LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5657 03.04.2019 Datum des Originals: 03.04.2019/Ausgegeben: 08.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2126 vom 6. März 2019 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/5323 Ein Jahr Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) des Landes Nordrhein-Westfalen in Bochum – Zeit für eine Bestandsaufnahme Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 04.12.2017 nahm die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum den Betrieb auf. Alle Personen, die einen Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellen, sind verpflichtet, sich persönlich bei der LEA in Bochum zu melden. Dem schließt sich die vorübergehende Unterbringung der Menschen in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) an, bevor die Zuteilung an eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) erfolgt, was teilweise auch eine Überstellung in ein anderes Bundesland bedeuten kann.1 Die Erfassungskapazität wurde in den provisorischen Leichtbauhallen auf zunächst 550 Flüchtlinge pro Tag ausgelegt. Im späteren Regelbetrieb war nach ursprünglichen Planungen eine maximale Kapazität von 1500 Personen pro Tag vorgesehen. Diese Werte wurden 2018 nicht einmal ansatzweise erreicht. Die Bedenken bezüglich einer potenziellen Überdimensionierung der LEA haben sich demzufolge bestätigt. Bereits am 05.07.2017 beantragte die Fraktion der AfD einen Baustopp und die Errichtung einer wesentlich kleineren Einrichtung für Nordrhein-Westfalen. Beantragt wurde zudem in Abstimmung mit der Stadt Bochum eine andere geeignete Nutzungsmöglichkeit für den derzeitigen Standort zu finden. Im Landeshaushalt 2019 sind für die LEA Ausgaben in Höhe von 15.207.600 Euro vorgesehen2. Für die Begleichung der Mietkosten wurden weitere Finanzmittel in Höhe von 455.100 Euro eingeplant.3 1 https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/l/lea/Schaubild-Landessystem.pdf 2 Vergl. Kapitel 07090, Titel 547 12 3 Vergl. Kapitel 07070, Erläuterungen Titel 518 04 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5657 2 Bei der Auswertung der Registrierungen in der LEA Bochum4 durch die Bezirksregierung Arnsberg ergeben sich für die Monate Januar bis Dezember 2018 folgende Werte: Tagesregistrierungen Januar 2.113 Februar 1.847 März 1.461 April 1.546 Mai 1.779 Juni 2.176 Juli 2.384 August 2.051 September 1.921 Oktober 2.138 November 1.664 Dezember 1.751 Summe 2018 22.831 Die Zahlen unterliegen dabei großen Schwankungen. In der Spitze gibt es Tage mit 150 Registrierungen. Es gibt auf der anderen Seite aber auch viele Tage mit weniger als 50 Registrierungen. Deutlich wird bei der Betrachtung dieser Zahlen die überdimensionierte Auslegung der LEA. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 2126 mit Schreiben vom 3. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum hat eine zentrale Funktion zur Steuerung des Landesaufnahmesystems für Asylsuchende. Durch § 7 Abs. 1 Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustAVO) ist für Nordrhein-Westfalen bestimmt worden, dass alle Personen, die einen Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen haben, nach § 22 Absatz 2 des Asylgesetzes verpflichtet sind, sich persönlich bei der LEA zu melden. Dadurch wird sichergestellt, dass diejenigen Asylsuchenden, die über das Verteilungssystem Easy Nordrhein-Westfalen zugewiesen werden (NRW-Optionierung) gleichmäßig auf die Erstaufnahmeeinrichtungen in Nordrhein- Westfalen verteilt werden können. Personen, für die eine Aufnahmeverpflichtung eines anderen Landes besteht (Ex-NRW-Fälle), verlassen nach ihrer Registrierung Nordrhein- Westfalen, ohne die Aufnahmekapazitäten der hiesigen Landeseinrichtungen zu belasten. In der LEA findet eine Sicherheitsüberprüfung der ankommenden Personen bei ihrem Erstantreffen in Nordrhein-Westfalen statt. Außerdem können in der LEA unbegleitete Minderjährige und besonders vulnerable Personen noch vor einer Verteilung identifiziert werden. Diese Prozessabläufe in der LEA führen zu Einsparungen von Kosten, ermöglichen eine frühzeitige fachgerechte Betreuung von Personen mit Sonderbedarfen und dienen der öffentlichen Sicherheit. 