LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5663 04.04.2019 Datum des Originals: 04.04.2019/Ausgegeben: 09.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2140 vom 12. März 2019 der Abgeordneten Dr. Nadja Büteführ SPD Drucksache 17/5402 Kinderarmut im Ennepe-Ruhr-Kreis Nach Schätzung des Deutschen Kinderschutzbundes (DSKB) leben rund 4,4 Millionen Kinder in Deutschland in Armut. Arme Kinder haben auch immer arme Eltern! In Deutschland werden Kinder als „arm“ definiert, die in einem Haushalt leben, der staatliche Grundsicherungsleistungen empfängt. Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung ist die Armutsrisikoquote bei Alleinerziehenden und Familien mit mehr als zwei Kindern dabei besonders hoch. Arme Kinder sind in ihrer Schullaufbahn benachteiligt. Ihnen fehlt eine adäquate Schulausstattung, die viel zu häufig nur aus gebrauchten Materialien besteht. Wenn sie ein Frühstück dabeihaben, ist dies selten eine ausgewogene und gesunde Mahlzeit. (Auch) Die Kosten für das Mittagessen können sich viele dieser Familien nicht leisten. Darüber hinaus können die Kinder an sozialen, kulturellen und sportlichen Angeboten nicht teilnehmen, wodurch sie Nachteile haben und teils ausgegrenzt werden. Die Benachteiligung zieht sich wie ein roter Faden auch durch andere Lebensbereiche, so dass die soziale Herkunft der Kinder ihre persönliche Entwicklung und die gesellschaftliche Teilhabe erschwert. Von einer Chancengleichheit im Sinne gerechter Startbedingungen für das Leben kann hier keine Rede sein. Der DSKB weist daher zurecht seit Jahren darauf hin, dass das Einkommen zwar eine Schlüsselrolle bei der Bewertung von „Armut“ spielt, darüber hinaus aber die daraus folgenden mangelnden Möglichkeiten in den Lebensbereichen „Bildung“, „Arbeit“, „Wohnen“, „Gesundheit“, „Freizeit“ und „soziale Netzwerke“ das wahre Ausmaß der Kinderarmut ausmachen. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2140 mit Schreiben vom 4. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5663 2 1. Wie hat sich die Kinderarmut in den einzelnen Kommunen des Ennepe-Ruhr- Kreises in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte nach Jahr und Kommune) Absolute Zahlen sowie die Mindestsicherungsquote und ihre Entwicklung in den letzten zehn Jahren ergeben sich aus den beigefügten tabellarischen Übersichten (Anlagen 1 und 2). 2. Wie haben sich die Maßnahmen aus dem Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen“ auf die Situation der Kinderarmut im Ennepe-Ruhr-Kreis ausgewirkt? (Bitte mit konkreten Zahlen und Maßnahmen) Das Modellprojekt „Kommunale Präventionsketten (ehemals „Kein Kind zurücklassen“) wurde im Jahr 2012 unter der vormaligen Landesregierung eingeführt; von 2012 bis 2016 nahmen hieran zunächst 18 Modellkommunen teil; seit 2016 zählen weitere 22 Modellkommunen zum Teilnehmerkreis. Der Ennepe-Ruhr-Kreis nimmt nicht am Modellprojekt teil. Entsprechend konnte der Kreis bisher keine Mittel aus dem Programm abrufen. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, Prävention (zur Bekämpfung der negativen Folgen von Kinderarmut) flächendeckend und nachhaltig zu stärken. Der Haushalt 2019 enthält für den Aufbau kommunaler Präventionsketten zusätzliche Mittel in Einzelplan 07, Kapitel 040, Titelgruppe 70. Der Aufbau kommunaler Präventionsketten kann sich erst mittel- und langfristig auf die Entwicklung der Kinderarmutsquote auswirken, da er beim Kind selbst ansetzt und nicht an der Einkommenssituation der Eltern. 