LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5705 09.04.2019 Datum des Originals: 09.04.2019/Ausgegeben: 12.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2142 vom 12. März 2019 des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/5416 Keine Mittel im Straßenerhaltungsprogramm 2019 für die Gauseköte. Wann und wie geht es weiter? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Böschung der „Gauseköte“ ist nur provisorisch hergerichtet worden. Darum ist sie witterungsbedingt wegen Erdrutschgefahr seit dem 25. Januar 2019 voll gesperrt. Im Erhaltungsprogramm 2017 für Landesstraßen waren noch 120.000 Euro für die Böschungssicherung der „Gauseköte“ enthalten. Davon wurden lediglich 9.000 Euro für Untersuchungen genutzt. Im Erhaltungsprogramm 2018 waren nicht erneut Mittel vorgesehen. Auch das Straßenerhaltungsprogramm 2019 sieht keine Mittel für die Sanierung der „Gauseköte“. Jetzt soll es Bohrungen und erneute Untersuchungen geben. Der Unmut der Betroffenen ist groß. Sie haben den Eindruck, dass die Befahrbarkeit der Passstraße bei der Landesregierung keinen Rückhalt genießt. Laut Medienberichten ist frühestens ab April 2019 mit einer Aufhebung der Sperrung zu rechnen. Alternativlösungen wie die Öffnung der Sennerandstraße werden von der britischen Militärverwaltung abgelehnt. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2142 mit Schreiben vom 9. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Ziel der Landesregierung ist es, die Qualität des Landesstraßennetzes zu verbessern. Dazu sind bereits ab 2018 erheblich mehr Finanzmittel als in der Vergangenheit bereitgestellt worden, die sukzessiv weiter erhöht werden sollen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5705 2 Auf dieser Grundlage erstellt die Landesregierung im Rahmen des Erhaltungsmanagements jährlich neu ein Landesstraßen- erhaltungsprogramm. Dies stellt für die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen eine Dringlichkeitsreihung dar, die das Ergebnis einer Abwägung von einheitlich angewendeten fachlichen Kriterien ist. Dieses Handeln ist aber „elastisch“ angelegt, damit auch plötzlich eintretende, zum Zeitpunkt der Programmerstellung nicht vorhersehbare Sanierungserfordernisse, die zudem keinen Aufschub vertragen, realisiert werden können. Die Hangsicherung der „Gauseköte“ stellt hierfür ein Beispiel dar. Mit der Kleinen Anfrage 2142 wird an die Kleine Anfrage 1878 (Drucksache 17/4776) angeknüpft, mit der die Aktivitäten der Landesregierung zur Befahrbarkeit der „Gauseköte“ angefragt wurden. 1. Wann rechnet die Landesregierung damit, dass die erneut erforderlichen Bohrungen und bodentechnischen Untersuchungen abgeschlossen sein werden? Unmittelbar nach Herstellung der Baustraße, voraussichtlich in KW 17, werden die Bohrarbeiten zur Bodenerkundung gestartet. Die Durchführung und Auswertung wird voraussichtlich ca. zwei weitere Monate in Anspruch nehmen. 2. Zu welchem Zeitpunkt erfolgten die in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Fragestellers benannten früheren Bohrungen und Gutachten (Drs. 17/5022)? Ein geotechnisches Gutachten lag im Dezember 2015 vor. Weitere Baugrunduntersuchungsergebnisse anhand von Bohrungen am Fußpunkt der Böschung stammen aus Juli 2018. 3. Warum hat die Landesregierung im Straßenerhaltungsprogramm 2019 erneut keine Mittel für die Sanierung der Gauseköte zur Verfügung gestellt? 4. Wird das Land nach Abschluss der Untersuchungen kurzfristig Geld zur Verfügung stellen, damit die Sanierungsarbeiten an der Gauseköte noch in diesem Jahr starten können? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Zeitaufwand für die Bauvorbereitungen lässt eine Realisierung der Böschungssanierung in 2020 erwarten. Entsprechend werden die erforderlichen Haushaltsmittel eingeplant. Sollten wegen der anerkannten Dringlichkeit die Sanierungsmaßnahmen noch in 2019 begonnen werden können, so werden die dafür erforderlichen Finanzmittel verfügbar sein (siehe Vorbemerkung). 5. Ist ein dauerhaftes Fortbestehen der Nichtbefahrbarkeit der Gauseköte aus Sicht der Landesregierung möglich? Die Landesregierung hat das Ziel, die verkehrliche Nutzung der L 937 im Bereich „Gauseköte“ schnellstmöglich wiederherzustellen.