4 https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/l/lea/2018/index.php LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5657 3 1. Wie hoch ist aktuell die maximale Kapazität, das heißt die maximale Anzahl an Registrierungen pro Tag, der LEA? 2. Wie berechnet sich dabei die maximale Kapazität? Frage 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zurzeit sind in der LEA insgesamt 15 Personalisierungsinfrastruktur-komponenten (PIK- Geräte) aufgebaut und im Betrieb. Die Registrierkräfte, die die PIK-Geräte bedienen, verteilen sich auf vier Schichten in folgenden Stärken: Frühschicht (06.00 h bis 14.00 h): 2 Zwischenschicht (10.00 h bis 18.00 h): 7 Spätschicht (14.00 h bis 22.00 h): 8 Nachtschicht (22.00 h bis 6.00.h): 4 Davon ausgehend, dass jeder Registrierende im Mittel 2 Registrierungen pro Stunde bearbeiten kann, beläuft sich die maximale Auslastung mit den derzeit im Betrieb befindlichen Ressourcen auf 336 Personen pro Tag. 3. Wie rechtfertigt die Landesregierung im Nachhinein, vor dem Hintergrund der aktuellen Registrierungszahlen, die sehr großzügig ausgelegte Einrichtung? In der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage werden die angesprochenen Registrierungszahlen unzutreffend bewertet. In der auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg (https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/l/lea/2018/index.php) veröffentlichten Statistik der Tagesregistrierungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Bochum werden nur die Asylsuchenden erfasst, die entweder nach ihrer Vorsprache in der LEA Bochum eine NRW-Optionierung erhalten haben oder die aus anderen Bundesländern mit einer NRW- Optionierung zur LEA nach Bochum weitergeleitet worden sind. In den Tagesstatistiken zur LEA ergibt sich jedoch ein Gesamtzugang in 2018 von insgesamt 42.818 Personen, wobei davon 36.973 Personen einer bundesweiten Verteilung (EASY) unterlagen. Diese beinhalten auch diejenigen Asylsuchenden, die sich in der LEA gemeldet haben, aber über das EASY-System in ein anderes Bundesland verteilt worden sind. Weitere 5.845 Personen wurden entweder als Folgeantragsteller oder als Personen, die kein Asylgesuch in der LEA stellen konnten, identifiziert. Auch für diese Personen müssen die Mitarbeiter in der LEA eine entsprechende Prüfung und Sachverhaltsklärung vornehmen. Eine solche Prüfung kann z.B. für Folgeantragsteller erheblich aufwändiger sein als für Personen, die der Erstverteilung unterliegen. Auch wenn derzeit die Zahl der in Nordrhein-Westfalen ankommenden Flüchtlinge weiterhin auf stabilem Niveau ist, ist es gerade mit Blick auf die vergangene Zeit der hohen Flüchtlingszugänge wichtig und sinnvoll, ein Verteilsystem zu etablieren, das flexibel auf Veränderungen und Entwicklungen reagieren kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5657 4 4. Wie hat sich der Personalstand seit der Eröffnung entwickelt? (bitte detailliert auflisten) Die für den Verwaltungsbetrieb der LEA zur Verfügung gestellten 16 Stellen sind seit dem 01. Februar 2018 vollumfänglich besetzt. Im Januar des Jahres 2018 waren 11,33 Stellen besetzt. Für die Registrierung sind seit Beginn des Betriebes 50 Stellen vorgesehen, von denen aktuell insgesamt 32 zur Abdeckung des Schichtbetriebes eingesetzt werden. 5. Bedingt durch die geringe Auslastung der LEA wäre es möglich weitere Aufgaben an diesem Standort anzusiedeln. Welche Planungen der Landesregierung liegen diesbezüglich vor? Zur Bedeutung der LEA im Rahmen des Gesamtsystems und zur zutreffenden Bewertung der Auslastung wird auf die Vorbemerkung und auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.