3. In welchem Umfang wurden Fördermittel zur Bekämpfung der Kinderarmut abgerufen? (Bitte nach Art der Fördermaßnahme, in Prozent der verfügbaren Fördermittelsummen, getrennt nach Kommune, nach Leistungsempfänger und nach Schulform) In Bezug auf das Programm „Kommunale Präventionsketten“ wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Im Hinblick auf Fördermöglichkeiten durch den Aufruf „Starke Quartiere – starke Menschen“ (SQsM) wird mitgeteilt, dass Mittel des ESF zum Thema Kinderarmut im Rahmen von SQsM aus dem Ennepe – Ruhr Kreis nicht beantragt wurden. Insofern können ESF-Mittel durch den Ennepe- Ruhr-Kreis auch nicht abgerufen werden. Seit dem Jahr 2015 finanziert das Land Nordrhein-Westfalen mit jährlich rd. 47,7 Mio. EUR das Programm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“. Mit den bereitgestellten Mitteln werden die Kommunen bei der sozialraumorientierten Jugendund Sozialarbeit unterstützt. Hauptaufgabe der eingesetzten Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater ist die Vermittlung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, um die gesellschaftliche und arbeitsmarktliche Integration durch Bildung zu forcieren sowie Bildungsarmut und soziale Exklusion zu verringern bzw. ganz zu vermeiden. Das Landesprogramm, an dem alle nordrhein-westfälischen Kommunen partizipieren, gilt damit als ein Baustein für die gesellschaftliche Integration von finanziell benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5663 3 Dem Ennepe-Ruhr-Kreis werden jährlich 495.001,99 EUR aus dem Landesprogramm zur Verfügung gestellt. Die zweckgebundene Mittelverteilung innerhalb des Kreises liegt im Verantwortungsbereich des Zuwendungsempfängers (Ennepe-Ruhr-Kreis). Mit den Mitteln wurden im Jahr 2017 insgesamt rd. 30 Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater mitfinanziert, die an insgesamt 45 Schul- und Bildungseinrichtungen im Ennepe-Ruhr- Kreis eingesetzt waren. Etwa die Hälfte davon waren Grundschulen. Im Rahmen des Programms „NRW hält zusammen… für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“ wurden vier Maßnahmen im Ennepe-Ruhr-Kreis gefördert. Das gemeinsame Projekt „iTALien“ der AWO Ennepe-Ruhr und der Stadt Gevelsberg wurde mit einer Zuwendungssumme von 64.644,22 EUR in der Zeit vom 15. August 2015 bis zum 31. Dezember 2015 gefördert. Das Projekt „Sozialmonitoring im Ennepe-Ruhr-Kreis“ wurde mit einer Zuwendungssumme von 122.500,00 EUR in der Zeit vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2017 gefördert. Träger ist der Ennepe-Ruhr-Kreis. Das Projekt „Nachhaltiges Sozialmonitoring in der Stadt Witten“ wurde mit einer Zuwendungssumme von 65.270,40 EUR in der Zeit vom 1. Mai 2017 bis zum 31. Dezember 2017 gefördert. Träger ist die Stadt Witten. Das Projekt „Familientreff(s) – Heven hält zusammen“ der Arbeiterwohlfahrt Ennepe-Ruhr (AWO EN) wurde mit einer Zuwendungssumme 142.988,11 EUR in der Zeit vom 19. Juli 2016 bis zum 31. Dezember 2017 gefördert. Im Rahmen des Programmaufrufs „Zusammen im Quartier - Kinder stärken - Zukunft sichern“ werden zwei Maßnahmen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis gefördert. Das Projekt „Zusammen im Quartier - Kinder stärken- Zukunft sichern“ der Arbeiterwohlfahrt Westliches Westfalen (AWO WW) wird mit einer Zuwendungssumme von 448.683,76 EUR in der Zeit vom 1. September 2018 bis zum 21. Dezember 2020 gefördert. Das Projekt „Junge Menschen stark unterwegs“ der QuaBed gGmbH Witten wird mit einer Zuwendungssumme von 268.164,00 EUR in der Zeit vom 1. November 2018 bis zum 31. Dezember 2020 gefördert. 