LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5664 04.04.2019 Datum des Originals: 04.04.2019/Ausgegeben: 09.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2125 vom 5. März 2019 des Abgeordneten Frank Sundermann SPD Drucksache 17/5316 Verlängerung der L 591 bei Lengerich und Lienen Nach Schätzung des Deutschen Kinderschutzbundes (DSKB) leben rund 4,4 Millionen Kinder in Deutschland in Armut. Vergangenes Jahr stellte Verkehrsminister Hendrik Wüst in Düsseldorf das Landesstraßenplanungsprogramm vor. Rund 175 Millionen Euro plant die Landesregierung für 2019 für den Erhalt von Straßen ein. Mit rund 47 Millionen Euro sollen unter anderem 21 Neu- und Ausbaumaßnahmen verwirklicht werden. Seit einigen Jahren ist im Kreis Steinfurt im Bereich der Kommunen Lengerich und Lienen die Verlängerung der L 591 mit Anschluss an die Lengericher Straße in Höste angedacht. Aus Sicht der Verwaltungen beider Kommunen könnte laut medialer Berichterstattung die L 591 eine Entlastung vor Ort sein. Insbesondere für die Anwohner der Ilburger Straße könnte die Maßnahme ein Segen sein. Gegenüber den lokalen Medien sagt Verkehrsminister Wüst jedoch, dass er keinen Handlungsbedarf sieht (Vgl. Westfälische Nachricht, 19. November 2018). Im Haushalt wird die Verlängerung der L 591 jedoch nicht berücksichtigt. Eine entsprechende Bedarfsanalyse wird zwar angekündigt, liegt jedoch nicht vor. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2125 mit Schreiben vom 4. April 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Vorgängerregierung hat 2011 mit ihrer Planungspriorisierung für zahlreiche Vorhaben des Landesstraßenbedarfsplans einen Planungsstopp erlassen und es versäumt, die Bau- und Planungskapazitäten des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen ausreichend auszubauen. Die neue Landesregierung holt dies kontinuierlich nach. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5664 2 Zunächst werden die Kapazitäten für die Planung und den Bau von Autobahnen und Bundesstraßen eingesetzt (vgl. Masterplan zur Planung der Vorhaben des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen mit zugehörigem Arbeitsprogramm, Vorlage 17/428). Weitere freiwerdende Kapazitäten werden sukzessiv genutzt, auch wieder mehr Landesstraßenvorhaben zu planen. Dies ist im Landestraßenplanungsprogramm (Vorlage 17/1385) dargelegt. Hier ist vorgesehen, die Vorhaben in 3 Schritten anzugehen. In Schritt 1 werden alle Projekte aufgeführt, die aktuell beplant werden. In Schritt 2 sind Maßnahmen enthalten, die planerisch möglichst noch in dieser Legislaturperiode begonnen werden sollen, sofern die Kapazitäten zur Verfügung stehen. Vorhaben des Schrittes 3 werden bei der nächsten Bedarfsplanfortschreibung überprüft. Das Vorhaben L 591 Lengerich-Lienen ist in Schritt 3 aufgeführt. 1. Auf welcher Grundlage beruht die Aussage des Verkehrsministers, dass er keinen Handlungsbedarf für die Verlängerung der L 591 sähe, obwohl es noch keine Bedarfsanalyse gibt? 3. Wie können Einwohner und Verkehrsteilnehmer sowie die beiden anliegenden Kommunen entlastet werden, wenn keine Maßnahme zur Verlängerung der L 591 durchgeführt werden sollte? Die Fragen 1 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Unterzeichner hat sich diesbezüglich nicht geäußert. Da die Planung seit 8 Jahren ruht und aktuell keine Forderungen nach einer Umsetzung bekannt sind, wird die Wiederaufnahme des Projekts im Rahmen der Aufstellung eines neuen Landesstraßenbedarfsplans überprüft. Die Ortdurchfahrt der L 591 in Lienen weist eine aufgelockerte Bebauung auf, das Unfallgeschehen ist unauffällig und die Straße ist mit beidseitigen Geh- und Radwegen ausgestattet. Zu einer Entlastung könnte der Schluss der Radwegelücke zwischen Lengerich und Lienen führen. Die damit verbundene Entflechtung der Verkehre führt, sowohl für den Kfz- als auch für den Radverkehr zu verbessertem Verkehrsfluss und verringert die Unfallgefahr. Bereits geführte Gespräche zum erforderlichen Grunderwerb lassen jedoch Probleme erkennen. 2. Wann ist mit den Ergebnissen einer Bedarfsanalyse zu rechnen? Die Landesregierung hat im Jahr 2018 den Auftrag zur Erstellung eines Multimodalen Landesverkehrsmodells vergeben. Hiermit wird die valide Datengrundlage zur Erstellung eines neuen Landesstraßenbedarfsplans geschaffen. Das Vorliegen dieser Untersuchung bleibt abzuwarten. 4. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung für den Bau der Verlängerung? Da die Planung seit vielen Jahren ruht, sind lediglich Kosten aus 2008 bekannt. Damals sind ca. 3,5 Mio. € angesetzt worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5664 3 5. Wann ist ggf. mit entsprechenden konkreten Planungen, mit der Schaffung von Baurecht und schließlich mit einem Baubeginn frühestens zu rechnen? Über die Weiterführung der Planung wird nach der Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplanes zu entscheiden sein.