu Großbritannien deshalb weiter pflegen und intensivieren.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5656 2 Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales hat die Kleine Anfrage 2115 mit Schreiben vom 3. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Hält die Landesregierung das zitierte Schreiben für geeignet, um allfällige Verunsicherungen bei britischen Staatsbürgern auszuräumen, die in Deutschland wohnen und u.U. von den Folgen des Brexit betroffen sein könnten? 2. Hält die Landesregierung das Schreiben für vereinbar mit dem hohen Stellenwert, den der Koalitionsvertrag der Freundschaft zum Vereinigten Königreich einräumt? 4. Ist das Schreiben rechtskonform? 5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um britischen Bürgern, die in NRW wohnen und arbeiten, unabhängig vom Brexit-Szenario eine Zukunftsperspektive bieten zu können? Die Fragen 1,2, 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Es ist geplant, dass das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlässt (Brexit). Derzeit ist nicht absehbar, ob es einen Brexit mit oder ohne Austrittsabkommen geben wird. In Abstimmung mit der Bundesregierung und den Landesregierungen der anderen Länder bereitet sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf alle Austrittsszenarien vor, bis ein Szenario ausgeschlossen werden kann. Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1865 (Drs. 17/4864) zum landesrechtlichen Anpassungsbedarf verwiesen, in der bereits festgestellt wurde, dass britische Staatsangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen, im Fall eines Brexits ohne Austrittsabkommen grundsätzlich die Rechte von Staatsangehörigen aus sogenannten Drittstaaten genießen werden, die im Vergleich zu Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union eingeschränkte Aufenthaltsund Arbeitsmarktzugangsrechte in Deutschland besitzen. Im Interesse der britischen Staatsangehörigen ist es sinnvoll, über die aufenthalts- und einbürgerungsrechtlichen Konsequenzen des Brexits zu informieren. Vor diesem Hintergrund bietet die Landesregierung u.a. Informationen auf ihrer Homepage www.land.nrw.de/brexit an oder führt mit unterschiedlichen Zielgruppen Informationsveranstaltungen durch, um über den Brexit und dessen Folgen zu informieren. Gleichzeitig obliegt es den Betroffenen, sich über die Folgen des Brexits und die daran angelehnten rechtlichen Erfordernisse sachkundig zu machen. Das zitierte Schreiben weist richtigerweise darauf hin, dass im Falle eines No-Deal-Szenarios der Aufenthalt für britische Staatsbürger in Deutschland mangels Unionsbürgerschaft nicht mehr ohne weiteres möglich ist. Es zeigt Wege auf, wie Personen, die einen Aufenthalt weiterhin wünschen, dieses Ziel auf rechtmäßige Weise erreichen können. Die guten Beziehungen zum Vereinigten Königreich werden von den beschriebenen Maßnahmen nicht tangiert, da diese nur eine Reaktion auf den möglichen Brexit und seine Folgen darstellen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5656 3 3. Hat die Landesregierung Kenntnis von ähnlichen Schreiben oder Initiativen im Land NRW? Vor dem Hintergrund, dass eine Information der britischen Staatsangehörigen über aufenthalts- und einbürgerungsrechtliche Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union aus Sicht der Landesregierung sinnvoll ist, hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration die nordrhein-westfälischen Einbürgerungsbehörden insbesondere gebeten, britische Staatsangehörige im Rahmen entsprechender Behördenkontakte für das Thema Einbürgerung zu sensibilisieren. In welcher Form die Einbürgerungsbehörden vor Ort im Einzelnen informiert haben, ist der Landesregierung nicht bekannt.