4. Welche Gründe sieht die Landesregierung, warum vorhandene Mittel aus Programmen und Förderungen zur Bekämpfung der Kinderarmut nicht abgerufen werden? Die Entscheidung über die Teilnahme an Landesförderprogrammen obliegt der kommunalen Selbstverwaltung der Kommunen. Dies gilt ebenso für eine Beteiligung freier Träger, soweit sie antragsberechtigt sind. Der Ennepe-Ruhr- Kreis hat sich am Aufruf „Starke Quartiere - starke Menschen“ bisher nicht beteiligt. Die dem Ennepe-Ruhr-Kreis zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“ wurden vollends abgerufen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5663 4 5. Welche (kurzfristigen und langfristigen) Maßnahmen erwägt die Landesregierung, um die Kinderarmut im Ennepe-Ruhr-Kreis zu senken? Das Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“ wurde frühzeitig bis zum Ende des Jahres 2020 verlängert. Darüber hinaus sind entsprechende finanzielle Mittel für die Fortführung des Landesprogramms für zwei weitere Jahre hinterlegt, um den Kommunen die nötige Planungssicherheit zu geben. Kinderarmut darf keine Ausgrenzung nach sich ziehen. Schulsozialarbeit sowie Leistungen zur Bildung- und Teilhabe (BuT) können kompensatorisch wirken. Das Land schätzt den hohen Stellenwert der Sozialarbeit an Schulen. Deshalb stellt auch das Ministerium für Schule und Bildung in Ergänzung der kommunalen Schulsozialarbeit landeseigene Stellen für die Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit zur Verfügung, die unbefristet und dauerhaft finanziell gesichert sind. Mit dem Haushalt 2019 stehen für das Schuljahr 2019/2020 ab dem 1. August 2019 insgesamt 970 Stellen für die Schulsozialarbeit und den Bereich der Integration zur Verfügung. Aus diesen Landesstellen werden 484 Tarifstellen für Fachkräfte für Schulsozialarbeit (Gesamtschulen: 345 Stellen, Sekundarschulen: 124 Stellen, Gemeinschaftsschulen: sieben Stellen, Schulversuch PRIMUS: fünf Stellen, Realschulen: drei Stellen) aus dem Ganztagszuschlag der Schulen finanziert. Zudem stehen 226 Stellen für Multiprofessionelle Teams, die für die Soziale Arbeit an Schulen genutzt werden, vorrangig für besondere Zielgruppen wie Geflüchtete und andere neu Zugewanderte zur Verfügung. Außerhalb des Ganztagszuschlags werden als Mehrbedarf 250 Plan-stellen für Hauptschulen und zehn Planstellen für Förderschulen bereitgestellt, die auch für sozialpädagogische Kräfte geöffnet sind. Jede Schule kann je nach Schulgröße bis zu zwei Lehrerstellen in Stellen für Schulsozialarbeit umwandeln. Voraussetzung ist, dass die Erteilung des Unterrichts gemäß Stundentafel gewährleistet ist. Die Kommunen stellen in der Regel in gleicher Höhe Stellen für die Schulsozialarbeit zur Verfügung („Matching-Verfahren“). An Schulen mit gebundenem Ganztag sind Stellen bzw. Stellenanteile aus dem Ganztagszuschlag in Anspruch zu nehmen. Schulen ohne Ganztag, z.B. Berufskollegs, können reguläre Lehrerstellen dafür verwenden. Aktuell werden landesseitig 350 Lehrerstellen für den Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte in Schulen genutzt (RdErl. v. 23. Januar 2008 „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in NRW.“). Weitere Fördermöglichkeiten im Rahmen von Schulsozialarbeit: Das Programm „Geld oder Stelle“ zur Kapitalisierung von Lehrerstellen im Ganztag gibt mit Anstellungsträgerschaft bei der Kommune oder den freien Trägern ebenfalls Möglichkeiten zur Finanzierung von Schulsozialarbeit durch das Land. Schließlich haben die Kommunen Schulsozialarbeit auf- und ausgebaut. Die Kommunen haben vielerorts Träger der freien Jugendhilfe als Anstellungsträger beauftragt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5663 5 Mit dem aktuellen Programmaufruf „Zusammen im Quartier - Kinder stärken - Zukunft sichern“ (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) wurde darüber hinaus ein Förderprogramm gegen Kinderarmut aufgelegt, in dessen Mittelpunkt einkommensarme Kinder, Jugendliche und ihre Familien stehen, die in benachteiligten Quartieren leben. Ihre Teilhabechancen sollen verbessert werden, denn sie sind besonders von Armut und Ausgrenzung betroffen. Bausteine