LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5659 03.04.2019 Datum des Originals: 02.04.2019/Ausgegeben: 08.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2087 vom 20. Februar 2019 des Abgeordneten Herbert Strotebeck AfD Drucksache 17/5219 Ausgaben der NRW-Landesregierung für externe Berater, Gutachter und (Meinungs-)Forschungsaufträge Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bild-Zeitung meldete am 15. Februar 2019: „Die Ausgaben von Kanzleramt und Bundesministerien für externe Berater, Gutachter und Forschungsaufträge sind noch viel höher als bisher bekannt: rund 700 Millionen Euro Steuergeld gibt die GroKo jährlich für ‚externe Beratung und Unterstützung‘ aus.“1 Unter anderem für eigene „Meinungsforschung“ gibt das Kanzleramt „jedes Jahr mindestens zwei Millionen Euro aus“. Auch die Landesregierung in NRW nutzt offensichtlich gerne die Leistung externer Berater und Gutachter: Die Rheinische Post berichtete Anfang Februar 2019: „Das NRW-Kabinett hat seit Amtsantritt externe Beratungsdienstleistungen im Millionenwert eingekauft“.2 Pro Monat würden im Schnitt mehr als 900.000 Euro für externe Gutachten ausgegeben. Das finanzielle Gesamtvolumen für externe Beratungen betrug demnach von Sommer 2017 bis Dezember 2018 ca. 16,5 Millionen Euro. Der Zeitungsbericht kritisiert die Vergabepraxis der Landesregierung anhand eines Beispiels indirekt: „Ein von der Staatskanzlei eingekauftes Gutachten zu ‚steuerlichen Fragen auf dem Gebiet der Gemeinnützigkeit‘ kostete 17.850 Euro. Offenbar kannte keiner der 28.000 Finanzbeamten des Landes die Antworten.“3 1 https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/groko-verschwendung-regierung-zahlt-700- mio-euro-fuer-berater-60156880 2 https://rp-online.de/nrw/landespolitik/berater-in-nrw-schwarz-gelb-gibt-mehr-fuer-gutachten-aus-alsrot -gruen_aid-36472907 3 Ebd. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5659 2 Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2087 mit Schreiben vom 2. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viel Geld haben die NRW-Landesregierungen seit 2010 jährlich für externe Berater, Gutachter und (Meinungs-)Forschungsaufträge ausgegeben (bitte aufschlüsseln nach Jahr sowie Anzahl und Kosten der Aufträge)? Ich verweise auf die Antworten zu den Kleinen Anfragen 699 (Landtagsdrucksache 15/2105), 309 (Landtagsdrucksache 16/809), 2474 (Landtagsdrucksache 16/6746), 3980 (Landtags- Drucksache 16/10443), 5359 (Landtags-Drucksache 16/13870) und 2004 (Landtags- Drucksache 17/5452) sowie auf die beigefügte Zusammenstellung. In den Zusammenstellungen der zuvor genannten Antworten sind alle Aufträge über Gutachten seit Juli 2010 und externe Beratungsaufträge seit April 2011 enthalten. Aufträge über Meinungsforschungen waren bislang nicht enthalten. Aufgrund der Kürze der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit wurde der Zeitraum für die Erhebung der (Meinungs-) Forschungsaufträge auf die Zeit 2014 bis heute begrenzt und auf eine Erhebung der noch fehlenden Beratungsaufträge im Zeitraum 2010 bis März 2011 verzichtet. 2. Welche fünf externen Gutachten waren seit 2010 die teuersten (bitte aufschlüsseln nach Ministerium, Gutachten und Kosten des jeweiligen Gutachtens)? Ministerium Kurzbezeichnung Gutachten Kosten in Tsd. Euro MWIDE Durchführung der staatlichen Aufsicht über die Errichtung, die Inbetriebnahme und den Betrieb der Urananreicherungsanlage Gronau; Leistungszeitraum ab November 20111 ca. 8.750 Sachverständigentätigkeiten der staatlichen Aufsicht für den Betrieb des Transportbehälterlagers Ahaus (TBL- A); Leistungszeitraum ab November 20111 ca. 2.120 Evaluierung des OP EFRE NRW 2014 – 2020 1.476 MAGS Gutachten zur Krankenhauslandschaft in NRW 1.468 Evaluation des Modellvorhabens Kein Kind zurücklassen im Rahmen des Kooperationsprojektes mit dem Land NRW und Transfer der Projekterkenntnisse 1.491 1 Diese Ausgaben werden dem Land von dem Betreiber auf Basis des § 5 der Kostenverordnung zum Atomgesetz (AtKostV) vollständig erstattet und gehen nicht zu Lasten des Landeshaushaltes. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5659 3 3. Welche fünf externen Berater bzw. Beratungsunternehmen haben derzeit die finanziell umfangreichsten Verträge mit der NRW-Landesregierung bzw. NRW- Ministerien (bitte aufschlüsseln nach Berater, Ministerium und Auftragsvolumen)? Ministerium Berater/Beratungsunternehmen Ist-Kosten (brutto) in Tsd. Euro MWIDE PWC und IFOK GmbH 2.248 (Kosten 2019) 6.156 (Kosten 2015-2018)2 VM Bietergemeinschaft: - PTV Planung Transport Verkehr AG, - PTV Transport GmbH - SSP Consult, Beratende Ingenieure GmbH 1.700 MULNV Hydrotec 1.400 Prognos AG 956,7 MKFFI Prognos AG 759 2 Das Auftragsvolumen von 2.248 Tsd € bezieht sich auf die aktuell laufenden Beauftragungen für das Jahr 2019. Die bereits erbrachten Leistungen aus dem Rahmenvertrag von 2015 bis 12/2018 belaufen sich auf 6.156 Tsd. € und beziehen sich in Ergänzung zu der KA 3980 auf die abgerechneten Leistungen des Rahmenvertrags in den verschiedenen Phasen der Umsetzung der Open.NRW Strategie (Vorbereitungs-, Einführungs- und Implementierungsphase). Der Rahmenvertrag wurde und wird von allen Ressorts der Landesregierung zur Umsetzung von Open Government genutzt. 4. In welchem finanziellen Umfang investiert/e Herr Ministerpräsident Armin Laschet bzw. die Staatskanzlei seit Amtsantritt in „Meinungsforschung“ (bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Verträge, Vertragspartner und Kosten)? Es wurden seit Amtsantritt keine Aufträge zur Meinungsforschung vergeben. 5. Wieso mussten externe Berater für das Gutachten „Steuerliche Fragen auf dem Gebiet der Gemeinnützigkeit“ herangezogen werden? Das betreffende Gutachten, das dem Ausschuss für Kultur und Medien des Landtags Nordrhein-Westfalen vorliegt, bietet unabhängige Expertise, die dazu dient, offene Fragen dieser wichtigen Thematik zu beantworten und damit Gestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Der bisherige Diskussionsstand zu einer Bundesratsinitiative zwischen den Bundesländern hat gezeigt, dass nicht nur die mit dem Vorhaben verbundenen steuerrechtlichen Fragen, sondern auch die Auswirkungen einer Gemeinnützigkeit auf den Wettbewerb im Medienmarkt nicht geklärt waren. Das Gutachten ist deshalb erforderlich, um den Beitrag der Gemeinnützigkeit für den Erhalt und die Sicherung der Medienvielfalt beurteilen zu können. Leere Seite