des Aufrufs sind die Förderung qualifizierter Bezugspersonen im Quartier, Maßnahmen für gesundes Aufwachsen sowie Aktivitäten zur Implementierung von Sozialplanungsprozessen in Gemeinden. Über den Programmaufruf werden jährlich acht Millionen Euro aus Landes- und ESF-Mitteln zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Hierzu zählen neben den Gebietskörperschaften auch Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie weitere Akteure, die für das Quartier aktiv sind. A Empfängerinnen und Empfänger von IVtindestsicherungsleistungen*) unter 18 Jahren im Ennepe-Ruhr-Kreis zum Jahresende Region Erinepe-Ruhr-Kreis Breckerfefd, Stadt Ennepetal, Stadt Gevelsberg/ Stadt Hattingen, Stadt Herdecke,Stadt Schwelm. Stadt Sprockhövel, Stadt Wetter (Rühr), Stadt Witten, Stadt 2007 8239 73 727 822 1400 327 878 312 641 3059 2008 7891 89 632 773 1339 312 877 289 576 3004 2009 8278 93 680 858 1472 359 872 292 589 3063 2010 7860 79 669 866 1351 304 833 276 529 2953 2011 7481 85 591 817 1329 310 785 288 467 2809 2012 7476 93 637 859 1278 308 774 283 461 2783 2013 7623 77 658 866 1306 318 771 302 461 2864 2014 8017 87 699 932 1324 356 8G3 304 449 3003 2015 9203 106 811 1117 1539 436 1069 332 570 3223 2016 9099 126 746 1103 1450 463 971 292 607 3341 2017 9307 117 841 1094 1469 42G 1078 353 578 3351 *) Mindestsicherungsleistungen sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des sozioökonomischen ExistenzmEnimums an leistungsberechtigte Personen gezahlt werden. Dazu , zähien folgende Leistungen: Gesamtregelleistung nach dem SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Arbeitslosengeld !I / Sozia!ge!d), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII „Sozialhiffe", laufende Hiife zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII und Regel!eistungen nach dem Asylbewerberieistungsgesetz (AsyibLG), - - ~ Dafenqueilen: Bundesagentur für Arbeit, Ergebnisse der Statistik der Grundsicherung für Arbeifsuchende jeweiis zum Berichtsmonat Dezember; IT NRW, Ergebnisse der Sozialhiffestatistik, der Statistik der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Asylbewerberleistungsstatistik (jeweils zum Stichtag 31.12.) ^U^4^^ IVIindestsicherungsquote*) von unter 18 Jährigen im Ennepe-Ruhr-Kreis Region 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Ennepe-Ruhr-Kreis 14,6 14,4 15,5 15,1 14,9 15,1 15,6 16,5 18,6 18,3 18,7 Breckerfeld, Stadt • 4,3 5.3 5.7 4,9 5,4 6,1 5,1 5,8 7,0 8,2 7/8 Ennepetal, Stadt 13,0 11,8' 13,0 13,1 12,3 13,6 14,2 15,2 17,6 16,0 17,9 Gevelsberg, Stadt 15,0 14,5 16,6 17,2 16,8 18,0 18,5 19,8 23,4 23,4 23/1 Hattingen, Stadt 15,3 15/1 17,0 16,0 16,5 16,1 16,5 16,9 19,1 17,8 18,1 Herdecke, Stadt 8,2 8,1 9,6 8,5 9,3 9,3 9,8 10,9 13,2 13,9 12,8 Schwelm, Stadt 17,8 18,4 18,7 18,2 17,5 17,7 17,9 20,3 23,9 21,3 23,2 Sprockhövef, Stadt 7,1 . 6,8 7,0 6,8 7,2 7,2 7,9 ' 8,0 8,8 7,9 9,8 Wetter (Rühr), Stadt 12,8 11,8 12,6 11/5 10,4 10,5 10,6 10,5 13/2 - 13,9 13,4 Wjtten, Stadt 19,0 19,0 19,8 19,4 19,3 19,3 20,0 20,9 22,1 22,8 22,7 *) Die Mindestsicherungsquote ist ein zusammengefasster Indikator, der den prozentualen Anteil der Empfang er/-inne n von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevöikerung darstellt--- Datenquellen: Bundesagentür für Arbeit, Ergebnisse der Statistik der Grundsicherung für Arbeifsuchende jeweils zum Berichtsmonat Dezember; IT NRW, Ergebnisse der Sozialhilfestafistik, .der Statistik der Gmndsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie derAsylbewerberleistungsstatistikÜeweilszum Stichtag 31.12.). sowie der Fortschreibung des Bevölkemngsstandes auf Basis der VZ87 (bis 2010) bzw. des Zensus 2011 (ab 2011) jeweils zum Stichtag 31.12. 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